Versicherungen in Zeiten von Corona: Was ist zu tun?
Interview mit Frank Otto ab S. 696.▶
„Abnehmerstruktur ist das A und O“
Fachmakler Frank Otto, Geschäftsführer VIA Delcredere GmbH, Vorstand des Internationalen Verbandes der Kreditversicherungsmakler, BARDO
Auf einen Nenner gebracht, was kann man als Unternehmer von einer Warenkreditversicherung erwarten?
Eine Warenkreditversicherung deckt Forderungsausfälle aus Lieferungen und Leistungen ab, die im Rahmen von Pleiten der Abnehmer anstehen. Die Police sichert aber nicht nur Lieferantenkredite ab. Was auch wichtig, aber vielen anfangs nicht so richtig klar ist: Sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion.
In welcher Hinsicht?
Ein Kreditversicherer schaut sich an: Wie sieht der Kunde aus, den das Unternehmen beliefert oder für den es Dienstleistungen erbringt? A versichert er, B nicht, C nur teilweise. Das ist auch die Funktion des Versicherers, dem Unternehmer zu sagen: Stopp, hier musst du noch mal genauer hinschauen. Du kannst nicht jeden blind beliefern bzw. Leistungen für ihn ausführen. So weiß man immer ziemlich genau, woran man ist: wen man besser nur gegen Vorkasse beliefert und wem man einen Lieferantenkredit einräumen kann. Genau das lässt sich mit dieser Versicherung steuern, wenn man es professionell macht. Hierbei muss sich der Lieferant wiederum mit seinen Abnehmern abstimmen. Zum Geschäft gehört auch, dass der Versicherer die Kreditlimits wieder einsammeln kann.
Das heißt?
Er kann die Limits kürzen oder sogar ganz streichen, wenn beispielsweise nicht klar ist, wie es in der betreffenden Branche oder dem betreffenden Land weitergeht. Und das ohne Vorwarnung. Vor ein paar Jahren war das Griechenland, jetzt betrifft es teils Italien oder Brasilien.
Das klingt nun auch nicht gerade einladend, was den Abschluss einer solchen Police betrifft?
So würde ich das nicht sagen. Hier kommt es letztlich auf die vertragliche Gestaltung an. Diesen Passus zur Kündigung des Limits kann man auch rausnehmen und dafür eine sogenannte Nachlaufdeckung vereinbaren. Wenn dann das Limit aufgehoben wird, hat man im Normalfall eine Karenzfrist von 30 Tagen, bis die Aufhebung wirksam wird.
Und das reicht?
Das reicht in aller Regel, um den Auftrag ganz oder zumindest den gerade angefangenen Teil abzuarbeiten. Auch ein Rechtsstreit mit dem Auftraggeber lässt sich so vermeiden – weil man die Arbeit nicht sofort einstellen muss. Die Karenzfrist ist branchenabhängig und kostet zusätzlich. Bis zur Pandemie war es auch möglich, so genannte unbegrenzte Limits zu verhandeln – mit Karenzzeiten bis zu einem Jahr. Künftig hoffentlich bald wieder.
Auf welcher Basis werden die Kreditlimits generell festgelegt?
Dazu holt sich der Versicherer einen Auskunfteibericht, er holt sich die Zahlungserfahrungen, eine Bankauskunft und die Bilanz. Diese vier Quellen reichen für eine komplette Beurteilung. Dazu vielleicht noch der persönliche Eindruck – das ist auch wichtig, der Versicherer schickt einen Außendienstmitarbeiter hin. Ich habe das jahrelang gemacht, von daher kenne ich mich da gut aus. Und wie gesagt: Die Versicherer schauen sich natürlich einzelne Branchen und auch Länder besonders genau an.
Insolvenz ist der GAU. Für Produzenten und Dienstleister kann es aber oft schon eng werden, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist. Mittlerweile gibt es da ja auch Angebote am Markt – welcher Art?
Die Absicherung dieses speziellen Versicherungsfalls – „Protracted Default“, d. h. Nichtzahlungstatbestand – kommt aus dem Ausland und ist inzwischen Standard auch hier am Markt. Der sogenannte Protracted-Default-Zeitraum ist branchenabhängig. Bei Baubetrieben – mit Zahlungszielen von meist drei oder vier Monaten – kann er auf sechs Monate ausgedehnt werden. Sollte der Kunde bis dahin nicht gezahlt haben, muss der Auftraggeber den Versicherer umgehend darüber informieren. Ein solcher verlängerter Zahlungsaufschub kostet etwas mehr.
Welche Deckungsbausteine sollten Unternehmer darüber hinaus in Betracht ziehen?
Je nach Geschäftsbeziehung kann natürlich eine Auslandsdeckung erforderlich sein. Auf keinen Fall sollte die Insolvenzanfechtung fehlen. Diese Absicherung haben Unternehmen oftmals nicht auf dem Schirm.
Wer rechnet schon damit, dass ein Insolvenzverwalter Jahre später bereits bezahlte Rechnungen zurückfordert? So ist die Rechtslage jedoch.
Können Sie die Thematik Insolvenzanfechtung kurz an einem Beispiel erklären?
Angenommen eine bereits bezahlte Rechnung für eine Lieferung ist drei Jahre alt und der Abnehmer nach diesen drei Jahren pleite. Dann argumentieren Insolvenzverwalter nicht selten: Der Lieferant habe dies offenbar schon vorher gewusst. Denn er habe bereits damals nicht mehr auf Vorkasse geliefert, sondern drei Monate als Zahlungsziel angegeben wie jetzt. – Also bitte Geld zurück.
Und diese Rückforderungen lassen sich tatsächlich durchsetzen?
In den meisten Fällen einigt man sich auf einen Vergleich. In einem Fall aus meiner Praxis waren das 400 000 Euro. Die Summe, die der Insolvenzverwalter gefordert hatte, war deutlich höher. Die meisten Anfechtungen spielen sich im Bereich von ein bis zwei Jahren ab. Bis zu vier Jahren rückwirkend sind vom Gesetz her möglich.
Soweit zum Kleingedruckten. Was wäre bei der Auswahl des Schutzes noch in Betracht zu ziehen?
Neben Preis und Versicherungsleistung kommt es bei einem solchen Vertrag vor allem auf den Service an: Kann der Versicherer schnellstmöglich, noch am selben Tag, auf eine Anfrage reagieren – wenn das versicherte Unternehmen z. B. einen neuen Kunden hat oder ein Kreditlimit erhöht werden soll? Wenn man drei Tage auf ein fundiertes Krediturteil warten muss, ist das meist schon zu lange.
Was ist prämienentscheidend?
Die Abnehmerstruktur ist im Grunde das A und O. Auch Vorschäden spielen eine Rolle. Lange Zahlungsziele sind immer teurer. Das sind die wesentlichen Faktoren und natürlich die Größe des Betriebes. Bei größeren Umsätzen wird es auch bei der Warenkreditversicherung prozentual günstiger für den Kunden. Und: Ein gutes Debitorenmanagement zahlt sich immer aus. Die Pandemie macht sich natürlich bemerkbar. Um 15 % höhere Prämien als bisher sind mittlerweile fast schon Standard, bei Branchen wie Messebau oder Gastronomie teils auch 30 bis 40 % mehr.
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Kurzarbeit
- C. Fritz
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