Gebäudeautomation: Smart Meter in Wohngebäuden
Der digitale Stromzähler kommt − ganz langsam
Am 1. September 2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Die Bundesregierung will damit die flächendeckende Einführung von digitalen Stromzählern, sogenannte Smart Meter, beschleunigen. Welche Pflichten kommen auf Gebäudeeigentümer zu?
Wie unsere Schwesterzeitschrift "Immobilien vermieten und verwalten (IVV)" berichtet, sind mit dem Gesetz weitreichende Konsequenzen verbunden – zumindest in der Theorie.
Warum kommt die Umstellung?
Digitale Stromzähler kommunizieren sowohl mit den Energieerzeugern als auch mit den Verbrauchern. Wohnungsnutzer sollen in die Lage versetzt werden, ihren Stromverbrauch jederzeit auf einem Monitor in der Wohnung, auf dem Tablet oder dem Smartphone abrufen und Verbrauchsvergleiche anstellen zu können.
Kommunikationsfähige Stromzähler sollen Kraftwerken und Netzbetreibern helfen, nur so viel Strom zu produzieren wie gerade gebraucht wird.
Warum gibt es Kritik an den neuen Stromzählern?
In der Wohnungswirtschaft wird bezweifelt, dass die Einsparungen groß genug wären, um die Mehrkosten für Installation und Betrieb von Smart Metern einzuspielen. Abzuwägen sind dabei auch die Prinzipien von Datensicherheit und Persönlichkeitsrechten.