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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Versicherungen

Versicherungen in Zeiten von Corona: Was ist zu tun?

Sars-CoV-2 und die Folgen
ep9/2020, 8 Seiten

Kurzarbeit, Stillstand, Geschäftsbeziehungen am seidenen Faden. Das ist inzwischen fast Corona-„Normalität“. Die Pandemie zwingt fast alles auf den Prüfstand. Auch Versicherungen für die Firma, den Chef und die Mitarbeiter sind davon nicht ausgenommen.


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Wird ergänzender Versicherungsschutz gebraucht? Kann – um Kosten zu sparen – anderer Schutz entfallen oder zumindest abgespeckt und später wieder hochgefahren werden? Was ist mit der persönlichen Absicherung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter?

Fakt ist: Mit der Pandemie werden bestimmte Versicherungen, die bisher teilweise eher ein Nischendasein führten, plötzlich auch für kleine und mittelständische Firmen aus Handwerk, Handel und Gewerbe interessanter. Das betrifft vor allem den Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechung/Betriebsschließung. Was kann man davon im Ernstfall erwarten? Hier gibt es aktuell Unsicherheit und im Übrigen auch generell Klärungsbedarf. Dazu stellt sich die Frage: Wie lassen sich Pandemien künftig absichern?

Deutlich mehr Zulauf dürfte es auch bei der Warenkreditversicherung geben (siehe Interview ab S. 696). Corona sollte zudem nicht den Blick auf andere Gefahren wie Cyberkriminalität und Extremwetter verdecken, die für den Betrieb genauso existenzbedrohend sein können. Hier gibt es oft noch Lücken im Versicherungsschutz.

Am meisten gefürchtet – Betriebsunterbrechung

Als erster Betrieb hierzulande durch das neue Corona-Virus lahmgelegt. Auf eine solche Publicity hätte der Automobilzulieferer Webasto aus Bayern vermutlich gern verzichtet. Bestätigt wird damit zugleich eine Entwicklung, die das Allianz-Risk-Barometer Anfang 2020 konstatierte: Der Trend zu weitreichenden Betriebsunterbrechungen mit immer neuen Ursachen hält unvermindert an. Die Betriebsunterbrechung gehört demnach – auf Platz zwei hinter Cybervorfällen – unverändert zu den Geschäftsrisiken, die Unternehmen weltweit am meisten fürchten. In Deutschland steht sie – noch vor Cyberkriminalität – sogar ganz oben auf der „Horror“-Liste der Betriebe, die Absicherung dieses existenziellen Risikos dann jedoch vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen oft auf einem anderen Blatt. Dergestalt vorgesorgt hat nach einer Erhebung der Gothaer knapp jeder vierte Betrieb (24 % der KMU, siehe Bild 1).

Bild 1: Gegen das Risiko Betriebsunterbrechung hat sich knapp ein Viertel der kleinen und mittelst

Nicht zuständig bei Pandemie

Im Falle einer Pandemie kann man von einer klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung jedoch nichts erwarten. Sie ist für Betriebsstillstand nach einem Sachschaden am betrieblichen Inventar durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus sowie Leitungswasser und Sturm/Hagel ausgelegt und kann auch auf Naturschäden und weitere Gefahren ausgeweitet werden sowie nach Bedarf außerdem z. B. Engpassmaschinen und EDV-Technik einschließen. In solchen Fällen kommt sie dann für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten auf sowie ggf. für die Kosten, die durch Aufrechterhaltung eines Notbetriebs entstehen.

Seuchen und teils auch Corona abgedeckt

Sind Infektionskrankheiten oder Seuchen Auslöser dafür, dass der Betrieb zeitweilig dichtmachen und die Produktion unterbrechen muss, kann eine Betriebsschließungsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhelfen.

Es muss sich dabei jedoch um eine meldepflichtige Infektionskrankheit/Seuche handeln, die durch das Infektionsschutzgesetz erfasst ist. Und die Schließung des Betriebs muss behördlich angeordnet sein. Wer also seinen Betrieb von sich aus vorsichtshalber schließt, um Schlimmeres zu verhindern, hat keinen Anspruch auf die versicherte Leistung.

Am Markt haben sich unterschiedliche Deckungskonzepte entwickelt (s. Kasten 1). Ob und wie das Coronavirus über die Betriebsschließungsversicherung erfasst ist, lässt sich nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher allgemein nicht beantworten.

Branchenbezogene Angebote gibt es vorrangig für Hotellerie und Gastronomie sowie für Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich wie Bäcker oder Fleischer. Dazu kommt analog die Betriebsausfall-/Praxisausfallversicherung für Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure usw.

Obwohl Betriebsschließungsversicherungen als spezielle Art der Betriebsunterbrechungsversicherung schon seit Jahrzehnten angeboten werden, ist der Schutz bisher nur wenig verbreitet. Über eine entsprechende Absicherung verfügen in der Gastronomie und Hotellerie weniger als 25 % der Betriebe, schätzt der GDV.

Komplexe Sachlage und viele Interpretationen

Doch jetzt, da sich der Wind gedreht hat, tun sich nunmehr die Versicherer vielfach schwer. Einige – wie etwa Münchener Verein und HDI – leisten erklärtermaßen bei Betriebsschließung aufgrund des Corona-Virus. Diverse Anbieter lehnen eine Entschädigung ab. Teils beruft man sich dort darauf, dass der aktuelle Virus im Kleingedruckten klar und transparent ausgeschlossen ist. Dies zu Recht, wie auf Versicherungen spezialisierte Anwälte durchaus zugestehen. In anderen Fällen ist die Sachlage nach ihrem Dafürhalten nicht so klar – weil in den Versicherungsbedingungen allgemein und damit weitgefasster auf das Infektionsschutzgesetz Bezug genommen wird. Das Infektionsschutzgesetz selbst wurde nach Ausbruch der Corona-Pandemie dahingehend erweitert. Aber hat das auch Gültigkeit für die bis dahin vereinbarten Betriebsschließungsversicherungen? Das ist vielfach strittig.

Der Spitzenverband der Assekuranz führt ins Feld: „Viele Betriebe wurden aus generalpräventiven Gründen geschlossen, um Sozialkontakte zum Wohle der allgemeinen Sicherheit zu minimieren, nicht, weil Krankheit oder Krankheitserreger im Betrieb aufgetreten sind. Aus Sicht vieler Versicherer sind diese Fälle daher nicht versichert.“

Versicherungsfachanwälte – u. a. der Kanzlei Wirth aus Berlin – halten dagegen: In den meisten Versicherungsbedingungen sei gerade nicht geregelt, dass sich die behördliche Anordnung bzw. Verfügung unmittelbar an das betroffene Unternehmen richten muss. Von daher sehen die Wirth-Rechtsanwälte und auch andere spezialisierte Kanzleien gute Chance für diejenigen, die mit anwaltlicher Hilfe ihr Recht erstreiten wollen. Dafür bieten sie auf ihren Websites eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Willkommener und umstrittener Kompromiss

Auf der anderen Seite signalisiert die Assekuranz in Verbindung mit staatlicher Unterstützung ein gewisses Entgegenkommen. Maßgebend ist dabei ein Kompromiss zwischen dem bayerischen Wirtschaftsministerium, mehreren Versicherern sowie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Demnach kommen Bund und Länder in Form von Kurzarbeitergeld und Soforthilfen für 70 % des Schadens auf. Die restlichen 30 % teilen sich Versicherung und Betrieb. Somit übernimt die Gesellschaft 10 bis 15 % des Schadens, den Rest der versicherte Betrieb. Dem folgen mittlerweile bundesweit viele Versicherer – auch in anderen Branchen. Wie seitens der Versicherungswirtschaft verlautbart, haben viele Kunden diese Angebote angenommen

Damit sollte sich der Betrieb allerdings nicht in jedem Fall zufriedengeben, so Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte. Denn die Vergleiche seien oft angreifbar, so der Versicherungsfachanwalt, der viele Betroffene vertritt.

Neues Absicherungsmodell in der Diskussion

Der Neuabschluss einer Betriebsschließungsversicherung erscheint vor diesem Hintergrund und auch nach allem, was dazu bisher öffentlich wurde, augenblicklich nicht möglich. Doch wie könnte eine Pandemie-Versicherung als privat-staatliches Absicherungsmodell aussehen?

Damit befasst sich inzwischen eine Arbeitsgruppe des GDV. Der Verband hat dazu jüngst ein entsprechendes Diskussionspapier veröffentlicht. „Unsere Vorschläge für einen PPP-Fonds richten sich dabei vor allem an kleine und mittlere Unternehmen. Dieser kann staatliche Leistungen nicht ersetzen, aber ergänzen“, twitterte dazu Jörg Asmussen, Mitglied der GDV-Geschäftsführung, der die Arbeitsgruppe leitet.

Diskutiert werden derzeit zwei Modelle. Dabei stehen neben einer Beteiligung von Assekuranz und öffentlicher Hand auch Katastrophenanleihen, sogenannte Cat-Bonds, sowie eine Pflichtversicherung für Unternehmen zur Debatte.

Die Entwicklung hier sollten Unternehmer aus Handwerk, Handel und Gewerbe auf jeden Fall im Auge behalten.

Schutzschirm für Lieferketten

Staatliche Unterstützung gibt es bereits für die Kreditversicherer und ihre Kundschaft, zu der auch kleine und mittelständische Unternehmen gehören. Der hier aufgespannte milliardenschwere Schutzschirm hat vor allem das Ziel, die Lieferketten aufrechtzuerhalten und damit Insolvenzen ansonsten gesunder Betriebe als Folge der Pandemie verhindern zu helfen. Das ist insofern ein Novum, als dass Warenkreditversicherungen zu allererst ja dafür da sind, um Betriebe/Dienstleister/Lieferanten vor Zahlungsausfällen ihrer Auftraggeber zu schützen. Das bleibt natürlich auch weiterhin der Fall. Aber hier soll staatliche Unterstützung außerdem dafür sorgen, dass Unternehmen ihre Auftraggeber weiter mit Waren beliefern bzw. Dienstleistungen für sie ausführen können.

Hintergrund: Kreditversicherer prüfen natürlich, bevor sie Versicherungsschutz geben, auch die Bonität der belieferten Unternehmen und legen abhängig auch von Branchen- oder Länderrisiken, Liquidität und Marktposition sowie weiteren Parametern jeweils Limits für die versicherten Lieferantenkredite fest. Nicht einmalig. Verschlechtert sich das Risiko, werden diese Kreditlimits gekürzt oder ganz gestrichen, oftmals sehr kurzfristig.

Der Knackpunkt: Daumen hoch, Daumen runter. Limits anpassen, nach oben und unten – was zum normalen Tagesgeschäft eines Kreditversicherers gehört, erreicht unter Corona-Vorzeichen eine ganz andere Dimension und Signalwirkung. Es könne letztlich dazu führen, dass infolge des weltweit steigenden Ausfallrisikos Betriebe ihre Abnehmer nicht mehr beliefern können, so Michael Kolb, Chef Maklervertrieb bei Euler Hermes Deutschland. Eben deshalb ruhen viele Hoffnungen auf dem staatlichen Schutzschirm.

Der Deal: Durch staatliche Rückdeckung „können die Kreditversicherer dabei höhere Risiken eingehen, als es durch die tatsächliche Risikobewertung gerechtfertigt wäre“, erklärt in diesem Zusammenhang der GDV. Im Kern übernimmt der Bund dabei eine Rückgarantie von 30 Milliarden Euro für mögliche Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer. Diese erhalten im Gegenzug die Kreditlimits im derzeitigen Umfang von derzeit rund 400 Milliarden Euro weitestgehend aufrecht (siehe Kasten 2).

„Kein Freifahrtschein für unsichere Geschäfte“

Damit wolle man sicherstellen, dass zuvor gesunde Unternehmen weiterhin genügend Spielraum haben, und darüber hinaus auch neue Deckungszusagen übernehmen, so Kolb. Lieferketten und das Vertrauen in den Handel als Rückgrat der Wirtschaft zu stabilisieren sei dabei das Wichtigste. Gut zu wissen, was dann auch noch einmal Alexander Beuther, Abteilungsleiter Delkredere der R+V, explizit bestätigt: „Unternehmen können natürlich weiterhin eine Warenkreditversicherung bei uns abschließen – wir haben keine pauschalen Ausschlüsse.“ Nicht gleichbedeutend mit einem „Freifahrtschein“ für unsichere Geschäfte – „insbesondere nicht für Unternehmen, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Coronapandemie in Frage stand“. In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung könne es daher weiterhin zu Limitkürzungen kommen.

Wie weit der Schutzschirm hier im Einzelfall trägt, wann und wo die Reißleine gezogen wird, muss die Praxis zeigen. „Und seitens des Internationalen Verbandes der Kreditversicherungsmakler beobachten wir das auch sehr genau“, erklärt Fachmakler Frank Otto, Geschäftsführer der VIA Delcredere GmbH und Vorstand des Verbandes.

Verlängerung nicht ausgeschlossen

Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Kreditversicherern gilt rückwirkend für Entschädigungszahlungen seit März 2020 und läuft Ende 2020 aus. Kreditversicherungsmakler Frank Otto glaubt allerdings nicht, dass dies reicht. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Maßnahme nur ein Dreivierteljahr läuft. Man wird vermutlich nicht umhinkommen, hier zu verlängern. Wenn man vergleicht: Über 720 000 Firmen haben Kurzarbeit angemeldet. In der Finanzkrise 2008 hatten wir ca. 60 000 Kurzarbeiter-Firmen. Die Qualität ist eine ganz andere. Das wird uns wahrscheinlich noch lange beschäftigen.“ Die aktuellen Prognosen des Kreditversicherers Euler Hermes – mit einem Anstieg der Insolvenzen auf einen Negativrekord von insgesamt 35 % in den Jahren 2020/2021 weltweit und um zwölf Prozent hierzulande – sind dafür mehr als ein Indiz.

„Spätestens im dritten Quartal des Jahres wird diese Zeitbombe hochgehen und die Schockwellen dürften sich ins gesamte erste Halbjahr 2021 ausbreiten“, erwartet Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Wenn die jeweiligen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen zu früh beendet werden, dürfte der Anstieg sogar noch um 5 – 10 Prozentpunkte höher ausfallen“, so die Einschätzung von Maxime Lemerle, Chef der Insolvenz- und Branchenanalysen bei der Euler Hermes Gruppe.

Brisantes Datum

Ein bedenkenswerter Punkt, der in der Insolvenzstudie des internationalen Kreditversicherers angesprochen wird: Deutschland wie auch Großbritannien, Frankreich, Belgien, Schweiz und Indien gehören zu dem Drittel der Länder, das von den Negativeffekten zeitverzögert erreicht wird.

Neben den staatlichen Sofortmaßnahmen sei einer der Hauptgründe dafür die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in Deutschland bis zum Herbst, heißt es in der Analyse. „Unternehmen in Schieflage müssen dies aktuell erst im Herbst bei einem Insolvenzgericht anzeigen“, sagt Van het Hof. „Deshalb sehen wir aktuell noch relativ wenige Fälle in Deutschland. Aber der Schein trügt und im Herbst schlägt für viele die Stunde der Wahrheit.“ Auch wenn aufgrund der temporär ausgesetzten Antragspflicht zuletzt nur wenige Insolvenzen angemeldet wurden, dürfe auch das nicht darüber hinwegtäuschen, „dass wir im ersten Halbjahr 2020 trotzdem bereits eine Häufung von Großinsolvenzen sehen – insbesondere in Schlüsselbranchen wie der Automobil- und Metallindustrie“.

„Je exportlastiger, je internationaler, je konjunkturabhängiger, desto Corona“, auf diese Formel bringt der Verband der Internationalen Kreditmakler BARDO die besonders hohe Gefährdung von Automobilindustrie, Messen und Konferenzen, Veranstaltern und Dienstleistern. „Wir rechnen in diesem Jahr mit 5 000 bis 7 000 mehr Unternehmensinsolvenzen“, sagt BARDO-Vorstand Frank Otto. „In normalen Jahren sind es 19 000 bis 20 000.“ Die Kreditversicherungsmakler blicken nach seinen Worten mit großer Besorgnis auf das Datum 1. Oktober 2020. „Denn ab da setzt für Unternehmen wieder die Insolvenzantragspflicht ein.“

In günstiger Verhandlungsposition

Brennende Häuser kann man nicht mehr versichern, geflügeltes Wort in der Assekuranz. Was geht denn gegenwärtig überhaupt noch? – „Grundsätzlich bekommt man im Augenblick noch einige Betriebe unter. Bestimmte Branchen sind aber nicht mehr oder nur sehr schwer zu versichern. Man darf dann nicht preisempfindlich und auch nicht wählerisch sein“, beschreibt Fachmakler Frank Otto die Situation. Zulieferer von Gastrobetrieben zum Beispiel schaut sich der Kreditversicherer demnach sehr genau an. Oder auch Maschinenbauer, die nach Italien liefern. Das sei aber nur eine Momentaufnahme. „Was in zwei Wochen ist, weiß man nicht.“

Lieferantenkredite gegen Zahlungsausfälle abzusichern ist folglich heute ein Kraftakt, aber nicht unmöglich. Auch hier können Spezialmakler oft weiterhelfen. Viel hängt dabei auch von der Branchenzugehörigkeit des Betriebes ab. Die immer noch gute Auftragslage vorrangig im Wohnungsbau verschafft auch Firmen aus diesem Bereich eine günstigere Ausgangs- und Verhandlungsposition als anderen, deutlich stärker von der Coronakrise gebeutelten Branchen (s. dazu Kasten 3, Coface-Einstufung nach Branchen).

„Es gibt bezüglich der Baubranche weniger Diskussionen über Prämienerhöhungen wegen überzogener Schadenquoten, die sich noch an Werten aus der Vor-Pandemie-Zeit orientieren.“ Diese Erfahrung macht Fachmakler Frank Otto in den letzten Monaten des Öfteren. Allgemein sei man froh, diese Firmen als Kundschaft zu haben. Im Windschatten von Corona relativiert sich eben auch manches.

Interview mit Frank Otto ab S. 696.

„Abnehmerstruktur ist das A und O“

Fachmakler Frank Otto, Geschäftsführer VIA Delcredere GmbH, Vorstand des Internationalen Verbandes der Kreditversicherungsmakler, BARDO

Auf einen Nenner gebracht, was kann man als Unternehmer von einer Warenkreditversicherung erwarten?

Eine Warenkreditversicherung deckt Forderungsausfälle aus Lieferungen und Leistungen ab, die im Rahmen von Pleiten der Abnehmer anstehen. Die Police sichert aber nicht nur Lieferantenkredite ab. Was auch wichtig, aber vielen anfangs nicht so richtig klar ist: Sie hat auch eine Informations- und Warnfunktion.

In welcher Hinsicht?

Ein Kreditversicherer schaut sich an: Wie sieht der Kunde aus, den das Unternehmen beliefert oder für den es Dienstleistungen erbringt? A versichert er, B nicht, C nur teilweise. Das ist auch die Funktion des Versicherers, dem Unternehmer zu sagen: Stopp, hier musst du noch mal genauer hinschauen. Du kannst nicht jeden blind beliefern bzw. Leistungen für ihn ausführen. So weiß man immer ziemlich genau, woran man ist: wen man besser nur gegen Vorkasse beliefert und wem man einen Lieferantenkredit einräumen kann. Genau das lässt sich mit dieser Versicherung steuern, wenn man es professionell macht. Hierbei muss sich der Lieferant wiederum mit seinen Abnehmern abstimmen. Zum Geschäft gehört auch, dass der Versicherer die Kreditlimits wieder einsammeln kann.

Das heißt?

Er kann die Limits kürzen oder sogar ganz streichen, wenn beispielsweise nicht klar ist, wie es in der betreffenden Branche oder dem betreffenden Land weitergeht. Und das ohne Vorwarnung. Vor ein paar Jahren war das Griechenland, jetzt betrifft es teils Italien oder Brasilien.

Das klingt nun auch nicht gerade einladend, was den Abschluss einer solchen Police betrifft?

So würde ich das nicht sagen. Hier kommt es letztlich auf die vertragliche Gestaltung an. Diesen Passus zur Kündigung des Limits kann man auch rausnehmen und dafür eine sogenannte Nachlaufdeckung vereinbaren. Wenn dann das Limit aufgehoben wird, hat man im Normalfall eine Karenzfrist von 30 Tagen, bis die Aufhebung wirksam wird.

Und das reicht?

Das reicht in aller Regel, um den Auftrag ganz oder zumindest den gerade angefangenen Teil abzuarbeiten. Auch ein Rechtsstreit mit dem Auftraggeber lässt sich so vermeiden – weil man die Arbeit nicht sofort einstellen muss. Die Karenzfrist ist branchenabhängig und kostet zusätzlich. Bis zur Pandemie war es auch möglich, so genannte unbegrenzte Limits zu verhandeln – mit Karenzzeiten bis zu einem Jahr. Künftig hoffentlich bald wieder.

Auf welcher Basis werden die Kreditlimits generell festgelegt?

Dazu holt sich der Versicherer einen Auskunfteibericht, er holt sich die Zahlungserfahrungen, eine Bankauskunft und die Bilanz. Diese vier Quellen reichen für eine komplette Beurteilung. Dazu vielleicht noch der persönliche Eindruck – das ist auch wichtig, der Versicherer schickt einen Außendienstmitarbeiter hin. Ich habe das jahrelang gemacht, von daher kenne ich mich da gut aus. Und wie gesagt: Die Versicherer schauen sich natürlich einzelne Branchen und auch Länder besonders genau an.

Insolvenz ist der GAU. Für Produzenten und Dienstleister kann es aber oft schon eng werden, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist. Mittlerweile gibt es da ja auch Angebote am Markt – welcher Art?

Die Absicherung dieses speziellen Versicherungsfalls – „Protracted Default“, d. h. Nichtzahlungstatbestand – kommt aus dem Ausland und ist inzwischen Standard auch hier am Markt. Der sogenannte Protracted-Default-Zeitraum ist branchenabhängig. Bei Baubetrieben – mit Zahlungszielen von meist drei oder vier Monaten – kann er auf sechs Monate ausgedehnt werden. Sollte der Kunde bis dahin nicht gezahlt haben, muss der Auftraggeber den Versicherer umgehend darüber informieren. Ein solcher verlängerter Zahlungsaufschub kostet etwas mehr.

Welche Deckungsbausteine sollten Unternehmer darüber hinaus in Betracht ziehen?

Je nach Geschäftsbeziehung kann natürlich eine Auslandsdeckung erforderlich sein. Auf keinen Fall sollte die Insolvenzanfechtung fehlen. Diese Absicherung haben Unternehmen oftmals nicht auf dem Schirm.

Wer rechnet schon damit, dass ein Insolvenzverwalter Jahre später bereits bezahlte Rechnungen zurückfordert? So ist die Rechtslage jedoch.

Können Sie die Thematik Insolvenzanfechtung kurz an einem Beispiel erklären?

Angenommen eine bereits bezahlte Rechnung für eine Lieferung ist drei Jahre alt und der Abnehmer nach diesen drei Jahren pleite. Dann argumentieren Insolvenzverwalter nicht selten: Der Lieferant habe dies offenbar schon vorher gewusst. Denn er habe bereits damals nicht mehr auf Vorkasse geliefert, sondern drei Monate als Zahlungsziel angegeben wie jetzt. – Also bitte Geld zurück.

Und diese Rückforderungen lassen sich tatsächlich durchsetzen?

In den meisten Fällen einigt man sich auf einen Vergleich. In einem Fall aus meiner Praxis waren das 400 000 Euro. Die Summe, die der Insolvenzverwalter gefordert hatte, war deutlich höher. Die meisten Anfechtungen spielen sich im Bereich von ein bis zwei Jahren ab. Bis zu vier Jahren rückwirkend sind vom Gesetz her möglich.

Soweit zum Kleingedruckten. Was wäre bei der Auswahl des Schutzes noch in Betracht zu ziehen?

Neben Preis und Versicherungsleistung kommt es bei einem solchen Vertrag vor allem auf den Service an: Kann der Versicherer schnellstmöglich, noch am selben Tag, auf eine Anfrage reagieren – wenn das versicherte Unternehmen z. B. einen neuen Kunden hat oder ein Kreditlimit erhöht werden soll? Wenn man drei Tage auf ein fundiertes Krediturteil warten muss, ist das meist schon zu lange.

Was ist prämienentscheidend?

Die Abnehmerstruktur ist im Grunde das A und O. Auch Vorschäden spielen eine Rolle. Lange Zahlungsziele sind immer teurer. Das sind die wesentlichen Faktoren und natürlich die Größe des Betriebes. Bei größeren Umsätzen wird es auch bei der Warenkreditversicherung prozentual günstiger für den Kunden. Und: Ein gutes Debitorenmanagement zahlt sich immer aus. Die Pandemie macht sich natürlich bemerkbar. Um 15 % höhere Prämien als bisher sind mittlerweile fast schon Standard, bei Branchen wie Messebau oder Gastronomie teils auch 30 bis 40 % mehr.

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Die schlimmsten Pandemien der j


Frank Otto, Gesch


Gegen das Risiko Betriebsunterbrechung hat sich knapp ein Viertel der kleinen und mittelst


Kurzarbeit

Autor
  • C. Fritz
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