Zum Hauptinhalt springen 
Serverraum
Inf.- und Kommunikationstechnik | Fachplanung | Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften | Netzwerktechnik | Elektroplanung | TGA-Planung

Aus dem Facharchiv: Normen und Vorschriften

Informationstechnik - DIN EN 50600-4-2 Beiblatt 1 2018-11 (VDE 0801-600-4-2 Beiblatt 1)

02.08.2019

Durch diesen Leitfaden werden Hinweise für die korrekte Ermittlung von Kennzahlen zur eingesetzten Energie in Rechenzentren nach DIN EN 50600-4-2 (VDE 0801-600-4-2):2017 formuliert.

DIN EN 50600-4-2 Beiblatt 1 2018-11 (VDE 0801-600-4-2 Beiblatt 1)

Informationstechnik – Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren – Teil 4-2: Kennzahl zur eingesetzten Energie; Beiblatt 1: Leitfaden für die korrekte Anwendung der Kennzahl zur eingesetzten Energie (PUE) und ihrer Derivate  Der Leitfaden stellt eine Reihe ausführlicher Berechnungsbeispiele für die PUE und ihre Derivate zur Verfügung. Die PUE beschreibt das Verhältnis der gesamten eingesetzten Energie in einem Rechenzentrum zu dem Energieverbrauch der IT-Geräte. Während IT-Komponenten ausschließlich mit Strom betrieben werden, und somit der Nenner anhand elektrischer Messungen ermittelbar ist, können in den Gesamtenergieverbrauch eines Rechenzentrums neben dem elektrischen Strom weitere Energieträger, wie z. B. Fern-Kälte/-Wärme, Gas oder Öl eingehen. In der Regel werden Rechenzentren aber nicht nur mit elektrischer Energie versorgt. Daher betrachtet die DIN EN 50600-4-2 (VDE 0801-600-4-2) das Rechenzentrum als ein System, das durch Schnittstellen definiert ist, durch die Energie fließt. Dabei werden folgende Energiearten an den Schnittstellen gemessen:

  • Elektrizität;
  • gasförmige Brennstoffe;
  • flüssige Brennstoffe;
  • Kühlflüssigkeiten (einschließlich des Wasserverbrauchs, wenn es als Flüssigkeit zurückgeführt wird und nicht verdunstet).

Mit der Ausweitung einer Betrachtung auf andere Energieformen wird verhindert, dass die Verwendung elektrischer Energie durch z. B. Generatoren ersetzt wird, deren Energieeinsatz dann nicht in die Berechnung eingehen würde. Wenn ein Generator nicht nur als Notstromaggregat eingesetzt wird, sondern auch zur Versorgung eines Rechenzentrums beiträgt, so gilt dieser als technische Anlage des Rechenzentrums und sein Energieverbrauch muss bei der Ermittlung des PUE-Wertes berücksichtigt werden. Die Systemgrenze muss daher den Energieverbrauch des Generators mit enthalten, wenn die gelieferte elektrische Energie messtechnisch nicht ermittelt werden kann. Ebenso sind Photovoltaik- oder Windenergie-Anlagen, mit denen Elektrizität für das Rechenzentrum erzeugt wird, für die Berechnungen zu berücksichtigen. Da diese technischen Anlagen direkt elektrische Energie erzeugen, ist ihre Lieferung am Übergabepunkt zum Rechenzentrum zu messen. Der Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.