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Betriebsführung und -Ausstattung

HOAI

Juncker liebt Dumping

18.07.2016

Die EU-Kommission will die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kippen. Betroffen wären vor allem kleine Büros. Die Bundesregierung hilft ihnen nur zögerlich.

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Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, ist seit 2014 im Amt. Sollte er nicht doch noch über die Luxemburg-Leaks stolpern, bleibt er bis 2019 Präsident. Für die deutschen Architekten und Ingenieure wäre das kein gutes Zeichen. Als Präsident der EU-Kommission ist Juncker zwar blass und unscheinbar, doch auf Nebenschauplätzen entwickelt er eine große Energie. Eines der Objekte, an denen sich seine Kommission unermüdlich abarbeitet, ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Was sagt die EU-Kommission?

Vom 2009 verstorbenen Fußballtrainer Rolf Rüssmann ist dieser Satz überliefert: "Wenn wir hier nicht gewinnen, dann treten wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt." Juncker und seine Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie und Unternehmertum, Elżbieta Bieńkowska, scheinen Rüssmanns Spruch für sich entdeckt zu haben: "Wenn wir als EU-Kommission sonst nichts erreichen, dann machen wir ihnen wenigstens die Honorare kaputt." Die EU-Kommission kämpft mit maximalem Einsatz gegen die HOAI. Sie ist nicht an einem Kompromiss interessiert, einem Interessenausgleich zwischen EU und Deutschland. Sie verlangt kategorisch die Abschaffung der HOAI. Streitpunkte sind die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze für Architektur- und Ingenieurleistungen. Darin sieht die EU-Kommission eine Diskriminierung ausländischer Anbieter. Insbesondere die Mindestsätze würden Architekten und Ingenieure aus anderen EU-Staaten daran hindern, auf dem deutschen Markt aktiv zu werden. Das sei ein Verstoß gegen die europäische Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie der EU. Am 18. Juni 2015 leitete die EU-Kommission die erste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein. Am 25. Februar 2016 folgte Stufe zwei. Die EU bekräftigte darin ihre Haltung, dass die HOAI gegen EU-Recht verstoße. Dritte und letzte Stufe wäre eine Klage der EU beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die EU-Kommission lehnt die bestehende Honorarordnung ab. Sie sei eine versteckte Behinderung des Binnenmarktes für Freiberufler. Zur Begründung der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens schreibt die Kommission: "Diese verschleierten Hindernisse sind diskriminierend, überflüssig und unverhältnismäßig."

Was sagt die Bundesregierung?


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Autor
Name: Jürgen Winkler