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Betriebsführung | Recht

Streitthema Nummer 1: Mangel ja oder nein

Wann der Betrieb die Kosten für die Mangelbeseitigung tragen muss
ep9/2017, 4 Seiten

Es kommt in der Praxis häufig vor, dass Elektrobetriebe mit Mängelrügen der Kunden konfrontiert werden. Genauso häufig sind diese Ansprüche aber auch unberechtigt. Die Kosten für die Mangelbeseitigung müssen Betriebe nur zahlen, wenn auch tatsächlich ein durch sie verursachter Mangel vorliegt.


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Autor
  • A. Rehfeldt
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