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Steuerliche Überlegungen für das Geschäftsjahr 2006

ep3/2006, 2 Seiten

Für dieses Jahr sind bereits einige steuerliche Maßnahmen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau von Steuersubventionen wirksam geworden. Weitere Änderungen sind geplant. Der Beitrag erläutert, welche Möglichkeiten der Steueroptimierung 2006 genutzt werden können.


Hinweise zur Steueroptimierung Die Minderung der Steuerlast hängt in erster Linie davon ab, dass tatsächlich auch alle als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Aufwendungen geltend gemacht werden. Geprüft werden sollte daher, ob 1. Aufwendungen ausschließlich betrieblich/beruflich veranlasst sind und damit als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden können; 2. Bei so genannten gemischten Aufwendungen, bei denen eine private Mitveranlassung von nicht untergeordneter Bedeutung vorliegt, eine Aufteilung nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien möglich ist, nach denen der betrieblich/beruflich veranlasste Teil abgrenzbar ist; 3. Privatveranlasste Aufwendungen ggf. als Sonderausgaben (§§ 10 ff EStG) oder außergewöhnliche Belastung (§§ 33 ff EStG) abgezogen werden können. Möglichkeiten zur Steuerersparnis Dazu sollen folgende wichtige Minderungsmöglichkeiten näher beleuchtet werden: Absetzung für Abnutzung (AfA) Die AfA verteilt die Anschaffungs-oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts auf dessen voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Dies ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der (betriebs-) typischen Beanspruchung genutzt wird. Bei der Schätzung der Nutzungsdauer ist regelmäßig auf den Zeitraum abzustellen, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch abnutzt. Eine abweichende kürzere Nutzungsdauer kommt nur dann in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer objektiv wirtschaftlich wertlos wird. Die AfA mindert als Betriebsausgabe oder Werbungskosten die Einnahmen der jeweiligen Einkunftsart. Gestaltungstipp: Durch die Wahl des Anschaffungs-bzw. Herstellungszeitpunkts kann der Steuerpflichtige beeinflussen, ob er bereits in diesem oder erst im nächsten Jahr die Minderung der Einkünfte durch die AfA herbeiführen will. Mit dem Erwerb so genannter kurzlebiger Wirtschaftsgüter vor Ende des Jahres kann der Gewinn des betreffenden Jahres noch in Höhe der gesamten Anschaffungskosten gemindert werden. Bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren neben der AfA Sonderabschreibungen bis zu insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass für ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuvor eine Ansparabschreibung vorgenommen worden ist. Gestaltungstipp: Durch Inanspruchnahme der Mittelstands-AfA (maximal 20 %) neben der degressiven AfA maximal 20 % können bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Außerordentliche Einkünfte Sind im zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, werden auf Antrag alle derartigen Einkünfte ermäßigt nach der so genannten Fünftel-Regelung besteuert. Das heißt, die rechnerische Verteilung der außerordentlichen Einkünfte wird auf fünf Jahre vorgenommen. Gestaltungstipps: Bei hohen „ordentlichen“ Einkünften bedarf es einer genauen Prüfung, ob es sich lohnt, die Steuerermäßigung zu beantragen. Außerordentliche Einkünfte sollten in solchen Jahren erzielt werden, in denen nur geringe „ordentliche“ Einkünfte anfallen. Deshalb kann es sich empfehlen, Betriebs- und Anteilsveräußerungen beispielsweise auf den 2.1.2007 zu verlegen, wenn abzusehen ist, dass der Betrieb 2006 noch einen laufenden Gewinn erwirtschaften wird und der Veräußerer dann nicht mehr (sofort) berufstätig sein will. Wird dagegen der Betrieb in 2006 einen laufenden Verlust erzielen und der Betriebsinhaber daneben nicht begünstigte Einkünfte beziehen, mit denen der Verlust verrechnet werden kann, kann es vorteilhaft sein, noch im Jahr 2006 zu veräußern. Das ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige in 2007 voraussichtlich andere Einkünfte bezieht. Insoweit empfiehlt sich eine auf den Einzelfall bezogene Berechnung bezüglich der beiden Alternativen. Betriebs-PKW Dessen Privatnutzung wird ungeachtet der tatsächlichen Anschaffungskosten des Fahrzeugs mit 1 % des Listenpreises einschließlich Umsatzsteuer und zuzüglich der Kosten von Sonderausstattungen monatlich pauschaliert. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte werden zudem mit monatlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer angesetzt. Dies gilt auch bei Kombinationskraftwagen (z. B. Geländewagen, Gebrauchtfahrzeugen und geleasten Fahrzeugen). Liegen die tatsächlichen Fahrzeugkosten nachweislich unter dem pauschalen Nutzungswert, wird dieser durch die tatsächlichen Gesamtkosten "gedeckelt". Gestaltungstipps: 1. Den pauschalen Ansatz kann nur derjenige vermeiden, wer ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß führt und belegmäßig eine niedrigere Privatnutzung nachweist. Zweckmäßig ist dies jedenfalls bei neueren PKW, die privat wenig genutzt werden. Ein elektronisch geführtes Fahrtenbuch wird anerkannt, wenn nachträglich Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder zumindest dokumentiert werden. Dagegen reicht eine Excel-Tabelle für ein Fahrtenbuch nicht aus. 2. Die Besteuerungspraxis zeigt immer wieder, dass Fahrtenbücher nicht anerkannt werden, weil sie nicht ordnungsgemäß geführt werden. Hier ist zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen in jedem Fall äußerste Sorgfalt angebracht. Ein Fahrtenbuch ist z. B. dann nicht mehr ordnungsgemäß, wenn es mehrfach unrichtige, unvollständige oder für einzelne Fahrten gar keine Eintragungen aufweist. 3. Bei Fahrzeugen, die durch Investititonszulage oder Sonderabschreibung nach dem Förd G gefördert sind, muss ein Fahrtenbuch schon zum Nachweis dessen geführt werden, dass die private Nutzung 10 % nicht überstiegen hat. 4. Bei der Anschaffung eines Neufahrzeugs, dass zu weniger als 50 % betrieblich genutzt werden soll, ist zu überlegen, es im Privatvermögen zu behalten. Ein älteres Fahrzeug mit hohen Anschaffungskosten könnte aus dem Betriebsvermögen entnommen werden. Die betrieblich/beruflich bedingten Fahrtkosten können dann entsprechend der individuell ermittelten tatsächlichen Kosten oder hilfsweise mit dem Pauschsatz von 0,30 Euro/km angesetzt werden. Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage entfällt ab 2006, sodass nur derjenige, der noch 2005 mit dem Bau begonnen bzw. den Kaufvertrag abgeschlossen hat, diese Zulage beantragen kann. Hat sich dabei ein Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes beteiligt, kann er wirtschaftlicher Eigentümer in Höhe seiner Beteiligung an den Gesamtaufwendungen werden und damit die Eigenheimzulage unter o. g. voraussetzungen beanspruchen. Ein Miteigentümer hat Anspruch auf den ungekürzten Förderungsgrundbetrag, wenn die anderen Miteigentümer nur beschränkt einkommensteuerpflichtig und deshalb keine Anspruchsberechtigten im Sinne des § 1 Eig Zul G sind. Eine für die Eigenheimzulage erforderliche Haushaltszugehörigkeit eines Kindes, die den Besuchscharakter überschreitet, liegt vor, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens Diese können sofort abgeschrieben werden. Die Netto-Anschaffungskosten dürfen nicht mehr als 410 Euro je Wirtschaftsgut betragen. Der Sofortabzug kann auch für gebraucht erworbene geringwertige Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Immaterielle Wirtschaftsgüter können nicht sofort abgeschrieben werden. Ihre Anschaffungskosten sind auch bei einem Netto-Betrag von 410 Euro über ihre gewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen. Die Bewertungsfreiheit ist erst nach vollendeter Anschaffung oder Herstellung gegeben; das Wirtschaftsgut muss also zunächst einsatzfähig sein. Gestaltungstipp: Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter gegen Jahresende kann direkter Einfluss auf das steuerliche Jahresergebnis genommen werden. Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 3 179 BETRIEBSFÜHRUNG Steuerliche Überlegungen für das Geschäftsjahr 2006 Für dieses Jahr sind bereits einige steuerliche Maßnahmen aus dem Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau von Steuersubventionen wirksam geworden. Weitere Änderungen sind geplant. Der Beitrag erläutert, welche Möglichkeiten der Steueroptimierung 2006 genutzt werden können. EP-0306-176-187 16.02.2006 14:54 Uhr Seite 179 Leasing-Sonderzahlungen Diese können als Betriebsausgaben bei der Einnahmenüberschussrechnung oder als Werbungskosten sofort abgezogen werden. Bilanzierende Steuerpflichtige müssen die Sonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilen. Gestaltungstipps: 1. Ein Sofortabzug ist ausgeschlossen, wenn es sich bei der Leasingzahlung um eine Vorauszahlung für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren handelt. 2. Sofern beabsichtigt ist, ein weitgehend für berufliche Zwecke benötigten PKW zu leasen, sollte dies 2006 geschehen, damit die Leasingsonderzahlung schon dieses Jahr als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden kann. 3. Da der Umfang des Sonderabzugs der Sonderzahlung davon abhängt, in welchem Umfang das Fahrzeug im Erstjahr beruflich genutzt wird, empfiehlt sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sollten möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrzeug des Ehegatten durchgeführt werden, um den Abzug der Sonderzahlung zu optimieren. Rücklagen Auch wenn ein Wirtschaftsgut, wie z. B. ein betrieblich genutztes Fahrzeug, ohne dass geringste Mitverschulden des Steuerpflichtigen in Folge eines Verkehrsunfalls aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, kann eine Rücklage für Ersatzbeschaffung gebildet werden. Die für deren Bildung erforderliche Funktionsgleichheit des Ersatzwirtschaftsguts ist grundsätzlich nur erfüllt, wenn das neue Wirtschaftsgut in demselben Betrieb hergestellt oder angeschafft wird, dem das entzogene Wirtschaftsgut diente. Bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter können die hierbei aufgedeckten stillen Reserven auf andere Wirtschaftsgüter übertragen bzw. in eine Rücklage eingestellt werden. Gestaltungstipp: Werden nicht mehr benötigte betriebliche Anlagen, die erhebliche stille Reserven enthalten, veräußert, sollte darauf geachtet werden, dass die stillen Reserven auf ein geeignetes Objekt übertragen werden können. In einem späteren Beitrag wird auf die Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten der neuen steuerlichen Änderungen eingegangen. K. Linke Digitale Datensicherheit beim Verpressen Der Werkzeughersteller Holger Clasen hat eine neue Version der elektronischen Funktionsüberwachung Elwa und der dazugehörigen Auslesesoftware entwickelt. Damit kann beim Einsatz von Akku-Presswerzeugen der Nachweis erbracht werden, ob z. B. Kabelschuh, Verbinder oder Fitting ordnungsgemäß verpresst worden sind. Das bietet den Anwendern in der Energiewirtschaft, besonders bei der Überwachung sicherheitsrelevanter Schnittstellen in Energienetzen, einen erheblichen Zusatznutzen. Davon profitieren Anwender und Auftraggeber gleichermaßen. Diese integrierte Elektronik steuert und überwacht jede einzelne Verpressung. Bereits mit dem Einlegen des Akkus erfolgt eine Kontrolle des Werkzeugs - Öldruck und Akku-Spannung werden überprüft. Damit sieht der Anwender sofort, ob sein Gerät zu 100 % einsatzfähig ist. Die weiterentwickelte Elwa-Version erkennt Fehler und Defekte, bevor Schäden entstehen können oder die Maschine ausfällt. Darüber hinaus weist ein Warnsignal den Anwender auf notwendige Wartungen hin. Ein Signal erfolgt auch dann, wenn aufgrund extremer Temperaturwerte - unter 5 °C bzw. über 55 °C - die Gefahr einer Werkzeugfehlfunktion entsteht. Jede einzelne Verpressung wird in der elektronischen Lebenslaufakte dokumentiert und informiert auf diese Weise über die Intensität der Werkzeugnutzung. Protokollierte Prozess kontrolle Diese Reports können standortunabhängig mittels eines Notebooks ausgelesen werden und bilden die elektronische Dokumentation aller vorgenommenen Verpressungen mit Datum, Uhrzeit und Leistung. Mit einer benutzerfreundlichen Software wird die Qualität der Verpressungen durch ein lückenloses Protokoll und dessen graphische und tabellarische Darstellung dokumentiert (Bild ). Die Prüfprotokolle können nun auch als PDF-Dokument elektronisch weitergeleitet werden. Sie liefern dem Auftraggeber (Energieversorger oder Systemausrüster) den Nachweis, ob die Arbeiten einwandfrei ausgeführt worden sind. Im Schadensfall dienen sie zusätzlich als schriftlicher Nachweis der Qualität des eingesetzten Werkzeugs. Sichere Dokumentation Im Datenmanagementsystem werden die Nutzungsberechtigungen klar definiert, um unberechtigten Zugriff auf die Daten zu verhindern. Der Zugang erfolgt über ein Passwort. Dieses Sicherheitskonzept ist darauf ausgerichtet, nachträgliche Änderungen der Ergebnisse, Manipulationen von vornherein auszuschließen. Vorteile auf einen Blick · Nachvollziehbarkeit der Werkzeugnutzung durch elektronische Lebenslaufakte · Prüfprotokolle können als PDF-Dokument elektronisch weitergeleitet werden · Werkzeug ist nach jedem Presszyklus schnell wieder einsatzbereit · Hohe Speicherkapazität · Kundenfreundliche Benutzeroberfläche der Software Einsatzmöglichkeiten der Akku-Werkzeuge Die Akku-Pressen mit der Funktionssteuerung, die auch zusammen mit einem Akku-Schneider angeboten werden, können für folgende Bereiche eingesetzt werden: Die Akku-Presse REC-60E eignet sich für Verpressungen von Cu/Al-Kabelschuhen und Verbindern bis 240 mm2 nach DIN 48083 oder 300 mm2 DIN-ähnlich und zeichnet sich durch Einhandbedienung und eine schmale Bauform aus. Mit der Akku-Presse REC-100 sind Verpressungen bis 300 mm2 nach o. g. DIN oder 400 mm2 DIN-ähnlich möglich. Der drehbare Kopf gelangt auch an schwer zugängliche Stellen. Ein eingebautes Überströmventil ermöglicht Verpressungen mit 60 kN bzw. 100 kN bei der REC-100. Da die Funktionssteuerung den tatsächlichen Energiebedarf exakt ermittelt, kann die Akku-Kapazität nun noch besser genutzt werden. Zudem dauert der Selbsttest nach Einlegen des Akkus nur noch eine Sekunde. Mit einer Akku-Ladung - 14,4-Volt-Akkutechnik - sind mindestens 70 bis 100 Verpressungen oder 50 bis 80 Schnitte durchführbar. Weitere Informationen unter: www.holger-clasen.de . Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 3 180 BETRIEBSFÜHRUNG Mehr Qualität beim Arbeiten mit Akku-Werkzeugen Mit kabellosem Werkzeug lässt es sich flexibel und sicher arbeiten. Auch deswegen hat sich dessen Einsatzspektrum im professionellen Bereich beträchtlich erweitert. Das Werkzeug wird zudem immer leistungsfähiger und ergonomischer. Komplettiert mit elektronischer Funktionssteuerung und Auslesesoftware erfüllen Akku-Werkzeuge auch hohe Qualitätsanforderungen in sensiblen Bereichen. Lückenlose Dokumentation der Verpressung und elektronische Versendung des Prüfprotokolls Foto: Holger Clasen EP-0306-176-187 16.02.2006 14:54 Uhr Seite 180

Autor
  • K. Linke
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