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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Bestätigung bei einer Anlagenlieferung

12.08.2025

Welche Begriffe und Definitionen bezüglich Anlagen sind in der Kommmunikation mit Lieferanten und Behörden zu verwenden?

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Fazit. Seitens des anfragenden Lesers wäre zu prüfen, welche Thematiken abgedeckt werden müssen. Neben den Anforderungen aus den EU-Richtlinien (z. B. Niederspannungsrichtlinie, Maschinenrichtlinie ⇒ EU-Konformitätserklärung), gibt es viele weitere „Erklärungen“, „Bestätigungen“ und „Bescheinigungen“. Eine Aussage, welches Dokument erforderlich ist, kann nur durch den Erwerb umfangreicher Detailkenntnis des Vorhabens getätigt werden. Pauschale Aussagen sind aufgrund der Komplexität des Baurechtes und der anderen Regelwerke unmöglich. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Fachbegriffe oft nicht korrekt wiedergegeben werden. Die zentrale Frage wäre folglich: „Welche Errichterbestätigung meint die Behörde?“.

Autoren: H. Hardt, S. Euler

Literatur

[1] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV) vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49); zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 28. 05. 2021 I 1224, 2028.

[2] Wilrich, T.: Praxisleitfaden Betriebssicherheitsverordnung, VDE-Schriftenreihe 166; 2., vollständig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2020; VDE Verlag GmbH.

[3] ISO/IEC 17000:2020-05 Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen.

[4] DGUV Vorschrift 3 DA Durchführungsanweisungen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom April 1997, aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005.

[5] DGUV Grundsatz 303-003 Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 und 4).

[6] DGUV Grundsatz 303-004 – Bestätigungsvordruck Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

[7] Musterbauordnung – MBO – Fassung November 2002; zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 25. 09. 2020.

[8] DIN 4102-12:1998-11 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen; Anforderungen und Prüfungen.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.


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