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Elektrotechnik

Tödlicher Stromunfall durch Verwechslung

ep10/2000, 1 Seite

Arbeitsauftrag: Für eine 10-kVSchaltanlage sollte eine Revision

eines Leistungsschalters durchgeführt werden.


Unfallauswertung Tödlicher Stromunfall durch Verwechslung Arbeitsauftrag: Für eine 10-kV-Schaltanlage sollte eine Revision eines Leistungsschalters durchgeführt werden. Der Elektromonteur wurde dabei von einem Elektromeister des EVU´s beaufsichtigt. Nach der Beendigung dieser Arbeiten sollte das Schaltfeld nach Abstimmung mit dem Verbraucher wieder in Betrieb genommen werden. Unfallhergang: Nachdem die fünf Sicherheitsregeln durchgeführt wurden, verrichtete der Elektromonteur an dem Leistungsschalter im Schaltfeld 12 die Revisionsarbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten entfernte der Elektromeister des EVU´s die Arbeitserde (Erdungsgarnitur) sowie die Warnschilder von der Schaltfeldtür und schloss diese. Als der Elektromonteur schon im Auto saß, stellte er fest, dass er etwas vergessen hatte. Er kehrte zurück und bat den Elektromeister noch einmal um den Schlüssel der Schaltfeldtür. Irrtümlicherweise öffnete er die Tür des benachbarten Schaltfelds 10 und kam mit aktiven Teilen in Berührung. Dabei entstand eine Körperdurchströmung mit Todesfolge. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen durch den Elektromeister konnte der herbeigerufene Notarzt nur noch den Tod feststellen. Unfallanalyse: Der Grund, weshalb der Monteur nochmals in die Schaltanlage zurückging, konnte nicht mehr rekonstruiert werden. Tatsache ist, dass er die Schaltfeldtür verwechselte und von einer abgeschalteten Anlage ausging. Der im Prinzip einheitliche Aufbau der einzelnen Schaltzellen, die Türen waren nicht wie im Bild farblich abgesetzt, gibt natürlich neben der Kennzeichnung des Abgangs nur wenig Anhaltspunkte zur Unterscheidung. Um solchen gefährlichen Verwechslungen vorzubeugen, ist immer von einer in Betrieb befindlichen Anlage auszugehen, wenn die Arbeitsstelle nicht zur Arbeit freigegeben ist. Im obigen Fall liegt somit ein Verstoß gegen Absatz 2 § 6 der BGV A2 (VBG 4) vor, in dem gefordert wird: „Vor Beginn der Arbeiten an aktiven Teilen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel muss der spannungsfreie Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt werden.“ BG-Vorschrift 5. Nachtrag zur BGV D 6 (bisher VBG 9) „Krane“ Die Vertreterversammlung beschloss den 5. Nachtrag vorbehaltlich der Genehmigung durch das BMA mit Inkraftsetzung am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Monats. Dieser 5. Nachtrag enthält im Wesentlichen eine Anpassung der Sicherheitsabstände an allgemein geltende Formulierungen. Für die Mitgliedsbetriebe der BGFE bedeutet diese Anpassung eine Erleichterung. Zurzeit läuft noch die Abstimmung, die das BMA mit den Ländern durchführt. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 54 (2000) 10 849 Branche aktuell Farblich abgesetzte Schaltfeldtüren können Verwechslungen vorbeugen

Autor
  • J. Jühling
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