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Recht

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten

09.03.2023

Grundsätzlich ist ein umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers gegeben. Dieses Weisungsrecht findet jedoch dort seine Grenzen, wo den Beschäftigten (Arbeits-)Leistungen abverlangt werden, die rechtswidrig sind. Den ep erreichte hierzu die Anfrage eines Lesers [1], die zeigt, dass sowohl eine nicht zu unterschätzende Anzahl Unternehmer/Arbeitgeber als auch Sicherheitsfachkräfte das Thema Elektrosicherheit und die damit verbundenen Anforderungen in ihrer Bedeutsamkeit noch nicht richtig bewerten.

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In der besagten Leseranfrage [1] geht es darum, dass ein Meister des Elektrotechnikerhandwerks, der in seiner Gesellschaft als Ausbilder für Elektroniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik angestellt ist, nun auch Installationsaufgaben und Prüfungen durchführen soll. Der Leser ist nicht im Installateurverzeichnis eingetragen. Es gibt in seiner Gesellschaft keine verantwortliche Elektrofachkraft. Die Verantwortung für die Elektroanlagen ist nicht geregelt. Unser Leser ist sich unsicher, wie er sich gegenüber seiner Geschäftsführung verhalten soll.

Leider ist der Leser mit seiner Anfrage auf S. 739 [1] dieses Heftes nicht der Einzige in Deutschland, der in solche Konflikte gerät. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl Unternehmer/Arbeitgeber und ihre Sicherheitsfachkräfte unterschätzen die Anforderungen, die sich aus dem Thema Elektrosicherheit ergeben. Aus diesem Umstand kommt es vermehrt zu Irritationen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so wie auch in diesem besagten Fall.


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