Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Gemeinsames Verlegen diverser Leitungen
Ist es erlaubt, Kabel mit Funktionserhalt zusammen mit normalen Leitungen/Kabeln ohne Funktionserhalt auf Kabelpritschen, Kabelleitern, in Bügelschellen etc. zu verlegen?
Frage:
Wir projektieren gegenwärtig die Elektroanlage einer Musikschule. Es handelt sich dabei um ein denkmalgeschütztes Gebäude aus der Gründerzeit. Als Kompensationsmaßnahme soll eine flächendeckende Brandmeldeanlage errichtet werden. Weiterhin ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie geplant. Für diese Anlagen sind teilweise Verlegesysteme und Kabel mit Funktionserhalt erforderlich. Oberhalb der geplanten Unterhangdecken ist die Montage von horizontalen Verlegesystemen (Kabelpritschen, Sammelhalter) aus Platzgründen eingeschränkt (teilweise nur max. 15 cm Höhe). Es ist deshalb angedacht, nur eine horizontale Trasse (teilweise Kabelpritschen, teilweise Sammelhalter) mit Funktionserhalt E30 zu installieren. Hier meine Frage: Kann ich auf Kabelpritschen, Kabelleitern, in Kabelsammelhaltern, in Bügelschellen etc. Kabel mit Funktionserhalt zusammen mit normalen Leitungen/Kabeln ohne Funktionserhalt (z. B. NYM, NYY etc.) verlegen?
Antwort
Die Frage bewegt schon seit mehr als 15 Jahren die Gemüter der Fachleute. Da normative Festlegungen fehlten, wurden in [1], Abschnitt 4.27, Vorschläge gemacht, die eine vernünftige brandschutztechnische Trennung zwischen der Sicherheits- und der allgemeinen Kabel- und Leitungsanlage beschreiben.
DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [2] als hierfür geltende Norm für Sicherheitszwecke hält sich auch heute noch mit der Antwort sehr bedeckt und verlangt in Abschnitt 560.8.1 lediglich „Kabel- und Leitungsanlagen müssen so befestigt und errichtet werden, dass die Funktion der Stromkreise im Brandfall nicht beeinträchtigt wird.“
Erst der Normenentwurf E DIN IEC 60364-5-56 (VDE 0100-560) [3] wird deutlicher und hinterlegt die Forderungen nach einer brandschutztechnischen Trennung im Anhang E auch mit einem Bild. Im Abschnitt 560.8.5 heißt es: „Kabel- und Leitungsanlagen von Einrichtungen für Sicherheitszwecke sind von anderen Einrichtungen außer von metallisch geschirmten und feuerbeständigen Kabeln zu trennen und so zu errichten, dass sie von einem Fehler in nicht-sicherheitsrelevanten Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden können und die Auswirkungen eines Brands gemindert werden.“
In einem zugelassenen Tragesystem in Funktionserhalt (Pritschen, Sammelhalter usw.) dürfen also neben den Kabeln/Leitungen mit integriertem Funktionserhalt, z. B. NHX, unmittelbar auch „normale“ Kabel/Leitungen verlegt werden.