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Neuregelungen im Schuldrecht

ep3/2002, 3 Seiten

Mit der Schuldrechtsreform haben sich seit 1. Januar 2002 wesentliche gesetzliche Grundlagen verändert. Veränderte Verjährungsfristen führen zu neuen Gewährleistungsansprüchen bei Kauf- und Werkverträgen. Das frühere AGB-Gesetz wurde in das Schuldrecht überführt. Das führt zu zusätzlichen Änderungen, die im Folgenden dargestellt werden.


   

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Autor
  • G. Dieckmann
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