Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
DGUV-Information 203-032 - Sicherer Betrieb mobiler Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen
Die DGUV-Information 203-032 stellt die Anforderungen für die Auswahl und den Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und gibt Erläuterungen für den Anwender. Sie ersetzt nicht die erforderliche Betriebsanweisung vor Ort, bietet aber Unterstützung bei deren Erstellung.
gekennzeichnet ist. Dieser Anschluss mit dieser Kennzeichnung führt in der Praxis oftmals zu Verwirrung oder ist teilweise sogar falsch.
Meistens ist dieser Anschluss gar kein Erdungsanschluss, sondern ein Potentialausgleich, welcher mit dem Symbol

gekennzeichnet werden muss. Für den Anwender stellt sich stets die Frage, ob er an diesem Anschluss den Stromerzeuger erden muss. Oftmals ist auf der „Erdungsschraube“ eine Flügelmutter angebracht, welche die Unsicherheit noch verstärkt.
Die Bedienungsanleitungen der Stromerzeuger helfen häufig auch nicht weiter, da hier meistens nur zu lesen ist, dass der Stromerzeuger aus „Sicherheitsgründen“ zu erden ist. Aber aus welchen „Sicherheitsgründen“ diese Forderung hervorgeht, wird leider nicht beschrieben. Die Frage, die der Betreiber eines Stromerzeugers stellen muss, lautet also nicht „Muss ich den Stromerzeuger erden?“ sondern:
„Welche Schutzmaßnahme muss ich treffen, um den Stromerzeuger sicher betreiben zu können?“
Bei handelsüblichen Stromerzeugern bis ca. 10 kW kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um Stromerzeuger mit Schutzpotentialausgleich handelt, die nicht geerdet werden müssen. Eine Erdung hat in diesem Fall keinen Einfluss auf den Betrieb und die Schutzmaßnahme. Bei Stromerzeugern mit Leistungen größer als 10 kW ist häufig der Sternpunkt des Generators (Neutralleiter) mit dem Schutzleiter (PE) verbunden. Dadurch wird ein Stromversorgungsnetz im TN-System erzeugt, das zwingend durch eine Elektrofachkraft geerdet werden muss. Somit unterscheiden wir bei den Stromerzeugern zwischen Geräten, welche mit und welche ohne Elektrofachkraft in Betrieb genommen werden können.
Um die erforderlichen Schutzmaßnahmen auswählen zu können, muss vor der ersten Inbetriebnahme des Stromerzeugers geklärt werden, welche technische Ausführung vorliegt. Ist dieser Sachverhalt nicht aus der Bedienungsanleitung zu entnehmen, muss er beim Hersteller erfragt oder durch eine Elektrofachkraft festgestellt werden. Prinzipiell ist also zu unterscheiden zwischen Stromerzeugern mit Schutzpotentialausgleich oder Erdungsanschluss. In dem Zusammenhang erfährt man auch, welchen Verwendungszweck die angesprochene Erdungs- bzw. Potentialausgleichs-Anschlussklemme hat.
Autor: H. Kuhnsch
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