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Betriebsführung

Mängelhaftung: Wer die Aus- und Einbaukosten zahlt

ep8/2014, 3 Seiten

Sie sind ein Unternehmer, der Elektroanlagen plant, fertigt, beim Kunden einbaut und in Betrieb nimmt. Haben Sie schon einmal für Fehler einstehen müssen, die Ihnen ein Zulieferer eingebrockt hat? Ja? Dann lesen Sie weiter, denn ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte Sie nachdenklich stimmen.


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Autor
  • U. Gollob
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