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Betriebsführung

Mit Rürup oder Riester privat vorsorgen

ep3/2007, 4 Seiten

Durch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge sollen besonders auch Unternehmer stärker dazu anregt werden, mehr für ihr „Altenteil“ zu tun. Doch mit Rürup und Riester wurden komplizierte Vorsorgemodelle entwickelt, deren Für und Wider so ohne Weiteres kaum für den Laien überschaubar ist. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einer Entscheidung mit Steuer- und Versicherungsexperten zu beraten.


Privat fürs Alter vorsorgen Im Ergebnis einer aktuellen Allensbach-Studie im Auftrag der Postbank planen nur 32 % der Deutschen, ihre private Altersvorsorge zu verstärken. 51 % haben dies nicht vor, 17 % sind noch unschlüssig. 70 % der Befragten halten prinzipiell eine staatliche Rente für die ideale Alterssicherung. Bei denen, die verstärkt privat fürs Alter vorsorgen wollen, steht an erster Stelle mit 7 % der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Sogar der Kauf eines Eigenheims - in der Vorjahresstudie noch auf Rang eins - fällt dahinter zurück auf 5,6 %. Die Mehrheit der Befragten (55 %) plädiert zudem für eine weitere Subventionierung privater Vorsorgemodelle. Riester und Rürup nach dem Fehlstart Mit den Riester- und Rürup-Renten sind zwei viel beworbene staatlich gesponserte private Vorsorgemodelle am Markt. BETRIEBSFÜHRUNG Rechenzentren kann dies zu Schäden in Millionenhöhe führen. Ein sicherer Netzwerkbetrieb beginnt deshalb mit einem schlüssigen EMV-Konzept, dass auch den Blitz- und Überspannungsschutz der Gebäude und Systeme einbezieht. Im Vordergrund stehen nicht mehr nur einzelne Bereiche, sondern die Gesamtlösung für ein störungsfreies Zusammenwirken von Gebäudeautomation, Netzwerktechnologien, Sicherheits- und Managementsystemen. Damit werden höchste Anforderungen an die Sicherheit dieser Systeme gestellt. P. Raab Überspannungsschutz für Datenleitungen im Etagenverteilers in CAT 6-Performance Universelles Überspannungsschutzgerät für Netz-und Datenleitungen eines Arbeitsplatzes Fotos: Dehn Mit Rürup oder Riester privat vorsorgen Durch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge sollen besonders auch Unternehmer stärker dazu anregt werden, mehr für ihr „Altenteil“ zu tun. Doch mit Rürup und Riester wurden komplizierte Vorsorgemodelle entwickelt, deren Für und Wider so ohne Weiteres kaum für den Laien überschaubar ist. Daher ist es empfehlenswert, sich vor einer Entscheidung mit Steuer- und Versicherungsexperten zu beraten. EP0307-188-202 20.02.2007 11:05 Uhr Seite 195 Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 3 196 BETRIEBSFÜHRUNG Die Riester-Rente schon seit 2002: anfangs viel geschmäht, inzwischen hoch gelobt - nicht zuletzt von Verbraucherschützern und der Stiftung Warentest, vor allem was Flexibilität, mögliche Rendite und Angebotsvielfalt angeht. 2005 gesellte sich die Rürup-Rente dazu - benannt nach dem Ökonomen und maßgeblichen Spiritus Rector Bert Rürup. Anfangs häufig von Strukturvertrieben unter Hinweis auf hohe Steuerersparnis in den Markt gedrückt, hatte sie einen gravierenden Fehlstart. Der erhoffte Steuerspareffekt verpuffte weitgehend. Nachbesserung bei Rürup Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde die steuerliche Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2006 vereinfacht. Es ist nunmehr für die Steuergutschrift völlig unerheblich, ob ein Selbstständiger, der aufs Rürup-Konto einzahlt, noch andere Vorsorgeaufwendungen - etwa für die Private Krankenversicherung - hat. Die maximale Rürup-Förderung bekommen Selbstständige, die keinerlei Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk zahlen. Von eingezahlten 20000 Euro dürfen sie als Single in diesem Jahr 12800 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige und Freiberufler sind die Hauptzielgruppe der neuen „Basisrente“ (Rürup-Rente). Selbstständige mit hohem Einkommen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, profitieren auch am meisten von Rürups Steuerbefreiung. Für sie ist es inzwischen die einzige Chance, steuerbegünstigt fürs Alter zu sparen. Die Nachbesserungen bei den Rürup-Verträgen werden auch von Verbraucherschützern als positiv bewertet. Nunmehr sind ihrer Ansicht nach, auch hier ordentliche Renditen zu erwirtschaften. Besonders lohnenswert ist die Rürup-Rente demnach bei kurzen Laufzeiten - etwa bis zu fünf Jahren - und Einzahlung größerer Summen. Es wird damit gerechnet, dass 2007 mehr Angebote auf den Markt kommen und damit auch die Auswahl an Verträgen größer wird. Die sonstigen strengen Rahmenbedingungen der Rürup-Verträge (Tafel ) sind jedoch nach wie vor Kritikpunkt. Mangelnde Flexibilität bei den Tarifen, so lautet ein häufiger Vorwurf, denn das Gros der Anbieter kalkuliert mit festen Prämien. Wer höher eingestiegen ist und auf diesem Level nicht mehr durchhalten kann, hat bei den meisten Rürup-Tarifen oft nur noch die Wahl zwischen Teilkündigung oder Stilllegung des Vertrags. Dem wechselnden Einkommen von Selbstständigen kommt das nicht gerade entgegen. Es gibt aber auch Gesellschaften, die mittlerweile neben der starren Variante auch eine flexible im Angebot haben - mit unregelmäßigen Zahlungen - je nach Kassenlage. Gründliche Recherche lohnt sich also auch hier. Aktuelles zu Riester Anstelle des jährlichen Zulagenantrages kann jetzt ein Dauerauftrag gestellt werden. Trotzdem lassen Riester-Sparer die ihnen zustehenden Zulagen verfallen. Darauf machen Verbraucherschützer aufmerksam. Bei Riester-Verträgen ist die Förderung insgesamt höher - wenngleich hier nur geringere Einzahlungen berücksichtigt werden. Vor allem Familien mit Kindern und Geringverdiener profitieren von den Geld- und Steuergeschenken aus dem Riester-Topf. Da die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sind - vor allem bei den Kosten - lohnt ein Vergleich auf jeden Fall. Verbraucherzentralen sind dabei behilflich. Wichtiger Pluspunkt beider Vorsorgevarianten in heutigen Zeiten knapper Kassen - nicht zuletzt für Selbstständige: Sowohl Riester- als auch Rürup-Verträge sind Hartz-IV-geschützt und pfändungssicher. Die wichtigsten Spielregeln Die Spielregeln für die staatlich geförderte private Altersvorsorge sind nach wie vor kompliziert: 1 Lebenslange Rente Riester- und Rürup-Verträge garantieren jeweils eine lebenslange monatliche Rente. Rürup-Rente. Als privates Pendant zur gesetzlichen Rente ist diese im Wesentlichen auch so gestrickt wie diese. Anbieter waren bislang nur Lebensversicherer (Rentenpolicen), seit Anfang des Jahres auch Banken und Investmentgesellschaften. TIPP: Man sollte ggf. erst einmal warten, was die „Neuen“ zu bieten haben, bevor man einen Rürup-Vertrag abschließt, raten Verbraucherschützer. Riester-Rente. Diese Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Anbieter sind vorrangig Lebensversicherer (Rentenpolicen), aber auch Banken und Fondsgesellschaften. 2 Für wen geeignet? Rürup. Die Rürup-Rente (Basisrente) steht jedem Steuerbürger offen. Riester. „Riestern“ kann nur, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Auch Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversiche-Riester-Rente Rürup-Rente (Basisrente) seit 2002 seit 2005 Förderung durch Zulagen und Steuervorteile Steuervorteile Förderberechtigt Pflichtversicherte in gesetzlicher alle Steuerbürger Rentenversicherung u. ggf. nicht pflichtversicherter Ehepartner Abruf/verfügbar frühestens ab Alter 60, wahl- frühestens ab Alter 60, nur weise 30 % als Einmalaus- als monatliche Rente (nicht zahlung, ist extra zu verein- kapitalisierbar - d. h. keine baren, Hauptteil als monatliche Einmalauszahlung) Rente, Zwischenentnahme als Eigendarlehen für Eigenheimbau möglich Wechselmöglichkeit gesetzlich festgeschrieben nicht gesetzlich verpflichtend Kündigung Ja, mit Kündigungsfrist von drei Nein, nur Beitragsfreistellung (vorzeitiger Ausstieg) Monaten bis zum 60. Lebensjahr Insolvenzschutz Ja, Gespartes ist pfändungs- Ja, Gespartes ist pfändungssicher, Rente bis Pfändungs- sicher, Rente bis Pfändungsfreigrenze freigrenze Hartz IV-sicher Ja, zählt aber mit, ggf. muss Ja, zählt aber mit, ggf. muss anderes Vermögen eher anderes Vermögen eher verwertet werden verwertet werden Rentenversicherungs- bei Neuverträgen seit 2006: Männer zahlen weniger Tarife gleiche Beiträge für Männer Prämie als Frauen und Frauen (Unisex-Tarife) Tafel Staatliche geförderte private Altersvorsorge im Vergleich EP0307-188-202 20.02.2007 11:05 Uhr Seite 196 rung einzahlen bzw. dort freiwillig versichert sind, können u.U. Riester-Zulagen erhalten. Und zwar dann, wenn der Ehepartner als Pflichtmitglied Anspruch auf den Riesterbonus hat und beide zudem einen eigenen Riester-Vertrag haben. TIPP: Ehepartner einstellen. Wenn der Ehepartner regulär in der Firma mitarbeitet und damit rentenversicherungspflichtig ist, erkennt der Fiskus ihn als direkt „riesterberechtigt“ an. Der andere profitiert dann auf dem o.g. Umweg. 3 Staatliche Förderung und Steuervorteile nutzen Riester. Für Riester-Sparverträge gibt es vom Staat eine Grund- und eine Kinderzulage. Dazu kommen ggf. Steuervorteile. Zur jährlichen Sparleistung aus eigener Tasche legt der Staat in diesem Jahr 114 Euro als Grundzulage drauf und ab 2008 maximal 154 Euro. Dazu kommt die Kinderzulage von jetzt 138 Euro (2008: 185 Euro je Kind). In diesem Jahr wäre der staatliche Zuschuss so weit mit eigenen Spargeld aufzufüllen, dass unterm Strich 3 % vom sozialversicherungspflichtigen Brutto stehen - mindestens aber mit 60 Euro. Nur dann fließt die höchstmögliche Fördersumme (2008: Gesamtbeitrag - 4 %). Eigene Sparbeiträge und Riester-Zuschuss können dem Fiskus als Sonderausgaben in Rechnung gestellt werden. In diesem Jahr sind es bis zu 1575 Euro, ab 2008 insgesamt 2100 Euro. Ist die Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz dem Sparer gutgeschrieben. Rürup. Bei Rürup greifen vergleichsweise hohe Steuervorteile: Beiträge bis 12800 Euro sind in diesem Jahr steuerlich absetzbar, bei Verheirateten 25600 Euro. Auf der obersten Förderstufe im Jahr 2025 sind es 20000 Euro, für Ehepaare 40000 Euro. Im Vergleich zur Riester-Fördertreppe, wobei die oberste Stufe allerdings schon 2008 erreicht ist, können Rürup-Sparer, dann fast das Zehnfache steuerlich absetzen. Bis dahin steigen die abzugsfähigen Rürup-Beiträge in Prozentschritten - immer bezogen auf 20 000 Euro bzw. 40 000 Euro bei Ehegatten. In diesem Jahr sind es 64 % von 20000 Euro bzw. 40000 Euro (Bild ). Sofern die eigene Sparkraft reicht, kann man doppelt kassieren - bei Riester und Rürup. Bei selbstständigen Handwerkern, die pflichtversichert sind, schlagen aber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Rürup-Förderung zu Buche. 4 Wann der Fiskus zuschlägt Die Riester-Rente wird ab dem ersten Renten-Zahltag sofort voll besteuert. Bei der Rürup-Rente geht es stufenweise, haargenau so wie bei der gesetzlichen Rente (vgl. auch Beitrag „Alterseinkünftegesetz - steuerliche Konsequenzen“, ep Heft 3/2006, S. 186-187). Dabei hängt die Besteuerung nicht etwa davon ab, in welchem Lebensalter der Betreffende in den Ruhestand geht, sondern in welchem Jahr. Beispiele: · 2005 zu versteuernder Rentenanteil: 50 % der Bezüge · 2006 bei 52 % · 2007 sind es 54 % · bis 2020 steigt der Satz jeweils jährlich um 2 % · ab 2021, jeweils um 1 % und · bei Rente ab 2040 werden Bezüge in voller Höhe versteuert. 5 Bei Anbieterwechsel beachten Wer irgendwann den Anbieter wechseln will, sollte sich das gut überlegen. Denn es gibt eine ganze Reihe Haken und Ösen, die hinderlich sind. Riester. Bei Riester ist der Anbieterwechsel zwar generell gesetzlich geregelt, aber teuer. Wer mit seinem Riester-Guthaben zur Konkurrenz abwandert, muss an den Verlierer „löhnen“. Rürup. Ein Wechsel ist zwar prinzipiell zulässig und steuerlich nicht nachteilig, jedoch nicht explizit gesetzlich geregelt. Ein Glückspilz, wem solches Angebot tatsächlich unterkommt. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit hier nahe null liegt, sollte man trotzdem danach fragen. 6 Vorzeitige Kündigung Riester. Bei Riesterpolicen vorzeitig auszusteigen - das ist oh-BETRIEBSFÜHRUNG EP0307-188-202 20.02.2007 11:05 Uhr Seite 197 ne Weiteres möglich und zwar mit einer regulären Kündigungsfrist von drei Monaten. Das angespartes Kapital wird verzinst ausgezahlt - jedoch ohne Fördergelder. Diese sind zurückzuzahlen. Rürup. Kein Chance zum vorzeitigen Ausstieg gibt es dagegen bei Rürup. Nur die Beitragsfreistellung bis zum 60. Geburtstag ist machbar. Vorher hat man keinen Zugriff auf das Geld. 7 Flexibilität bei der Auszahlung Riester. Auch bei den Auszahlungsmodalitäten ist Riester um einiges flexibler als Rürup. Zwar fließt das Geld bei beiden Vorsorge-Modellen frühestens ab dem 60. Lebensjahr - doch bei Rürup nur als Rente. Bei Riester kann man sich einen Teil des Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen (maximal 30 %). Der Rest fließt als lebenslange Rente. Und: Für den Eigenheimbau können Bauwillige ihr Riester-Konto beleihen. Das Geld muss aber bis Rentenbeginn wieder auf dem Konto sein. 8 Erbschaft und Hinterbliebenenschutz Riester. Wer seinen Erben etwas vom Rentensparkonto bzw. der Rente hinterlassen will, sollte wissen: Sparphase: Der überlebende Ehepartner des Sparers kann sich zwar das Geld auf einen Schlag auszahlen lassen. Er muss aber dann die staatliche Förderung zurückzahlen - genauso wie Kinder, Partner ohne Trauschein und andere Erben. Nur bei Umleitung auf einen eigenen Riester-Vertrag kommen Partner oder Kinder ohne Abstriche an das bis dato angesparte Kapital. TIPP: Die Beitragsrückgewähr ist zwar in vielen Riester-Angeboten enthalten, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. In scheinbar preiswerteren Angeboten fehlt sie meist - unbedingt nachprüfen! Ansonsten erbt die Versicherung das Ersparte. Rentenphase: Das Ersparte fällt an die Versicherung. Nur mit einer vertraglich vereinbarten Rentengarantiezeit von z. B. zehn Jahren ist den Erben die Rente noch eine Zeitlang sicher. Beispiel: Angenommen, die Rente ist schon zwei Jahre geflossen. Dann kann der überlebende Partner die Rente noch acht Jahre lang beziehen, muss aber den staatlichen Riester-Bonus zurückzahlen. Leiten Witwe/Witwer das ererbte Spargeld auf einen eigenen Riester-Vertrag um, bleiben sie davon verschont. Rürup. Diese Verträge können nicht vererbt werden. Auch eine Rentengarantie greift hier nicht. Stirbt der Rürup-Sparer bzw. -Rentner, ist das Gesparte weg. Einzige Möglichkeit, das abzuwenden, ist es, vorher zusätzlich einen Hinterbliebenenschutz zu vereinbaren. Das trifft sowohl auf Rürup- als auch auf Riester-Rentenversicherungen zu. Für Ehepartner kann lebenslang und für Kinder, solange sie Kindergeld bezugsberechtigt sind (ab 01.01.2007 bis max. 25 Jahre), eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden. Diese wird sofort im Todesfall oder ab vorgesehenem Rentenbeginn gezahlt. Nachteil: Diese zusätzliche Absicherung schlägt dann allerdings voll auf die eigene Rente durch. Diese schrumpft erheblich. Fazit Trotz aller Nachbesserungen bleiben die Bedingungen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für den Laien kompliziert. Vor Vertragsabschluss ist eine umfassende Information unerlässlich - noch besser eine Beratung beim Steuer- und Versicherungsberater oder bei Verbraucherzentralen. Das hierbei investierte Geld ist gut angelegt. Immerhin bindet man sich mit einem Altersvorsorgevertrag häufig für ein halbes Leben. C. Fritz Unsicherheiten bei der eindeutigen Abgrenzung In der Praxis treten manchmal noch Unklarheiten auf, wann bereits der aktuelle Mehrwertsteuersatz und wann der alte Satz von 16 % anzuwenden ist. Diese gilt es auszuräumen: Wann sind Lieferungen ausgeführt? Lieferungen gelten dann als ausgeführt, wenn die Verfügungsmacht über die gelieferten Produkte verschafft ist. In Abholfällen ist das die Übergabe an den Abnehmer oder an den von ihm Beauftragten. Bei einer Beförderung- oder Versendungslieferung ist der Zeitpunkt stets der Beginn der Beförderung oder Versendung. Bei Montage-Fällen ist darauf zu achten, dass die Lieferung womöglich erst dann ausgeführt wird, wenn die Ware funktionsfähig montiert wurde. Sonstige Leistungen (z. B. Dienstleistungen oder Werkverträge) gelten im Zeitpunkt ihrer Vollendung als ausgeführt. Bei einer Werkleistung ist der Zeitpunkt der Abnahme zu beachten. Was ist bei so genannten Teilleistungen der Fall? Schwierig wird die Entscheidung, welcher Steuersatz anzuwenden ist dann, wenn unklar ist, wann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wurde. Werden Leistungen - wie z. B. in der Baubranche - in wirtschaftlich abgrenzbaren Teilen erbracht, muss berücksichtigt werden, ob diese Teilleistungen noch in 2006 oder bereits in 2007 erbracht wurden bzw. noch auszuführen sind. Demzufolge sind dann für solche Teilleistungen auch unterschiedliche Steuersätze anzuwenden. Was ist bei Leistungen zu beachten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken? Solche Leistungen liegen zum Beispiel vor bei Leasing, Vermietung und Verpachtung oder Wartungen. Hier sind die zugrundeliegenden Verträge zu ändern: Wichtig sind die Angaben des aktuellen Steuersatzes und des aktuellen Umsatzsteuerbetrages. Leistungen gelten an dem Tag als ausgeführt, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Wurde zum Beispiel ein Wartungsvertrag für die Zeit vom 1.7.2006 bis zum 30.06.2007 abgeschlossen, wäre für den gesamten Zeitraum die erhöhte Umsatzsteuer zu erheben. Es sollte deshalb geprüft werden, ob die Vereinbarung monatlicher Teilleistungen möglich ist. Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 3 198 BETRIEBSFÜHRUNG Umsatzsteuer: 19 % oder 16 % - das ist die Frage Beim Übergang auf den höheren Steuersatz von 16 % auf 19 % gibt es noch Unsicherheiten. Generell gilt für alle Lieferungen und Leistungen, aber auch auf Eigenverbrauch, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe ab dem 1. Januar 2007 der neue Umsatzsteuersatz von 19 %. Entscheidend ist also der Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung der Leistung, nicht der Zeitpunkt der Zahlung oder der Rechnungserteilung. WEB-TIPP Informationen zum Thema ep Elektropraktiker, www.elektropraktiker.de/ Versicherungen Deutsche Rentenversicherung, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bmas.bund.de und www.die-rente.info Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, www.gdv.de: Produkte und Anbieter EP0307-188-202 20.02.2007 11:05 Uhr Seite 198

Autor
  • C. Fritz
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