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Weniger Bürokratie mit Präqualifikation?

ep9/2006, 1 Seite

Während ein Bieter bisher für einen öffentlichen Auftrag seine Eignung gemäß § 8 VOB/A für jeden Auftrag erneut nachweisen muss, gibt es seit Anfang des Jahres eine neue Regelung. Die ausschreibenden Stellen sind vom Bund angewiesen, von dem Einzelnachweis abzusehen, wenn der Bieter in der neu eingerichteten Liste der präqualifizierten Betriebe eingetragen ist.


Bürokratieabbau bei der Vergabe von Bauaufträgen Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet hat sich in den letzten Monaten diese Veränderung bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ergeben. Mit seinem Erlass vom 16. Januar 2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (AZ B 15 - 0 1082 - 101/11) die ausschreibenden Stellen des Bundes bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen angewiesen, von dem Einzelnachweis abzusehen, wenn der Bieter in der neu eingerichteten Liste der präqualifizierten Betriebe eingetragen ist. Hintergrund. Beim so genannten „Baugipfel“ am 1. April 2003 hatten Vertreter der Bauarbeitgeber und Baugewerkschaften den damaligen Ministern gegenüber angeregt, die teure Praxis des Einzelnachweises der Eignung eines Bieters durch ein weniger bürokratisches System zu ersetzen. Nach Angaben des Ministeriums verursachte der bisherige Einzelnachweis bei jedem Auftrag in den Betrieben Kosten von 150 bis 250 Euro, die durch die Neuregelung deutlich reduziert werden sollen. Gleichzeitig ist angestrebt, die etwa 1,2 Mio. Bauaufträge jährlich schneller auszuführen als bisher. Verfahrensweise Ein Betrieb, der öffentliche Aufträge erhalten will, kann sich jetzt vorsorglich qualifizieren lassen, daher das Wort Präqualifikation. Damit muss er bei Angebotsabgabe im Normalfall keine Einzelnachweise mehr erbringen - es sei denn, die ausschreibende Stelle fordert zusätzliche Unterlagen. Stattdessen wurde dafür ein dreistufiges Verfahren eingeführt (siehe IM ÜBERBLICK). Während die Liste der präqualifizierten Betriebe im Internet unter www.pq-verein.de (Bild ) von jedem interessierten Internetnutzer zugänglich ist, können die ausschreibenden staatlichen Stellen nach Eingabe eines speziellen Kennwortes die Detaildaten jedes Betriebes einsehen und bei Bedarf ausdrucken. Anforderungen angleichen Je nach ausschreibender Stelle werden unterschiedliche Anforderungen - sowohl bezüglich des Umfangs als auch der Aktualität dieser Qualifizierungsunterlagen - gestellt. Das kann zu einer ungleichen Behandlung von Betrieben führen. Die Bereitstellung der Dokumente verursacht für die Firmen Kosten. Aber auch für die Behörden ist dieser Vorgang mit einem Aufwand verbunden. In Zukunft soll dies anders werden. Wenn die VOB im Teil A verändert ist, wird es für alle öffentlichen Stellen obligatorisch, dass sie auf immer aktuelle und bundeseinheitlich gleiche Unterlagen der Betriebe aus einer im Internet geführten Liste zurückgreifen können. Bislang sind nur die Vergabestellen des Bundes durch den Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verpflichtet, diese Liste zu nutzen. Für die Betriebe besteht keine zwingende Verpflichtung zur Präqualifizierung. Sie können weiter je Einzelfall die geforderten Nachweise erbringen. Gebühren der PQ-Stellen Das System wäre damit fast perfekt, wenn die Präqualifizierung für den Betrieb nicht doch noch mit Kosten verbunden wäre. Bei entsprechender Anzahl von öffentlichen Aufträgen amortisieren sich die Kosten jedoch relativ schnell. Je nachdem, wie viele Gewerke ein Betrieb qualifizieren lässt und bei welcher Präqualifizierungsstelle er die Unterlagen einreicht, betragen die Kosten der ersten Präqualifizierung ab 440 Euro. Bei den im zitierten Erlass erwähnten Kosten von 150 bis 250 Euro je Eignungsnachweis (Einzelauftrag) wären diese Kosten mit maximal drei Aufträgen gedeckt. Aktualität. Die Bescheinigungen verlieren jedoch nach einer bestimmten Zeit ihre Gültigkeit und sind rechtzeitig zu erneuern. Die meisten wie z. B. die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft haben normalerweise eine Gültigkeit von einem Jahr (bei der BG Bau derzeit in Diskussion: 6 Wochen bis zu 4 Monaten wegen der Generalunternehmerhaftung für die Sozialversicherung). Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dagegen muss alle drei Monate erneuert werden. Daran muss rechtzeitig gedacht werden, da sonst, sofern die Frist auch nur einer Bescheinigung abgelaufen ist, der Betrieb aus der Liste entfernt wird. Betreuungsservice. Um das zu verhindern, bieten die PQ-Stellen einen Betreuungsservice. Dieser beinhaltet die rechtzeitige Anforderung auslaufender Dokumente, die erneute Prüfung der neuen Unterlagen und deren Weitergabe an den PQ-Verein. Je nach PQ-Stelle muss dafür ein Betrag ab etwa 300 Euro im Jahr gezahlt werden. Es ist ratsam, diesen Betreuungsservice zu nutzen, da für eine erneute Eintragung wieder die Erstgebühr anfällt. Die sechs PQ-Stellen (s. IM ÜBER-BLICK) stellen auf ihren Internetseiten ihre Gebührenordnung zum Download zur Verfügung. Wegen der sehr unterschiedlichen Strukturierung der Gebührentarife ist jedoch ein Preisvergleich nur dann möglich, wenn man seine genauen Anforderungen kennt und alle Besonderheiten des jeweiligen Tarifs berücksichtigt. Es ist sinnvoll, sich von den Anbietern zuvor ein genaues Angebot einzuholen. Fazit Obwohl durch die staatlichen Leitlinien für die Präqualifizierung und durch die Überwachung durch den PQ-Verein gesichert sein sollte, dass die einzelnen PQ-Stellen einheitliche Leistungen erbringen müssen, ist es zu empfehlen, die unterschiedlichen Verfahren und Formulare der PQ-Stellen bei der Antragstellung zu berücksichtigen. Das erleichtert das ganze Verfahren nicht gerade. Wenn ein bürokratisches Verfahren abgeschafft wird, heißt es oft, dass ein anderes bürokratisches Verfahren eingeführt wird. Ob das neue Verfahren weniger Bürokratie und weniger Kosten bedeutet, muss die Zukunft zeigen. H.-O. Mohr Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 9 722 BETRIEBSFÜHRUNG Weniger Bürokratie mit Präqualifikation? Während ein Bieter bisher für einen öffentlichen Auftrag seine Eignung gemäß § 8 VOB/A für jeden Auftrag erneut nachweisen muss, gibt es seit Anfang des Jahres eine neue Regelung. Die ausschreibenden Stellen sind vom Bund angewiesen, von dem Einzelnachweis abzusehen, wenn der Bieter in der neu eingerichteten Liste der präqualifizierten Betriebe eingetragen ist. IM ÜBERBLICK - Präqualifikation Begriff Präqualifikation: vorgelagerte auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise, insbesondere auf Basis der in § 8 VOB/A definierten Anforderungen Verfahren: Stufe 1. Die für den Eignungsnachweis notwendigen Unterlagen werden durch eine so genannte Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) geprüft. Stufe 2. Bei Feststellung der Eignung erteilt die PQ- Stelle eine Präqualifikations-Urkunde und gibt detaillierte Daten an eine zentrale Stelle. Stufe 3. Die zentrale Stelle - der „Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“, kurz „PQ-Verein“, legt die Daten im Internet ab. Die sechs bisher bestehenden PQ-Stellen: 1. BVQI Deutschland, Braunschweig - www.pqstelle.de 2. DQB Deutsche Gesellschaft für Qualifizierung und Bewertung, Wiesbaden - www.dqb.info 3. QCM-Consult, Frankfurt am Main - www.qcm-consult.de 4. VMC Vergabe-Management-Consulting, Wien - www.vergabeconsult.at 5. Zertifizierung Bau, Berlin - www.zert-bau.de 6. DVGW-Zertifizierungsstelle, Bonn - www.dvgw.de Gebühren (Auszug aus Gebührenordnung der Zertifizierung Bau vom 20.02.2006): Grundbetrag: 390 Euro Pro präqualifizierten Leistungsbereich: 80 Euro Das Entgelt ist bei der Antragstellung zu entrichten. Im Falle der Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung.. Jahresgebühr: 390 Euro Berechnung 12 Monate nach Erstpräqualifikation pro eingetragenem Leistungsbereich: 60 Euro Hier ist die Liste der präqualifizierten Betriebe einsehbar McCann Erickson BCA EP0906-721-726 21.08.2006 13:32 Uhr Seite 722

Autor
  • H.-O. Mohr
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