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BREAKING NEWS: EuGH kippt HOAI
04.07.2019
KNH Rechtsanwälte mit erster Auswertung des Urteils.
Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Europäische Gerichtshof die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt. Die bisherige Vergütungsregelung verstößt nach Auffassung des EuGH gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedstaaten der EU.
Die Bundesregierung ist nunmehr gehalten, die HOAI unverzüglich (im Regelfall binnen eines Jahres) anzupassen und die Pflicht zur Beachtung verbindlicher Mindest- und Höchstsätze abzuschaffen. Parteien eines nach dem heutigen Urteil geschlossenen Planungsvertrages können sich nicht mehr auf die HOAI berufen, um eine Unter- oder Überschreitung des Honorarrahmens einzufordern.
In einer Stellungnahme hierzu teilt die Bundesarchitektenkammer mit, dass sie sich gemeinsam mit der Bundesingenieurkammer und dem Ausschuss für die Honorarordnung e.V. (AHO) seit langem auf diesen Fall vorbereitet habe, dies jedoch aus politischen Gründen nicht öffentlich kommuniziert wurde. Hauptziel sei es demnach, die HOAI wie bisher als Rechtsverordnung zu erhalten.
Die Empfehlungen der BAK, der BIngK und des AHO an die Bundesregierung lauten dahingehend, dass, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, zu vermuten sei, dass die Mittelsätze vereinbart sind und dass, sofern eine andere Vereinbarung getroffen werde, die Höhe der Vergütung nach Art und Umfang der Aufgabe sowie nach Leistung des Architekten/Ingenieurs angemessen sei. Damit soll aus Sicht dieser Verbände eine weiterhin ausgewogene, qualitätssichernde Honorargestaltung möglich sein.
Zum Wortlaut des heutigen EuGH-Urteils hier klicken.
Eine ausführliche Analyse des Urteils durch KNH Rechtsanwälte folgt in Kürze.
Autor
Name: Eduard Dischke