Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Gemeinsamer N-Leiteranschlusspunkt für Not- und Normalbeleuchtung
Wie genau sind zur Versorgung einer Notbeleuchtung die Installationsverteiler zu beschalten, insbesondere beim Vorhandensein mehrerer Neutralleiter?
Frage: Ein zur Versorgung von Notbeleuchtungen dienender Installationsverteiler soll erneuert werden. Der neue Installationsverteiler verfügt nach Planungsunterlagen über zwei Einspeisungen, Netz und USV. Die Notleuchte wird über eine vieradrige Leitung versorgt (Außenleiter Netz, Außenleiter USV, N, PE). Die Neutralleiter beider Einspeisungen sind auf eine gemeinsame Neutralleiterschiene aufgelegt. Nach meiner Recherche wäre nach VDE 0100-551, TAB und VDN-Richtlinie Notstromaggregate eine Verbindung der beiden Neutralleiter nicht zulässig, ist dies hier auch der Fall?
Antwort: Vorweg. Da der Anfragende keine Angaben zur Art des Gebäudes macht und für solche Gebäude mit einer Sicherheitsbeleuchtung letztendlich die Bauaufsichtsbehörden Vorgaben machen, sind von meiner Seite genaue Vorgaben kaum möglich.
Außerdem gehe ich davon aus, dass es beim Anfragenden um Sicherheitsbeleuchtungen geht. Notbeleuchtung ist der Sammelbegriff für „Sicherheitsbeleuchtung“ und „Ersatzbeleuchtung“.
Des Weiteren gilt, dass DIN VDE 0100-551 (VDE 0100-551) [1] für die Sicherheitsbeleuchtung nicht relevant ist. In dieser Norm geht es um „Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen“, von den dort angeführten Stromerzeugungseinrichtungen können sicher einige als Sicherheitsstromversorgung verwendet werden, siehe Abschnitt 551.1.1 von [1].
Anforderungen an Sicherheitsbeleuchtungseinrichtungen sind in erster Linie in DIN EN 50172 (VDE 0108-100) [2] ggf. in DIN V VDE V 0108-100 (VDE V 0108-100) [3], soweit zusätzlich vereinbart, und in DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [4] enthalten. Außerdem muss vordergründig die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/4 und die Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) berücksichtigt werden.

