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Fliesenleger gehören zu den zulassungsfreien Gewerken (Foto: Pixabay)
Betriebsführung

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Rückkehr zur Meisterpflicht – Koalition will Meisterbrief stärken

10.04.2019

Im Jahr 2004 fiel in mehr als 50 Gewerken die Meisterpflicht. Seitdem hat sich der Wettbewerb verzerrt, mehr Pfusch am Bau wird beklagt sowie ein Imageschaden durch die Reform der Handwerksordnung.

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Kürzlich forderte selbst der Präsident des Handwerksverbandes (ZDH), Hans Peter Wollseier, eine Rückkehr zur Meisterpflicht. Nun kommt Bewegung in die Sache. Die Politik hat offenbar die Zeichen der Zeit erkannt. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wollen den Meisterbrief stärken und streben eine Rückkehr zum Meisterbrief in vielen Handwerksberufen an. Eine Arbeitsgruppe verständigte sich auf neue Eckpunkte zur Änderung der Handwerksordnung.

Qualität hat ihren Preis

Der Meisterbrief gilt als Qualitätsmerkmal, Verbraucherschutz und Leistungsfähigkeit. Alle Gewerke und deren Sozialverbände, für die im Jahr 2004 die Meisterpflicht wegfiel, erhalten die Möglichkeit der Stellungnahme. In der Sommerpause soll ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet werden, der im Herbst im Bundestag beraten werden soll. Zum 01. Februar 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten. Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Handwerksberufen will man vor allem die Qualität der ausgeführten Arbeiten und die Wettbewerbsfähigkeit seriöser Handwerksbetriebe im EU-Binnenmarkt stärken. Eine Wiedereinführung des Meisterbriefs soll zu faireren Marktbedingungen und mehr Wettbewerbsgerechtigkeit führen. Außerdem müssen sowohl die Ausbildungsqualität gewährleistet als auch die Innovationsfähigkeit gesichert sein.


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Autor
Name: Antje Schubert