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Elektrotechnik | Recht

Vertragsrecht - Gewährleistung gemäß VOB

ep9/2010, 3 Seiten

Laut VOB wird von dem Errichter einer Anlage eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren verlangt. Betrifft dies nur die Montageleistungen, oder gehört auch das verbaute Material dazu? Von Herstellern/Lieferanten des Materials werden zwei Jahre Gewährleistung nicht gegeben. Oft bieten diese nur ein Jahr und beziehen sich dabei entweder auf das Fernabsatzgesetz oder manchmal auf die eigenen AGB. Und selbst wenn man bereit ist, das Gerät auf Gewährleistung zu tauschen, bleibt der Auftragnehmer auf den Kosten des Austausches beim Kunden (Montagekosten und Fahrtkosten) sitzen. Ist per Gesetz geregelt, dass der Verkäufer für die Kosten des Transportes des Ersatzgeräts/Materials zum Kunden sowie für die Kosten des Austauschs des defekten Geräts/Materials beim Kunden haftet?


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Gewährleistung.

Gewährleistung des Herstellers/Lieferanten.




Umfang der Haftung des Lieferanten


„Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.“

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Literatur

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen; Teil B (VOB/B): Allgemeine Vertragsbe - dingungen für die Ausführung von Bauleistungen; Fassung 2009 (Bekanntmachung vom 31.7.2009, BAnz. Nr. 155 vom 15.10.2009) in Anwendung seit dem 11.6.2010 gem. § 6 Vergabeverordnung in der Fassung aufgrund der Änderungsverordnung vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 724) i. V. m. § 8 Abs. 3 VOB/A 2009 (Bekanntmachung vom 31.7.2009, BAnz. Nr. 155a vom 15.10.2009, geändert durch Bekanntmachung vom 19.2.2010, BAnz. Nr. 36 vom 5.3.2010).

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 28. September 2009 (BGBl. I S. 3161).


Autor
  • M. Kuttla
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