Beim Übergang auf den höheren Steuersatz von 16% auf 19% gibt es noch Unsicherheiten. Generell gilt für alle Lieferungen und Leistungen, aber auch auf Eigenverbrauch, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe ab dem 1. Januar 2007 der neue Umsatzsteuersatz von 19%. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung der Leistung, nicht der Zeitpunkt der Zahlung oder der Rechnungserteilung.