Hard- und Software
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Elektrotechnik
Was tun, wenn die PC-Auftragsbearbeitung nicht eurofähig ist?
ep11/1999, 1 Seite
Welche Angaben sollten in Euro erfolgen? Von den möglichen Preisen auf einem Angebot oder einer Rechnung eines Handwerkers ist es lediglich die Gesamtsumme, für die gegenwärtig und voraussichtlich bis zum 31. 12. 2001 die Angabe in Euro erwogen werden sollte. Was bei Kassenbons aus Platzgründen schlichtweg nicht möglich ist, nämlich die Angabe der Preise in den Positionen (Einzel- und Gesamtpreis), sollte für Angebote und Rechnungen vernünftigerweise auch nicht in Betracht gezogen werden. Selbst der Ausweis der in der in der Bruttogesamtsumme enthaltenen Mehrwertsteuer in Euro ist überflüssig, da mit den Finanzämtern die Umsatzsteuer nach wie vor in DM abgerechnet wird. Lösungsvarianten Um auch bei einem nicht eurofähigen Programm zur Auftragsbearbeitung nicht ganz auf einen Hinweis auf den Euro zu verzichten, gibt es verschiedene Möglichkeiten (Bild ). Nachfolgend werden sie kurz skizziert. Textbausteine und Zahlungsbedingungen nutzen. Zur Angabe der Gesamtsumme in Euro kann man Textbausteine oder ggf. auch Schlußtexte nutzen. Daß man dabei die Umrechnung eventuell bei jedem Vorgang von Hand vornehmen muß, stellt gemessen am Gesamtaufwand für die Erstellung eines Angebotes oder einer Rechnung nur eine kleine zusätzliche Mühe dar. Zusätzliches Deckblatt. Ein zusätzliches Deckblatt zum Angebot bzw. zur Rechnung ist eine weitere Möglichkeit, um den Gesamtbetrag der Rechnung auch in Euro auszuweisen. Ein solches Deckblatt kann entweder mit einer Textverarbeitung [1], S. 57, oder einer Tabellenkalkulation [2] angelegt werden. Dort sind dann nur die jeweilige Vorgangs-/ Rechnungsnummer und der Gesamtbetrag einzutragen. Die Umrechnung erfolgt automatisch. Umrechnungskurs angeben. Wer es sich ganz einfach machen will und trotzdem seinen Kunden zeigen möchte, daß ihm der Euro nicht unbekannt ist, integriert in seine Zahlungsbedingungen einfach den Umrechnungskurs. Von dieser Verfahrensweise wird ja gegenwärtig bei den Registrierkassen häufig Gebrauch gemacht. Warum sollte man also bei Angeboten und Rechnungen nicht ebenso verfahren. Schlußbemerkungen Wegen der Tatsache, daß ein Programm zur Auftragsbearbeitung noch nicht auf den Euro vorbereitet ist, muß man als Handwerker gegenwärtig weder übereilt mit dem Kauf eines Updates reagieren noch einen Umstieg auf ein anderes Programmpaket erwägen. Bis zur Einführung des Euros als Währung im Barverkehr werden noch mehr als zwei Jahre vergehen, bis dahin sind für die Mehrzahl der Handwerksbetriebe die diskutierten einfachen Lösungen sicher ausreichend. Literatur [1] Möbus, H.; Kühne, St.: Vom Angebot zur Rechnung - Software für das Elektrohandwerk. Berlin: Verlag Technik 1997. [2] Möbus, H.: Ein Office-Paket zum Sparpreis. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)2, S. 154-155. H. Möbus Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 11 1063 Report Was tun, wenn die PC-Auftragsbearbeitung nicht eurofähig ist? Die zeitliche Nähe der Euro-Einführung zum Jahr 2000 wird von Anbietern genutzt, Handwerker zum Kauf neuer Hard- und Software zu animieren. Aber ebenso wie ältere Rechner nach dem 01. 01. 2000 ihren Dienst tun können [1], gibt es einfache Möglichkeiten, nicht eurofähige PC-Programme zur Auftragsbearbeitung auch weiterhin einzusetzen. Anzeige Möglichkeiten, bei einem nicht eurofähigen Programm auf den Euro-Betrag hinzuweisen Auftragsbearbeitung nicht eurofähig, was tun? zusätzliches Deckblatt anlegen Umrechnungskurs angeben Liefer- und Zahlungsbedingungen nutzen
Autor
- H. Möbus
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