Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Elektrotechnik
Leitfähigkeit von Reflexstreifen
ep8/2003, 2 Seiten
Branche aktuell Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 8 592 Arbeitssicherheit Erste Hilfe bei Stromunfällen Grundsätzlich kann es im Rahmen eines Elektrounfalls zum Herztod bzw. zu Verbrennungen kommen. Glücklicherweise ist ein tödlicher Unfall kein allzu häufiges Ereignis. Im Gegensatz zu den meisten anderen Gefahren am Arbeitsplatz ist die Gefahr durch den elektrischen Strom aber nicht wahrnehmbar. Das sog. Herzkammerflimmern ist die gefährlichste, meist tödliche Komplikation eines Stromunfalls. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass im Elektrohandwerk Rettungsmaßnahmen gut organisiert sind und Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrscht werden. Da Elektrounfälle im Vergleich zu anderen Arbeitsunfällen relativ selten sind und Ersthelfer geringe Erfahrung mit Stromunfällen haben, erfordern die Sofortmaßnahmen bei Stromunfällen für die Ersthelfer eine gesonderte Behandlung. Eine erfolgreiche Erstversorgung nach Stromunfällen lässt sich im Unternehmen mit Hilfe des Betriebsarztes organisieren. Da Sekunden entscheidend sind, ist dafür zu sorgen, dass ein Elektrounfall unverzüglich über den zentralen Notruf der Leitstelle gemeldet wird und die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe von Ersthelfern bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt werden. Vom Ort des Geschehens bis zur Klinikaufnahme ist eine Rettungskette sicherzustellen. Die eigene Sicherheit steht bei Unfällen mit elektrischem Strom immer an erster Stelle! Bei Hochspannungsunfällen sollten durch Laien wegen der eigenen Gefährdung keine Rettungsversuche unternommen werden. Grundsätzlich ist sofort ein Notruf zu veranlassen und Fachpersonal herbeizurufen. Hilfeleistungen können erst dann erfolgen, wenn durch Fachpersonal die Freischaltung des Anlagenteils erfolgte und der Bereich freigegeben wurde. Bei Niederspannungsunfällen kann eine Unterbrechung der Stromzuleitung z. B. durch Ziehen des Steckers oder Herausnahme der Sicherung erfolgen. Am Unfallort herrschen häufig Aufregung und Angst, die überwunden werden müssen. Bewahren Sie Ruhe und erkennen Sie, was geschehen ist! Von entscheidender Bedeutung ist der frühe Notruf an die Rettungsleitstelle. Im Rahmen der Basismaßnahmen werden folgende Prüfungen durchgeführt: · Prüfung der Bewusstseinslage: lautes Ansprechen, leichtes Schütteln an der Schulter. · Prüfung der Atmung: ist keine Atmung vorhanden, sind zwei effektive Beatmungen durchzuführen. · Prüfung von Lebenszeichen (der Kreislaufsituation): sind keine Lebenszeichen vorhanden (Eigenbewegungen, Husten, Atmung) werden 15 äußere Herzdruckmassagen durchgeführt. Neu ist, dass der Puls-Check durch Laien entfällt. Statt dessen prüft der Ersthelfer, ob Lebenszeichen vorhanden sind. Die Herz-Lungen-Wiederbelebung erfolgt im Verhältnis: 2 Beatmungen, 15 Herzdruckmassagen. Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen erlernt und immer wieder trainiert werden. Leitfähigkeit von Reflexstreifen Bei elektrotechnischen Arbeiten besteht grundsätzlich die Gefahr einer Körperdurchströmung. Leitfähige Teile an der Kleidung würden das Risiko erhöhen. Deshalb soll bei diesen Arbeiten nicht nur Schmuck abgelegt, sondern generell Kleidung bevorzugt werden, die keine oder zumindest gut abgedeckte leitfähige Teile (z. B. Reißverschlüsse) enthält. Nach § 35 Abs. 6 STVO gilt: „Personen, die hierbei (Baumaßnahmen an Anlagen im Straßenraum) eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.“ Dies trifft natürlich auch für elektrotechnische Arbeiten im Straßenraum zu, z. B. Montagearbeiten am Kabel- oder Freileitungsnetz oder Arbeiten an der Straßenbeleuchtung. Die Anforderungen an diese Warnkleidung findet man in den „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)“. Die RSA verweisen direkt auf die EN 471, wobei folgende In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG Branche aktuell Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 8 593 Auswahlkriterien zu beachten sind: · Warnkleidungsausführung: mindestens Klasse 2 · Farbe: fluoreszierendes Orange-Rot · Mindestrückstrahlwerte: Klasse 2 Die Ausführung der Klasse 2 muss umlaufende Reflexstreifen enthalten, die die Wahrnehmbarkeit der Monteure bei Dämmerung und in der Nacht wesentlich verbessern. Doch wie sieht es mit der Leitfähigkeit von Reflexstreifen aus? Können diese Streifen eventuell sogar einen Kurzschluss in einer Anlage erzeugen? Messungen zur Oberflächenleitfähigkeit zeigten, dass z. B. von den in Warnkleidung häufig eingesetzten flammhemmenden Reflexstreifen des Typs „Scotchlite 8935“ keine Gefahr ausgeht. Der Oberflächenwiderstand beträgt auch auf der „silbrigen“ Seite mehr als 1011 . Um aber auch bei anderen Produkten sicher zu gehen, sollte der Anwender beim Konfektionär einen entsprechenden Nachweis anfordern. Aus dem Unfallgeschehen Tödlicher Unfall durch unzureichende Einweisung Arbeitsauftrag: Eine Montagefirma erhielt von einem Energieversorger den Auftrag, Vogelschutzvorrichtungen an einem Trassenabschnitt einer 20-kV-Freileitung anzubringen. In Vorbereitung dieser Arbeiten führte der Anlagenverantwortliche des EVU´s mit dem Bauleiter der Montagefirma (Arbeitsverantwortlicher) vor Ort eine Einweisung durch. Vereinbart wurde, dass der entsprechende Trassenabschnitt für die Arbeiten freigeschaltet wird. Die Problematik, dass über einen Mast der betroffenen Strecke ein weiterer Sonderkundenabgang geführt wird, der nicht abgeschaltet werden sollte, war nicht Bestandteil des Gesprächs. Unfallhergang: Am Unfalltag wurden die entsprechende Strecke durch das EVU freigeschaltet und an beiden Ausschaltstellen die Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen eingebaut. Nach Einbau der Arbeitserde an der Arbeitsstelle durch die beauftragte Firma verließen die EVU-Mitarbeiter die Baustelle. Die Monteure bauten im Laufe des Tages den Vogelschutz an den Masten des Trassenabschnittes an. Nachdem auch am vorletzten Mast der Vogelschutz montiert war, begab sich der Arbeitsverantwortliche in Richtung des Sonderkunden. Er wollte sich entlang der Trasse zum Sonderkunden informieren, in welchem Umfang dort Vogelschutzvorrichtungen erforderlich sind. Die verbliebenen Monteure begaben sich zum letzten Mast der freigegebenen Trasse. An diesem befindet sich der Abgang zum Sonderkunden und eine Kabelabführung. Nach Montage der Reiserbesen auf der einen Seite der Traverse, wollte der eine Monteur noch die Abdeckungen am Kabelabgang anbringen. Dabei berührte er zwangsläufig unter Spannung stehende Teile und erlitt eine tödliche Körperdurchströmung. Unfallanalyse: Schon bei der Einweisung durch den Energieversorger begann eine Kette von Fehlhandlungen, da nicht auf die Besonderheit des weiterhin unter Spannung stehenden Abgangs zum Sonderkunden hingewiesen wurde (s. VDE 0105-100, Abschn. 4.3). Eine Befragung der Beteiligten ergab, dass auch keine klare Abgrenzung des Arbeitsbereichs erfolgte (s. VDE 0105-100, Abschn. 4.5). Besonders am Sonderkundenabgang wäre das erforderlich gewesen. Durch die Monteure wurde am Kabelabführungsmast die Spannungsfreiheit nicht geprüft, und das, obwohl der Schaltzustand der Leitungssysteme am Mast nicht eindeutig erkennbar war (s. VDE 0105-100, Abschn. 6.2). Eine klare Einweisung und die Beachtung der fünf Sicherheitsregeln hätten diesen Unfall verhindern können. J. Jühling Unzureichende Einweisung an der Arbeitsstelle war Auslöser eines Stromunfalls
Autor
- J. Jühling
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