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+++ News +++ Klimatisierung, Energie sparen

Fenster und Türen: Sicherheit am Eigenheim im Sommer

18.07.2022

Die Modernisierung der Fassade ist ein guter Zeitpunkt, Türen und Fenster zu erneuern. Aspekte wie Sicherheit, Lärm- und Schallschutz sollten bei neuen Fenstern und Haustüren berücksichtigt werden. Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale, erläutert, worauf zu achten ist.

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Fenster: Schutz vor Hitze, Lärm und Einbruch

Über alte Fenster, Terrassen- und Balkontüren geht viel Wärme verloren. Neue Fenster verringern den Wärmeverlust um mehr als die Hälfte. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen einen UW-Wert von höchstens 1,30 vor, bei alten Fenstern liegt dieser Wärmeverlustfaktor nicht selten bei 3,0 oder höher. Für die Beantragung von Fördermitteln des Bundes darf der UW-Wert maximal 0,95 betragen.

Neben dem Vorteil mit neuen Fenstern Energie zu sparen, gibt es weitere Aspekte, die bedacht werden sollten:

  • Für Fenster von Wohnräumen an verkehrsreichen Straßen wird Schallschutzverglasung empfohlen. Sicherheitsverglasung und einbruchhemmende Beschläge erhöhen außerdem den Schutz vor ungebetenen Gästen: Fenster im Erdgeschoss oder ebenerdig an Balkonen, Terrassen und Anbauten sollten die Widerstandsklasse RC2 oder RC3 aufweisen.
  • In ebenerdigen Räumen, in denen beispielsweise nachts eine natürliche Frischluftzufuhr in den Sommermonaten gewünscht ist, bieten Fenster mit sogenannten Parallelabstellbeschlägen den notwendigen Einbruchschutz, sogar, wenn sie geöffnet sind.
  • Ein möglichst außen angebrachter Sonnenschutz verhindert bei hohen Temperaturen, dass sich Räume stark aufheizen.

Haustür: Luftdichter Verschluss und keine Wärmebrücken

Wer sein Haus modernisiert und den Eingangsbereich neugestaltet, erneuert am besten auch die Hauseingangstür. In erster Linie ist wichtig, dass die Tür luftdicht schließt und Wärmebrücken vermieden werden.
Bei einer neuen Haustür sollte auch auf den Wärmeschutz geachtet werden (UD-Wert). Dabei spielt keine Rolle, ob die Tür aus Holz, Kunststoff, Metall oder einem Verbundwerkstoff ist. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen einen UD-Wert von höchstens 1,8 W/(m2K) vor. Wer Fördermittel des Bundes beantragt, darf den UD-Wert von 1,30 nicht überschreiten.


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