Skip to main content 
Der neue Differenzstrommonitor von Dansisense SRCMH070IB+ mit 4–20 mA DC Ausgangssignal und umfangreicher Windows Software (Quelle: Danisense)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Messen und Prüfen | Maschinen- und Anlagentechnik | Wartung und Instandhaltung

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Differenzstrommonitoring

13.06.2024

Oftmals ist eine herkömmliche Isolationsmessung recht aufwendig. Teilweise müssen Anlagen abgeschaltet oder Komponenten wie Frequenzumrichter oder Schaltnetzteile abgeklemmt werden, weil die empfindlichen Halbleiterbauelemente durch die Prüfspannungen geschädigt werden können. Eine kontinuierliche Differenzstrommessung bietet im Gegensatz dazu einige Vorteile und findet daher mittlerweile breitere Anwendung bis hin zu verpflichtendem Einsatz.

Seiten

Nach Auskunft der BG ETEM handelt es sich in der Tabelle 1 A der DGUV Vorschrift 3 um Richtwerte, die sich über Jahre etabliert haben. Auch in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, [4]) werden die bewährten Prüffristen oftmals nur empfohlen. Es stellt sich nun die Frage, auf welcher Grundlage die Prüffristen der ortsfesten Anlagen bemessen werden sollen, wenn es sich bei den Werten in der dort erwähnten Tabelle 1 lediglich um Richtwerte handelt. Ein Abweichen von den vorgeschlagenen Prüffristen sollte im Bedarfsfall gut begründbar sein. Hinweise in der DGUV Vorschrift 3 sucht man vergeblich. Hilfreich ist die jüngere DGUV Information 203-071 (Ausgabedatum 2020.01, [5]).

Autor: R. Bürger

Literatur
[1] DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2017-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 6: Prüfungen.
[2] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen; sowie insbesondere die hier relevante DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1):2017-06 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen; Änderung A1: Wiederkehrende Prüfungen.
[3] DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Berlin.
[4] Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S.3334) geändert worden ist.
[5] DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer. Ausgabe
2020, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV

Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.


Seiten