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Elektrotechnik | Installationstechnik

Verwendung der blauen Ader einer Leitung

ep3/2007, 1 Seite

Wir sind ein Ausbildungsbetrieb für verschiedene Berufe, unter anderem auch für unterschiedliche Elektroberufe. Die Aussagen zur Verwendung der blauen Ader eines Leiters in ep-LuK 1/2007 sind unter uns Ausbildern nicht unumstritten. Ich persönlich teile die Ansicht, die in dem Artikel wiedergegeben wird – nämlich, dass die blaue Ader, wenn sie nicht als Neutralleiter benötigt wird, auch für einen anderen Zweck (außer Schutzleiter) verwendet werden darf. Ich verstehe das so, dass dies auch innerhalb eines Stromkreises nur für bestimmte Leitungsabschnitte gilt (z. B. wenn aus einer Verteilerdose ein Ausschalter über eine dreiadrige NYM-Leitung angeschlossen wird). Bei der Stromzuführung in die Abzweigdose sowie bei der dort heraus führenden Lampenzuleitung wird die blaue Leitung aber dann wieder jeweils als Neutralleiter verwendet. Eine Fachkollegin vertritt hingegen die Ansicht, dass dadurch Verwechslungsgefahr besteht und möchte diese „andere Verwendung“ der blauen Ader nur dann zulassen, wenn in dem Stromkreis kein Neutralleiter verwendet wird. Gern hätten wir eine endgültig klärende Aussage dazu, um gegenüber Auszubildenden eine einheitliche Lehrmeinung zu vertreten.


spannungen bis 1000 V; Teil 4: Schutzmaßnahmen; Kapitel 41: Schutz gegen elektrischen Schlag. [4] Hering, E.: Schutzerder des TT-Systems. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 5, S. 370-373. [5] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2006-10 Blitzschutz - Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen. [6] Hering, E.: Berechnung von Erdungswiderständen ringförmiger Erder. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 10, S. 782-785. [7] DIN 18 014:1994-02 Fundamenterder. [8] Hering, E.: Fundamenterder. Berlin: Verlag Technik, 1996. [9] Hering, E.: Durchgangsprüfungen an Erdungsanlagen. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 11, S. 888-891. [10] Hering, E.: Zusammenschluss erdgebetteter metallener Anlagen mit Fundamenterdern. Elektropraktiker, Berlin 51 (1997) 1, S. 38-41. [11] Hering, E.: Messungen von Erdungswiderständen; Teile 1 bis 3. Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 9 bis 11, S. 732-735/S. 822-826/S. 924-926. E. Hering Verwendung der blauen Ader einer Leitung ? Wir sind ein Ausbildungsbetrieb für verschiedene Berufe, unter anderem auch für unterschiedliche Elektroberufe. Die Aussagen zur Verwendung der blauen Ader eines Leiters in [1] sind unter uns Ausbildern nicht unumstritten. Ich persönlich teile die Ansicht, die in dem Artikel wiedergegeben wird - nämlich, dass die blaue Ader, wenn sie nicht als Neutralleiter benötigt wird, auch für einen anderen Zweck (außer Schutzleiter) verwendet werden darf. Ich verstehe das so, dass dies auch innerhalb eines Stromkreises nur für bestimmte Leitungsabschnitte gilt (z. B. wenn aus einer Verteilerdose ein Ausschalter über eine dreiadrige NYM-Leitung angeschlossen wird). Bei der Stromzuführung in die Abzweigdose sowie bei der dort heraus führenden Lampenzuleitung wird die blaue Leitung aber dann wieder jeweils als Neutralleiter verwendet. Eine Fachkollegin vertritt hingegen die Ansicht, dass dadurch Verwechslungsgefahr besteht und möchte diese „andere Verwendung“ der blauen Ader nur dann zulassen, wenn in dem Stromkreis kein Neutralleiter verwendet wird. Gern hätten wir eine endgültig klärende Aussage dazu, um gegenüber Auszubildenden eine einheitliche Lehrmeinung zu vertreten. ! Die Verwendung der Aderfarben ist in den Normen [2] und [3] festgelegt. In beiden Regelwerken sind folgende, sinngemäß übereinstimmende Aussagen enthalten: · Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutralleiter enthält, muss hierfür die blau bzw. hellblau gekennzeichnete Leitungsader verwendet werden. · Wenn kein Neutralleiter benötigt wird, darf die blau gekennzeichnete Ader für jeden anderen Zweck, jedoch nicht als Schutzleiter verwendet werden. Damit ist die Aussage unter den Fachbegriffen in [1] richtig und einer Verwendung der blau gekennzeichneten Ader als Außenleiter, Schaltdraht, Tasterleitung oder Ähnlichem steht nichts im Wege, wenn kein Neutralleiter nötig ist. Bei vieladrigen Leitungen mit einer alphanumerischen Kennzeichnung nach [4] ist die Verwendung einer Ader mit einer bestimmten Zahl, z. B. 1 bis 6, überhaupt nicht festgelegt. Für Schutzleiter (PE-Leiter) oder PEN-Leiter ist in Deutschland ausnahmslos die Zweifarben-Kombination Grün-Gelb anzuwenden. Diese Farbe darf für keinen anderen Zweck eingesetzt werden, auch nicht, wenn kein Schutz-oder PEN-Leiter benötigt wird. Beim PEN-Leiter sind die Leiterenden noch zusätzlich mit einer blauen Markierung zu versehen, um auf die Doppelfunktion des Leiters aufmerksam zu machen. Literatur [1] Müller, R.: Grundwissen, Lernfelder 1-5; Fachbegriffe; Lernen und Können; Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 1; S. 4-5. [2] DIN EN 60446 (VDE 0198):1999-10 Grund- und Sicherheitsregeln für die Mensch-Maschine-Schnittstelle; Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder numerische Zeichen. [3] DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510):19997-01 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel; Kapitel 51: Allgemeine Bestimmungen. [4] DIN EN 50334 (VDE 0293-334):2001-10 Kennzeichnung der Adern von Kabeln und Leitungen durch Bedrucken. W. Baade Anpassen alter Anlagen an neue Normen ? In der neuen Norm DIN EN 60439-1 (VDE 0660-500):2005-01 [1] für die NS-Schaltanlagen und -Verteiler ist ein großflächiger Berührungsschutz für die Bedienung der Betriebsmittel gefordert, was gegenüber der Vorgängernorm eine sicherheitstechnische Verbesserung darstellt. Da von Fall zu Fall auch Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten an älteren Anlagen arbeiten müssen, habe ich folgende Frage: Müssen nun die alten Schaltanlagen entsprechend nachgebessert werden, um einen einheitlichen Schutzpegel zu schaffen? ! Hinsichtlich der Beurteilung des Schutzpegels einer Anlage ist es dem Grundsatz nach unerheblich, ob die Arbeiten von einer „echten Elektrofachkraft“ oder einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ durchgeführt werden. Wenn Letztere richtig für die festgelegten Tätigkeiten ausgebildet worden ist und die Grenzen ihres Aufgabengebietes kennt, wird sie ihre Tätigkeiten in diesem Bereich unter den gleichen Bedingungen wie eine echte Elektrofachkraft ausüben können. Bedeutung von Normen. Um den Kern dieser Frage beantworten zu können, ist es zunächst erforderlich, die Bedeutung von Normen zu beurteilen. Nach allgemein gültiger Definition sind Normen (Technische Regelwerke) weder (staatliche) Gesetze oder Verordnungen noch berufsgenossenschaftliche Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften. Sie werden von „privaten“ Normensetzern erarbeitet und veröffentlicht (überwiegend in Fachzeitschriften oder speziellen Normblättern). Normen sind zum Beispiel: · DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung, · VDE-Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik, die jetzt auch als DIN-Normen veröffentlicht werden, · DVGW-Arbeitsblätter des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches, · VDI-Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure, · technische Regelwerke der Ausschüsse für überwachungsbedürftige Anlagen, · AD-Merkblätter der Vereinigung der Technischen Überwachungsvereine sowie · Technische Regeln des Gefahrstoffausschusses (TRGS). Sie haben für den technischen Bereich (für Produktion und Sicherheit) große Bedeutung, weil sie Anhaltspunkte für Konstruktion und Produktion geben und Sicherheitsmaßstäbe setzen. Normen stehen rechtlich betrachtet im Rang unterhalb staatlicher Arbeitsschutzvorschriften und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften. Es besteht grundsätzlich kein rechtlicher Zwang, Normen anzuwenden. Sie sind aber dann verbindlich wie Gesetze, wenn in Gesetzen oder berufsgenossenschaftlichen Vorschriften/Unfallverhütungsvorschriften ausdrücklich auf Normen und Regeln verwiesen worden ist (meist Hinweis auf „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“). Normen haben bei einer straf- oder haftungsrechtlichen Beurteilung der „fahrlässigen Unterlassung“ große Bedeutung erlangt: Wer sich an Normen - und damit an „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ - hält, hat den „ersten Anschein“ für sich, sicher gehandelt und somit nicht fahrlässig etwas unterlassen zu haben. Die EG-Harmonisierung berührt auch den Bereich der Normen. Die europäischen Institutionen CEN/CENELEC in Brüssel schaffen für alle Länder der Europäischen Union gemeinsame Normenvorgaben, 180 LESERANFRAGEN Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 3 NORMENAUSZÜGE Auszüge aus DIN-VDE-Normen sind für die angemeldete limitierte Auflage wiedergegeben mit Genehmigung 042.002 des DIN und des VDE. Für weitere Wiedergaben oder Auflagen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Maßgebend für das Anwenden der Normen sind deren Fassungen mit dem neuesten Ausgabedatum, die bei der VDE VERLAG GMBH, Bismarkstr. 33, 10625 Berlin und der Beuth Verlag Gmb H, Burggrafenstr. 6, 10787 Berlin erhältlich sind. EP0307-178-187 20.02.2007 9:38 Uhr Seite 180

Autor
  • W. Baade
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