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Betriebsführung

Umsatzsteuer: 19% oder 16% - das ist die Frage

ep3/2007, 2 Seiten

Beim Übergang auf den höheren Steuersatz von 16% auf 19% gibt es noch Unsicherheiten. Generell gilt für alle Lieferungen und Leistungen, aber auch auf Eigenverbrauch, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe ab dem 1. Januar 2007 der neue Umsatzsteuersatz von 19%. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung der Leistung, nicht der Zeitpunkt der Zahlung oder der Rechnungserteilung.


   

Autor
  • K. Linke
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