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Elektriker bei der Arbeit (Foto: stock.adobe.com/Alex)
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Betriebsführung

Rückkehr zur Meisterpflicht von Handwerkspräsident gefordert

03.01.2019

Bereits im Jahr 2017 beklagten Handwerksverbände und die Gewerkschaft IG Bau mangelnde Qualität seit dem Wegfall der Meisterpflicht (ep berichtete).

Nun reiht sich der Handwerksverband ZDH in die Kritik ein. Präsident Hans Peter Wollseifer drängt auf eine Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen, die 2004 in zweiundfünfzig Handwerksberufen wegfiel. „Seit der Deregulierung braucht man als Rollladen- und Jalousien-Bauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Gold- und Silberschmied, Orgelbauer oder Musikinstrumentenhersteller keinen Meisterbrief und keinen Qualifikationsnachweis mehr, um in diesen Gewerken selbstständig am Markt zu sein“, erklärt Wollseifer.

„Theoretisch kann jeder einfach einen Auftrag annehmen und machen. Für diese Tätigkeiten sollte man aber qualifiziert sein." Viele Selbstständige bezeichnen sich zwar als Handwerker, seien aber gar nicht als solche ausgebildet. „Und die liefern natürlich nicht immer die Qualität ab, die es sein sollte. Das schädigt den Ruf des Handwerks insgesamt", kritisiert Wollseifer.

Das Problem zeige sich jedoch nicht nur in mangelnder Qualität, sondern auch im Preis für Handwerksarbeiten. Viele Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe haben nach deren eigenen Angaben weniger als 17.500 Euro Umsatz, weshalb sie den Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen. So können sie ihre Leistungen deutlich günstiger am Markt anbieten als seriöse Handwerksbetriebe. Das verzerrt den Wettbewerb und schädigt den Ruf des Handwerkers. Die Selbstständigen sorgen zudem nicht fürs Alter vor und zahlen laut Wollseifer weder Kranken- noch Unfallversicherung. Das belastet die Sozialkassen, in die seriöse Handwerksbetriebe für ihre Angestellten einzahlen.

Die Zahl der Solo-Selbstständigen in den B1-Handwerken lag nach Angaben der Bundesregierung 1995 bei rund 24 Prozent der Betriebe. 2015 lag der Anteil bereits bei 64 Prozent, wie die deutsche Handwerkszeitung berichtete. Die Zahl der zulassungsbeschränkten Betriebe in den Gewerken der Anlage B1 sank im Zeitraum von 2003 bis 2016 um rund 8.500 Unternehmen.

Daher müsse man zur Meisterpflicht zurückkehren, was unter Einhaltung bestimmter Kriterien verfassungs- und europarechtlich machbar wäre, wie ein juristisches Gutachten feststellte.