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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Steuerstromkreisen

ep9/2010, 1 Seite

Ein Auszubildender hat bei dem Abbau eines Steuerstromkreises, welcher mit einem Trenntransformator (230 V) gegen die Netzspannung abgetrennt war, vergessen die Stromversorgung auszuschalten und somit bei dem Abbau des sekundärseitigen Steuerschalters einen Stromschlag bekommen. Da der Kurzschluss auf der Sekundärseite des Trenntransformators auftrat, hat die auf der Primärseite angebrachte Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht ausgelöst. Auch die Sicherung auf der Sekundärseite konnte nicht auslösen. Wie kann ich in Zukunft eine Steuerung mit Trenntransformator so absichern, dass die für Menschen gefährlichen Körperströme bei einem solchen Fehler nicht fließen können? Muss dafür auf der Sekundärseite ein RCD angebracht werden?


Elektrische Sicherheit in Ausbildungsstätten. Gerade in Ausbildungsstätten sollten doch den Auszubildenden die wichtigsten Regeln (5 Sicherheitsregeln) aus Abschnitt 6.2 von DIN VDE 0105-100 [1] „eingetrichtert“ werden:
1 Freischalten
2 Gegen Wiedereinschalten sichern
3 Spannungsfreiheit feststellen
4 Erden und Kurzschließen
5 Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Unter Beachtung dieser Vorgaben hätte es nicht zu einem Stromschlag kommen können. Des Weiteren ist zu beachten, dass die auf der Primärseite vorhandene (für Experimentiereinrichtungen/-räume immer geforderte) Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) nicht wirksam werden kann, wenn jemand auf der Sekundärseite einen aktiven Leiter berührt, weil es sich bei der Sekundärseite um einen galvanisch von der Primärseite getrennten Stromkreis handelt.
Auch eine auf der Sekundärseite des Steuerspannungstransformators vorge sehene Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA ist kein Allheilmittel, weil Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) nur bei dem Berühren eines aktiven Teiles zusätzlichen Schutz bieten können. Zudem können sie nur in wenigen Fällen auch bei der Berührung von zwei aktiven Leitern, z. B. mit beiden Händen, einen zusätzlichen Schutz gewähren, weil bei einem isolierenden Standort (z. B. Tragen von Schuhen) kein Differenzstrom (Strom der an der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vorbeifließt) auftritt, sodass es nicht zu einer Abschaltung kommen kann. Selbst wenn dieser Differenzstrom aufgrund eines niederohmigen Standortes zum Fließen kommt, ist noch eine tödliche Körperdurchströmung möglich.
Sicherungen können bei direktem Berühren von aktiven Teilen in keinem Fall einen Schutz bieten, da der Körperwiderstand zu groß ist, um den für eine Abschaltung notwendigen Strom fließen zu lassen.
Mögliche Präventionsmaßnahmen. Wenn der Anfragende Bedenken hat, dass sich die Auszubildenden nicht immer an die 5 Sicherheitsregeln „erinnern“, d. h. diese nicht einhalten (wobei es seine Aufgabe wäre, dies zu überwachen), dann sollten er nur Steuerspannungen wählen, die die Anforderungen an SELV- oder PELV-Stromkreise erfüllen.
Sollten AC 230 V als Steuerspannung beibehalten werden müssen (aus welchen Gründen auch immer), dann kann eine zusätzliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) auf der Sekundärseite – die Erdung eines Außen leiters auf der Sekundärseite vorausgesetzt – zumindest beim einpoligem direkten Berühren eines aktiven Teiles einen gewissen zusätzlichen Schutz bieten.
Wenn der Auszubildende jedoch vor der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) – z. B. direkt am Steuerspannungstransformator – aktive Teile berührt, dann kann dieser zusätzliche Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wiederum auch nicht wirksam werden. Unabhängig von den vorgesehenen Schutzmaßnahmen sollte immer strikt auf die Einhaltung der 5 Sicherheitsregeln geachtet werden.

Quellen

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


Autor
  • W. Hörmann
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