Skip to main content 
Elektrotechnik | Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Verlegung von NYM-Leitungen im Estrich

ep3/2010, 2 Seiten

Ist die nachträgliche Verlegung einer NYM-Leitung im Estrich (Wohnungsbau/Schlitztiefe etwa 2 cm) zulässig – und wenn ja, welche Mindestüberdeckung ist notwendig?


Auf alle Fälle sollte mit dem Eigentümer über die vorgesehene Art der Verlegung gesprochen werden. Nach DIN 18015-3 [1] ist in Wohngebäuden die Leitungsführung auf der Decke zulässig. Darunter ist zu verstehen, dass das Verlegen unmittelbar auf der Rohdecke erfolgt. Über den Leitungen befindet sich demzufolge der Trittschallschutz, Estrich und der Bodenbelag, wie Bild 4 in [1] zu entnehmen ist. Damit wird in Wohngebäuden der Schutz der Mantelleitungen NYM im Fußboden gewährleistet.
Wie die Installation in einer vorhandenen und bereits fertigen Wohnung erfolgen kann, das hängt von den dort gegebenen Bedingungen ab. Sollte nur eine einzelne Leitung zu verlegen sein, was hier vermutlich der Fall ist, dann müsste eine Lösung in einfacher Weise zu finden sein. Sowohl die Leitung als auch der Fußboden müssen gegen Beschädigungen geschützt sein. Nach Abschnitt 4.3 in [1] müssen folgende Forderungen beachtet werden:
„Die Leitung(en) sind parallel zu den Wänden in den Installationszonen für den Fußbodenbereich nach Bild 3 zu verlegen:
  • Installationen im Raum mit einer Breite von 30 cm mit einem Wandabstand von mindestens 20 cm;
  • Installationen im Türdurchgang mit einer Breite von 30 cm mit einem Wandabstand von mindestens 15 cm.“
Beim Verlegen einer einzelnen Leitung reduziert sich die Breite auf ein Minimum. Sollten weitere Leitungen und auch Rohrleitungen für andere Gewerke zu verlegen sein, müssen weitere Forderungen beachtet werden. Entsprechende Angaben dazu sind der Norm [1] zu entnehmen. Darüber hinaus sind bei der Verlegung auch die Festlegungen in DIN VDE 0100-520 [2] zu beachten. In Betracht kommt bei direkter Einbettung in den Fußboden die Verlegeart mit der Referenz-Nr. 52 in Tabelle 52 H von [2]. Möglich ist aber ebenfalls das Verlegen im Schutzrohr (Referenz-Nr. 53 in Tabelle 52 H). Dies ist aber nicht gefordert [2].

Quellen

DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520): 2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.


Autor
  • H. Senkbeil
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?