Versicherungen in Zeiten von Corona: Was ist zu tun?
Seuchen und teils auch Corona abgedeckt
Sind Infektionskrankheiten oder Seuchen Auslöser dafür, dass der Betrieb zeitweilig dichtmachen und die Produktion unterbrechen muss, kann eine Betriebsschließungsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhelfen.
Es muss sich dabei jedoch um eine meldepflichtige Infektionskrankheit/Seuche handeln, die durch das Infektionsschutzgesetz erfasst ist. Und die Schließung des Betriebs muss behördlich angeordnet sein. Wer also seinen Betrieb von sich aus vorsichtshalber schließt, um Schlimmeres zu verhindern, hat keinen Anspruch auf die versicherte Leistung.
Am Markt haben sich unterschiedliche Deckungskonzepte entwickelt (s. Kasten 1). Ob und wie das Coronavirus über die Betriebsschließungsversicherung erfasst ist, lässt sich nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher allgemein nicht beantworten.
Branchenbezogene Angebote gibt es vorrangig für Hotellerie und Gastronomie sowie für Handwerksbetriebe im Lebensmittelbereich wie Bäcker oder Fleischer. Dazu kommt analog die Betriebsausfall-/Praxisausfallversicherung für Ärzte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure usw.
Obwohl Betriebsschließungsversicherungen als spezielle Art der Betriebsunterbrechungsversicherung schon seit Jahrzehnten angeboten werden, ist der Schutz bisher nur wenig verbreitet. Über eine entsprechende Absicherung verfügen in der Gastronomie und Hotellerie weniger als 25 % der Betriebe, schätzt der GDV.
Weitere Nachrichten zu diesem Thema
Bilder
Die schlimmsten Pandemien der j
Frank Otto, Gesch
Gegen das Risiko Betriebsunterbrechung hat sich knapp ein Viertel der kleinen und mittelst
Kurzarbeit
- C. Fritz