Bei der Sanierung eines Wohnhauses wurde im Nachhinein vom Bauleiter die Elektroinstallation in den Wohnungstrennwänden bemängelt. Nach Auffassung des Bauleiters ist die Elektroinstallation in Wohnungstrennwänden generell untersagt, um den Schallschutz zu garantieren. Abgelehnt wird jede Art der Installation wie Leitungen unter Putz durch Schlitzen, Schalterdosen, Leerrohre und Unterputzunterverteilungen. Inwieweit ist dies berechtigt bzw. welche Installationen sind zulässig und welche sollten vermieden werden oder sind unzulässig? Die Wohnungstrennwände sind Ziegelwände von 24 cm bzw. 36 cm.