Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden
Für horizontale und schräge Schlitze ohne statischen Nachweis gilt die Einhaltung der Bedingungen nach Tabelle 3 (entspricht der Tabelle NA 20 aus [6]).
Zusätzlich sind horizontale und schräge Schlitze in den Installationszonen nach DIN 18015-3 [7] anzuordnen; in Langlochziegeln sind Schlitze nicht erlaubt.
Ein Vergleich der drei Tabellen zeigt, dass sich die Werte kaum geändert haben und eine Tiefe von > 30 mm ohne statischen Nachweis noch nie erlaubt war.
Wie verfährt man, wenn die ohne statischen Nachweis zugelassene Tiefe von 30 mm nicht ausreicht?
Diese Frage stellt sich zwar bezüglich der Schlitze nicht, da die gemäß Tabelle 3 gestattete Tiefe zwischen 15 mm und 30 mm (40 mm gefräst) in der Regel für die Leitungsverlegung ausreicht.
Bei der Verwendung von End- und Abzweigdosen mit 60 mm Bauhöhe kommt man jedoch mit den zugelassenen 30 mm Tiefe von Tabelle 2 sehr wohl in Konflikt.
In der Vergangenheit – und sicherheitshalber habe ich aktuell einige Baustatiker gefragt – wurden Aussparungen > 30 mm dann nicht bemängelt, wenn sie den Durchmesser einer Gerätedose nicht überschritten, mittels Kreisschneider hergestellt waren und ein gegenseitiger Abstand von mindestens dem zweifachen Dosendurchmesser eingehalten wurde. Die Statiker berücksichtigten hierbei, dass die Öffnung der Aussparung relativ klein ist und bei maschineller Herstellung ein etwa kreisrundes spannungsfreies Loch entsteht.
Da das aber in der Norm so nicht steht, wird kein Baustatiker diese Absolution schriftlich erteilen.
Aber dann gibt es ja noch das zuvor angeführte Zitat aus [6] zu den vertikalen Schlitzen und Aussparungen, wonach 6 % Querschnittsschwächung zulässig sind. Dieser Satz war genau so übrigens auch schon 1996 in [3] zu finden. Weil es hier also Verständigungsschwierigkeiten gibt, haben wir den Normenausschuss Bau in der Angelegenheit um eine Interpretationshilfe gebeten und werden nach Vorliegen einer Antwort uns an dieser Stelle noch einmal äußern.
Fazit. Es wird immer die Entscheidung eines Baustatikers bleiben, ob Lochtiefen von mehr als 30 mm gestattet werden oder nicht. Auch wenn nach unserem Verständnis offenbar durch die Löcher für die elektrischen Betriebsmittel (z. B. Steckdosen) die Statik eines Mauerwerkes nicht gefährdet wird, sollte dies ein Fachmann bestätigen.
Literatur
[7] DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
[4] DIN 18015-1:2013-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 1: Planungsgrundlagen.
[5] Schmidt, F.: Brandschutz in der Elektroinstallation Elektropraktiker Bibliothek. 5. überarbeitete Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010. S. 110.
[6] DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.
[1] DIN EN 1996-1-1:2013-02 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.
[2] Normen-Handbuch Eurocodes: Handbuch Eurocode 6 Mauerwerksbau, vom DIN konsolidierte Fassung. 1. Auflage. Berlin: Beuth-Verlag 2012.
[3](Achtung, nicht mehr gültig!)DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung.
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- F. Schmidt
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