Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Fachkunde und deren Erhalt
Sämtliche elektrotechnische Arbeiten innerhalb eines Unternehmens müssen unter fachlicher und verantwortlicher Leitung erbracht werden. Ist der Inhaber des Unternehmens im Rahmen dieses Erfordernisses nicht selbst fachkundig, hat er sich einer Person zu bedienen, die dank ihres Bildungsstandes und Erfahrungswissens die elektrotechnische Fachverantwortung erfüllen kann, und dieser den Aufgaben- und Verantwortungsbereich zu übertragen.
Fachkunde wird durch die erforderlichen Fachkenntnisse im Rahmen einer Ausbildung erworben und durch entsprechende Lehrgänge aufrechterhalten und gepflegt [5]. Die jeweilige Fachkenntnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten, z. B. durch Teilnahme an Schulungen [6].
In Bezug auf die Tätigkeit als Elektrofachkraft und deren Ausübung in der Praxis ist neben der notwendigen Fachkenntnis auch die sogenannte Drei-Stufen-Theorie als relevant und zu beachten anzusehen.
Autoren: S. Euler, H. Hardt, R. Lauer
Literatur:
[1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246); zuletzt geändert durch Art. 113 G v. 20.11.2019 I 1626.
[2] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49); zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2019 I 554.
[3] Schulze, H.-G.: Aufsatz Vermeidung von Haftung und Straftaten auf Führungsebene durch Delegation; NJW 2014, Heft 48, S. 3484.
[4] Doms, T.: Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Unternehmers für den Arbeitsschutz im Betrieb; Nomos Universitätsschriften – Recht; Band 470, S. 197-198, Baden-Baden 2006.
[5] Schermann, K.; Schucht, C.: Die neue Betriebssicherheitsverordnung – Praxisleitfaden zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln; Bundesanzeiger; 2., aktualisierte Auflage 2017; S. 51.
[6] Fähnrich, M.: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 – Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis; ES. Erich Schmidt Verlag 2015, S. 18.
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.

