Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden
Ich möchte zunächst die Antwort auf die letzte Frage voranstellen:
DIN 18015 enthielt schon immer in ihren „Normativen Verweisen“ einen Bezug auf die sogenannte „Statiknorm“ DIN 1053-1 [3], in der nachträglich hergestellte Schlitze sowie Aussparungen behandelt wurden. Inzwischen ist diese Norm [3] durch DIN EN 1996-1-1 [1] ersetzt und auch in der momentan gültigen Fassung von DIN 18015-1 [4] in „Normativen Verweisen“ unter dieser Bezeichnung zu finden.
Gegenüber der abgelösten DIN 1053-1 [3] enthält die neue Norm [1] bis auf einige unbedeutende Änderungen keine neuen Zahlen für nachträglich hergestellte Schlitze und Aussparungen. Das „Problem“ ist also bekannt, aber immer wieder ein neues Thema.
Es folgt eine zusammengefasste Gegenüberstellung alter und neuer Forderungen.
Damals: Was verlangte DIN 1053-1 [3]?
In Betonwänden müssen Aussparungen und Schlitze vorgegeben sein, bei Wänden aus Mauerwerk werden sie oft nachträglich hergestellt. Um die Baustatik nicht zu beeinträchtigen, sind einige Regeln zu beachten. In tragenden Wänden aus Rezeptmauerwerk sind z. B. nachträglich hergestellte Aussparungen und Schlitze ohne statischen Nachweis jedoch nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
Vertikale Schlitze und Aussparungen dürfen, bezogen auf 1 m Wandlänge, zu einer Querschnittsschwächung von nicht mehr als 6 % führen. Von Öffnungen (wie z. B. Fenstern, Türen usw.) müssen sie mindestens 115 mm entfernt sein.
Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich ≤ 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils nur an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig in Wänden aus Langlochziegeln.
Die wichtigsten Maße aus [3] enthält Tabelle 1 (entnommen aus [5]).
Heute: Was verlangt DIN EN 1996-1-1 [1]?
Schlitze und Aussparungen dürfen die Standsicherheit einer Wand nicht beeinträchtigen.
Schlitze und Aussparungen sollten nicht durch Stürze oder andere tragende Bauteile einer Wand gehen. Sie sollten bei bewehrtem Mauerwerk außerdem nicht ohne besondere Zustimmung des Planers hergestellt werden.
Vertikale Schlitze und Aussparungen “... sind auch dann ohne Nachweis zulässig, wenn die Querschnittsschwächung, bezogen auf 1 m Wandlänge, nicht mehr als 6 % beträgt und die Wand nicht drei- oder vierseitig gehalten gerechnet wird.
Hierbei müssen eine Restwanddicke nach Tabelle NA 19, Spalte 4, und ein Mindestabstand nach Spalte 6 eingehalten werden...“ [6].
Tabelle 2 entspricht Tabelle NA 19 aus [6] mit den Grenzwerten vertikaler Schlitze und Aussparungen ohne statischen Nachweis.
Literatur
[7] DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.
[4] DIN 18015-1:2013-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden Teil 1: Planungsgrundlagen.
[5] Schmidt, F.: Brandschutz in der Elektroinstallation Elektropraktiker Bibliothek. 5. überarbeitete Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010. S. 110.
[6] DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 Nationaler Anhang National festgelegte Parameter Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.
[1] DIN EN 1996-1-1:2013-02 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.
[2] Normen-Handbuch Eurocodes: Handbuch Eurocode 6 Mauerwerksbau, vom DIN konsolidierte Fassung. 1. Auflage. Berlin: Beuth-Verlag 2012.
[3](Achtung, nicht mehr gültig!)DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk Teil 1: Berechnung und Ausführung.
Weitere Bilder
- F. Schmidt
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