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Statikbetrachtungen für nachträgliches Schlitzen in gemauerten Wänden

ep3/2015, 3 Seiten

Wir installieren jedes Jahr etwa 30–40 Einfamilienhäuser für Generalunternehmer. Immer häufiger werden die Bauherren von Baugutachtern begleitet. Dabei kommt nun immer wieder die sogenannte Statiknorm DIN EN 1996-1-1 [1] zur Sprache. Darin wird vorgegeben, in welcher Größenordnung gemauerte Wände nachträglich geschlitzt werden dürfen. Aus der Tabelle unter dem Abschnitt 8.6.2 des entsprechenden Normenhandbuchs [2] geht hervor, dass ohne Nachweis senkrechte Schlitze ungeachtet der Wandstärke eine maximale Tiefe von 30 mm haben dürfen. Waagerechte Schlitze dürfen ohne Nachweis bis 175 mm Wanddicke gar nicht hergestellt werden. Da passen meine 60 mm tiefen Schalterdosen nicht. Wenn ich nun die Bauleitung frage, wie ich mich verhalten soll, erhalte ich natürlich die Antwort, ich müsse normengerecht arbeiten. Der Baugutachter gibt mir die gleiche Antwort. Also teile ich dem Bauherren freundlich mit, dass ich zwar die Leitungen unter Putz installieren kann, die Schalter und Steckdosen jedoch in einer Aufputz-Montage installiert werden, damit ich normengerecht arbeite. Alternativ schlage ich vor, dass ein Statiker die von mir geplanten Steckdosen- und Schalterplatzierungen statisch nachrechnet. Dieser wird jedoch nicht ohne Bezahlung arbeiten. Wer muss diese nachträgliche Berechnung bezahlen? Ist es nicht logisch, dass an jeder Tür und in jeder Wand Schalter und Steckdosen

installiert werden (bei Beachtung der Ausstattung nach RAL mache ich aus jedem Haus einen Schweizer Käse)?Müssen die Statiker somit nicht generell Schalterdosen einrechnen oder muss ich zukünftig die statische Nachberechnung in meinen Angeboten einbeziehen? Warum verweist DIN 18015 unter „Verlegezonen“ nicht auf die genannte „Statiknorm“?


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Ich möchte zunächst die Antwort auf die letzte Frage voranstellen:

DIN 18015 enthielt schon immer in ihren „Normativen Verweisen“ einen Bezug auf die sogenannte „Statiknorm“ DIN 1053-1 [3], in der nachträglich hergestellte Schlitze sowie Aussparungen behandelt wurden. Inzwischen ist diese Norm [3] durch DIN EN 1996-1-1 [1] ersetzt und auch in der momentan gültigen Fassung von DIN 18015-1 [4] in „Normativen Verweisen“ unter dieser Bezeichnung zu finden.

Gegenüber der abgelösten DIN 1053-1 [3] enthält die neue Norm [1] bis auf einige unbedeutende Änderungen keine neuen Zahlen für nachträglich hergestellte Schlitze und Aussparungen. Das „Problem“ ist also bekannt, aber immer wieder ein neues Thema.

Es folgt eine zusammengefasste Gegenüberstellung alter und neuer Forderungen.

Damals: Was verlangte DIN 1053-1 [3]?

In Betonwänden müssen Aussparungen und Schlitze vorgegeben sein, bei Wänden aus Mauerwerk werden sie oft nachträglich hergestellt. Um die Baustatik nicht zu beeinträchtigen, sind einige Regeln zu beachten. In tragenden Wänden aus Rezeptmauerwerk sind z. B. nachträglich hergestellte Aussparungen und Schlitze ohne statischen Nachweis jedoch nur unter folgenden Bedingungen zulässig:


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Quellen

[7] DIN 18015-3:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel.

[4] DIN 18015-1:2013-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen.

[5] Schmidt, F.: Brandschutz in der Elektroinstallation – Elektropraktiker Bibliothek. 5. überarbeitete Auflage. Berlin: Huss-Medien GmbH 2010. S. 110.

[6] DIN EN 1996-1-1/NA:2012-05 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.

[1] DIN EN 1996-1-1:2013-02 Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und unbewehrtes Mauerwerk.

[2] Normen-Handbuch Eurocodes: Handbuch Eurocode 6 – Mauerwerksbau, vom DIN konsolidierte Fassung. 1. Auflage. Berlin: Beuth-Verlag 2012.

[3](Achtung, nicht mehr gültig!)DIN 1053-1:1996-11 Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung.


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Ohne Nachweis zul


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Autor
  • F. Schmidt
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