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Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden

ep3/2015, 3 Seiten

Wir installieren jedes Jahr etwa 30–40 Einfamilienhäuser für Generalunternehmer. Immer häufiger werden die Bauherren von Baugutachtern begleitet. Dabei kommt nun immer wieder die sogenannte Statiknorm DIN EN 1996-1-1 [1] zur Sprache. Darin wird vorgegeben, in welcher Größenordnung gemauerte Wände nachträglich geschlitzt werden dürfen. Aus der Tabelle unter dem Abschnitt 8.6.2 des entsprechenden Normenhandbuchs [2] geht hervor, dass ohne Nachweis senkrechte Schlitze ungeachtet der Wandstärke eine maximale Tiefe von 30 mm haben dürfen. Waagerechte Schlitze dürfen ohne Nachweis bis 175 mm Wanddicke gar nicht hergestellt werden. Da passen meine 60 mm tiefen Schalterdosen nicht. Wenn ich nun die Bauleitung frage, wie ich mich verhalten soll, erhalte ich natürlich die Antwort, ich müsse normengerecht arbeiten. Der Baugutachter gibt mir die gleiche Antwort. Also teile ich dem Bauherren freundlich mit, dass ich zwar die Leitungen unter Putz installieren kann, die Schalter und Steckdosen jedoch in einer Aufputz-Montage installiert werden, damit ich normengerecht arbeite. Alternativ schlage ich vor, dass ein Statiker die von mir geplanten Steckdosen- und Schalterplatzierungen statisch nachrechnet. Dieser wird jedoch nicht ohne Bezahlung arbeiten. Wer muss diese nachträgliche Berechnung bezahlen? Ist es nicht logisch, dass an jeder Tür und in jeder Wand Schalter und Steckdosen

installiert werden (bei Beachtung der Ausstattung nach RAL mache ich aus jedem Haus einen Schweizer Käse)?Müssen die Statiker somit nicht generell Schalterdosen einrechnen oder muss ich zukünftig die statische Nachberechnung in meinen Angeboten einbeziehen? Warum verweist DIN 18015 unter „Verlegezonen“ nicht auf die genannte „Statiknorm“?


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Tabelle 2: Ohne Nachweis zul

Für horizontale und schräge Schlitze ohne statischen Nachweis gilt die Einhaltung der Bedingungen nach Tabelle 3 (entspricht der Tabelle NA 20 aus [6]).

Tabelle 3: Ohne Nachweis zul

Zusätzlich sind horizontale und schräge Schlitze in den Installationszonen nach DIN 18015-3 [7] anzuordnen; in Langlochziegeln sind Schlitze nicht erlaubt.

Ein Vergleich der drei Tabellen zeigt, dass sich die Werte kaum geändert haben und eine Tiefe von > 30 mm ohne statischen Nachweis noch nie erlaubt war.

Wie verfährt man, wenn die ohne statischen Nachweis zugelassene Tiefe von 30 mm nicht ausreicht?

Diese Frage stellt sich zwar bezüglich der Schlitze nicht, da die gemäß Tabelle 3 gestattete Tiefe zwischen 15 mm und 30 mm (40 mm gefräst) in der Regel für die Leitungsverlegung ausreicht.

Bei der Verwendung von End- und Abzweigdosen mit 60 mm Bauhöhe kommt man jedoch mit den zugelassenen 30 mm Tiefe von Tabelle 2 sehr wohl in Konflikt.

In der Vergangenheit – und sicherheitshalber habe ich aktuell einige Baustatiker gefragt – wurden Aussparungen > 30 mm dann nicht bemängelt, wenn sie den Durchmesser einer Gerätedose nicht überschritten, mittels Kreisschneider hergestellt waren und ein gegenseitiger Abstand von mindestens dem zweifachen Dosendurchmesser eingehalten wurde. Die Statiker berücksichtigten hierbei, dass die Öffnung der Aussparung relativ klein ist und bei maschineller Herstellung ein etwa kreisrundes spannungsfreies Loch entsteht.

Da das aber in der Norm so nicht steht, wird kein Baustatiker diese Absolution schriftlich erteilen.

Aber dann gibt es ja noch das zuvor angeführte Zitat aus [6] zu den vertikalen Schlitzen und Aussparungen, wonach 6 % Querschnittsschwächung zulässig sind. Dieser Satz war genau so übrigens auch schon 1996 in [3] zu finden. Weil es hier also Verständigungsschwierigkeiten gibt, haben wir den Normenausschuss Bau in der Angelegenheit um eine Interpretationshilfe gebeten und werden nach Vorliegen einer Antwort uns an dieser Stelle noch einmal äußern.

Fazit. Es wird immer die Entscheidung eines Baustatikers bleiben, ob Lochtiefen von mehr als 30 mm gestattet werden oder nicht. Auch wenn nach unserem Verständnis offenbar durch die Löcher für die elektrischen Betriebsmittel (z. B. Steckdosen) die Statik eines Mauerwerkes nicht gefährdet wird, sollte dies ein Fachmann bestätigen.


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Literatur

[7] DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.

[4] DIN 18015-1:2013-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen.

[5] Schmidt, F.: Brandschutz in der Elektroinstallation – Elektropraktiker Bibliothek. 5. überarbeitete Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010. S. 110.

[6] DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.

[1] DIN EN 1996-1-1:2013-02 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.

[2] Normen-Handbuch Eurocodes: Handbuch Eurocode 6 – Mauerwerksbau, vom DIN konsolidierte Fassung. 1. Auflage. Berlin: Beuth-Verlag 2012.

[3](Achtung, nicht mehr gültig!)DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung.


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Autor
  • F. Schmidt
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