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Bild: Matthias Buehner/stock.adobe.com
Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Bündelung von Leitungen auf der Decke

07.09.2021

Wie genau sind Leitungen zu bündeln? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Mehrere elektrische Leitungen sind grundsätzlich bündig nebeneinander anzuordnen.“ (DIN 18015-3)?

Frage:
In DIN 18015-3, Abschnitt 4.4 heißt es: „Mehrere elektrische Leitungen sind grundsätzlich bündig nebeneinander anzuordnen.“ Wie ist dieser Satz zu verstehen? Aus bautechnischen Gründen bündeln wir die Kabel unter der Berücksichtigung der Strombelastbarkeit. Insbesondere um a) die Installationszonen einzuhalten und b) den Nachfolgegewerken das Leben nicht so schwer zu machen. Allerdings sind wir jetzt bereits das zweite Mal damit konfrontiert worden, dass seitens der Baubetreuer von uns erwartet wird, dass jedes Kabel einzeln neben den anderen liegen soll. Antwort:
Offenbar geht es dem Anfragenden um die Verlegung von Leitungen auf der Decke. Maßgeblich ist hierfür ist DIN 18015-3 [1]. Diese Norm unterscheidet bereits seit September 2007 die Leitungsführung in, unter und auf der Decke. Diese drei Arten der Verlegung sollen zum besseren Verständnis hier noch einmal gegenübergestellt werden. Die Verlegung von Leitungen in der (Roh-)Decke wird zu den Ausnahmen gehören. Daher bestehen keine besonderen Festlegungen; auch Installationszonen sind hier nicht definiert. Bei der Leitungsverlegung unter der Decke, z. B. im Zwischenbereich abgehängter Decken, unter und im Putz oder in Hohlräumen ist lediglich verlangt, dass die Leitungsverlegung parallel zu den Raumwänden in einem Mindestabstand von 20 cm erfolgt. Bei der am häufigsten angewendeten Verlegung der Leitungen auf der (Roh-)Decke, also unter Trittschallschutzschichten, Bodenbelägen oder unter dem Estrich, sind Kabel und Leitungen besonders sorgsam zu behandeln. Dazu gehört ebenfalls die Beachtung der Festlegung in Abschnitt 522.8.7 von DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [2], in dem es heißt: „In Fußböden verlegte Kabel und Leitungen müssen, um Schäden zu verhindern, entsprechend der vorgesehenen Nutzung des Fußbodens, ausreichend geschützt sein.“ Hierzu zählt auch, dass sie bei Verlegung auf der Decke nicht gebündelt werden dürfen. Fazit. Kabel und Leitungen dürfen bei Verlegung auf der Decke nicht gebündelt werden. Daran besteht kein Zweifel. Die Hinweise der Baubetreuer sind berechtigt. Autor: F. Schmidt Literatur: [1] DIN 18015-3:2016-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel. [2] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2013-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kabel- und Leitungsanlagen. Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.