Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Anschluss eines Motors für ein Gebläse
Wie sollte die Installation eines Gebläses innerhalb einer Getreidesiloanlage erfolgen?
Frage:
Wir wollen in einer Getreidesiloanlage ein Gebläse mit 18 kW via Stern-Dreieck-Schaltung anschließen. Vorhanden ist ein Kabelverteilerschrank mit noch freien Abgängen. Dieser wird von einem NAYY-J 4 x 120 mm2 im TN-C-System eingespeist. Von hier wird der Schaltschrank der Getreideanlage versorgt und der PEN Leiter in PE sowie in N-Leiter aufgeteilt. Das Gebläse wollen wir aus dem Kabelverteiler versorgen (Entfernung ca. 90 m). Die Siloanlage hat einen großzügigen Fundamenterder. Wir wollen ein Kabel NAYY-J 4 × 70 mm2 offen auf einer Pritsche verlegen und am Gebläse den PEN-Leiter in PE und N-Leiter (TN-C-S-System) aufteilen sowie den PE-Leiter mit dem Fundamenterder verbinden. Spricht etwas dagegen? Müssen sowohl Steckdosenendstromkreise bis 32 A als auch Steckdosen 5 × 63 A mit RCDs 0,03 A abgesichert werden? Oder genügen RCDs 0,3 A?
Antwort:
Vorweg: Die Anfrage ist etwas unklar, somit hoffe ich, dass ich dennoch die Fragen zufriedenstellend beantworte. Ich gehe davon aus, dass es sich um zwei getrennte Fragen handelt, die aber beide die elektrischen Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten betreffen.
Anschluss des Gebläses. Das Gebläse für die Getreidesiloanlage dürfte Bestandteil der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätte sein. Somit muss für den versorgenden Stromkreis, der direkt aus dem Kabelverteiler gespeist werden soll, die DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) [1] berücksichtigt werden. Im Abschnitt 705.411.1 ist hierzu folgendes festgelegt: „In Stromkreisen, gleichgültig welchen Systems nach Art der Erdverbindung, müssen die folgenden Abschalteinrichtungen vorgesehen werden:
in Endstromkreisen mit Steckdosen eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 30 mA,
in allen anderen Stromkreisen, ausgenommen solche, die Verteiler speisen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 300 mA.“
Aus meiner Sicht kann die Ausnahme nicht in Anspruch genommen werden, da kein Verteiler gespeist wird, sondern das Gebläse direkt – ggf. über eine Steuereinrichtung mit der Stern-Dreieck-Kombination. Somit muss für diesen Stromkreis eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 300 mA im Kabelverteilerschrank vorgesehen werden. Was sich vermutlich aus Platzgründen nicht realisieren lässt.
Damit darf auch ein PEN-Leiter – so wie vom Anfragenden vorgeschlagen – nicht ausgeführt werden, da bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) ein PEN-Leiter nicht vorgesehen werden darf.
Ungeachtet dessen muss hierfür der Abschnitt 705.411.4.3 von DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) [1] beachtet werden, wo folgendes festgelegt ist: „In Fällen, in denen die elektrische Anlage als TN-System betrieben wird, müssen hinter dem Speisepunkt der elektrischen Anlage getrennte Neutral- und Schutzleiter sein. Diese Anforderung gilt auch für zu den landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betriebsstätten nach der Begriffsbestimmung in 705.20.2 dazugehörenden Wohnungen und andere Räumlichkeiten.“ Somit müsste – sofern am Gebläse ein Neutralleiter benötigt wird – ein fünfadriges Kabel verlegt werden.
Da es keine PEN-Leiter geben darf gilt, dass der Schutzleiter zusätzlich mit einem Erder verbunden werden darf, was sogar im Abschnitt 411.4.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [2] empfohlen wird.
Steckdosenendstromkreise. Wie oben ausgeführt, müssen für Steckdosenstromkreise – unabhängig vom Bemessungsstrom – Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorgesehen werden. Somit muss auch für die Drehstrom-Steckdose mit 63 A Bemessungsstrom, eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA am Stromkreisanfang vorgesehen werden.
Autor: W. Hörmann
Literatur
[1] DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):2007-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.
[2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
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