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Elektrotechnik

Unfallauswertung - Spannungsfreier Zustand nicht ordnungsgemäß

ep7/2001, 1 Seite

Eine Montagefirma hatte den Auftrag, die Durchführung einer 20-kV-Freileitung in einer Turmstation auszuwechseln. Die Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher sollte

über eine NS-Notstromversorgung sichergestellt werden. Für den

Anschluss der Notstromversorgung und den anschließenden

Wechsel der Durchführung waren zwei Monteure eingeteilt worden.


einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten der Mahlzeiten selber zu tragen haben. Das spricht eher dafür, die Essenseinnahme als eigenwirtschaftliche und damit unversicherte Verrichtung anzusehen. Stellt aber der Arbeitgeber das Essen in der Kantine kostenfrei und zusätzlich zur für die Arbeitsleistung geschuldeten Vergütung zur Verfügung, spricht dies für ein besonderes, gesteigertes betriebliches Interesse an der Benutzung der Kantine. Ob dieser Umstand alleine für einen Versicherungsschutz ausreicht, hatte das BSG nicht zu entscheiden. Denn Versicherungsschutz war schon deshalb anzunehmen, weil der Kläger aufgrund der besonderen Umstände Veranlassung hatte, die Kantine aufzusuchen. Andere Verhaltensweisen wären vernunftwidrig gewesen. (BSG-Urteil 24. 02. 2000; Az.: B 2U 20/99 R) Unfallauswertung Spannungsfreier Zustand nicht ordnungsgemäß Arbeitsauftrag. Eine Montagefirma hatte den Auftrag, die Durchführung einer 20-kV-Freileitung in einer Turmstation auszuwechseln. Die Stromversorgung der angeschlossenen Verbraucher sollte über eine NS-Notstromversorgung sichergestellt werden. Für den Anschluss der Notstromversorgung und den anschließenden Wechsel der Durchführung waren zwei Monteure eingeteilt worden. Unfallhergang. Zur Vorbereitung der Arbeitsstelle wurde durch einen Schaltberechtigten des EVU der Trafo von der 20-kV-Einspeisung getrennt und an der Oberseite kurzgeschlossen und geerdet. Die Freischaltung der 20-kV-Freileitung erfolgte aber noch nicht. Auf der Niederspannungsseite wurde dann von den zwei Monteuren eine Notstromversorgung angeschlossen. Der Schaltberechtigte des EVU fuhr danach zu einer vorgelagerten 20-kV-Station, um auch noch die Freischaltung der 20-kV-Freileitung vorzunehmen. Zwischenzeitlich begannen die Mitarbeiter der Montagefirma mit vorbereitenden Arbeiten für die Auswechslung der 20-kV-Durchführung. Einer der Monteure bemerkte, dass sich keine Person mehr in der Turmstation befand. Da er auch die eingelegte EuK-Garnitur sah, nahm er an, dass die Station schon vollständig freigeschaltet war. Eine Übergabe der Arbeitsstelle vom Anlagenverantwortlichen für die 20-kV-Freileitung war jedoch noch nicht erfolgt. Trotzdem legte der Monteur eine vier Meter lange Aluminiumleiter in der Turmstation zum Wechseln der Durchführungen an. Dabei kam er an die in drei Meter Höhe befindlichen 20-kV-Sammelschienen und löste einen Kurzschluss aus. Über die Leiter, seine beiden Hände und die Schuhe erfolgte eine Körperdurchströmung. Zum Glück fiel er zu Boden und die Leiter entfernte sich wieder von den Sammelschienen und unterbrach den Stromfluss. Der andere Monteur und ein weiterer Mitarbeiter des EVU wurden darauf aufmerksam. Während ein Kollege den Verunfallten versorgte, lief der andere zu einer nahe gelegenen Arztpraxis. Dank des schnellen Eintreffens des Arztes konnte eine erfolgreiche Reanimation vorgenommen werden. Unfallanalyse. Neben einer wahrscheinlich nicht eindeutig abgestimmten Vorgehensweise bei den geplanten Arbeiten an der Turmstation zwischen dem EVU und der Montagefirma war vor allem das Fehlverhalten des Mitarbeiters der Montagefirma ursächlich für den Unfall. Der Verunfallte hatte mit den Arbeiten im Bereich der 20-kV-Ebene begonnen, ohne dass eine Übergabe dieser Arbeitsstelle durch das EVU (Schaltberechtigten) erfolgte. Der Verunfallte verstieß gegen die BGV A2, § 6, Absätze 1 und 2, da mit den Arbeiten erst begonnen werden darf, wenn „der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt“ ist. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 7 Branche aktuell Eine eingelegte EuK-Garnitur an der Trafo-Oberseite gibt noch keinen Aufschluss über den Schaltzustand der ankommenden Freileitung

Autor
  • J. Jühling
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