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Betriebsführung

So viel Versicherung muss sein

ep4/2003, 4 Seiten

Widrige Umstände können jeder Elektrofirma ins Handwerk pfuschen, sämtliche Planungen eines Planungsbüro über den Haufen werfen und die Existenz des Unternehmens in Frage stellen. Versicherungen helfen aus dem Schneider. Vorausgesetzt, man hat die richtigen Policen. Nur allzu oft gehen die Verträge am konkreten Bedarf vorbei. Lücken im Versicherungsschutz bei gleichzeitiger Überversicherung sind die Folge. Dieser Beitrag soll dem Inhaber einer Elektroinstallationsfirma sowie dem Planer und Architekten einen Überblick geben, was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.


Gefahren-Check Ohne Risikoanalyse kein passgerechter Versicherungsschutz. Bestimmen Sie zuerst die Gefahrenschwerpunkte in Ihrem Betrieb/Planungsbüro. Prüfen Sie, welche Risiken sich eventuell minimieren oder ganz ausschalten lassen, beispielsweise durch regelmäßige Datensicherung vom Computer und den Einbau VdS-geprüfter Alarmanlagen. Das wird gegebenenfalls mit Prämiennachlass honoriert. Nicht alles ist versicherbar. So hat der Firmeninhaber selbst für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen gesetzlichen Berufsgenossenschaft zu sorgen. Gerade für Existenzgründer, die Angestellte beschäftigen, ist es daher um so wichtiger, an die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu denken. Bereits etablierte Firmen sollten aus ihren bisherigen Erfahrungen schöpfen und folgende Fragen analysieren: Welche Schäden musste die Firma in den letzten drei Jahren verkraften? Was kostete das? Was war über Policen gedeckt, was nicht? Was ist demzufolge zu unternehmen? In jedem Fall sollte dabei eine Rangfolge der möglichen Risiken aufgestellt werden, um besser die Prioritäten für den Abschluss von Firmenversicherungen setzen zu können (siehe Tafel ). Als Faustregel gilt: Versichert werden müssen alle Risiken, die für die Firma existenzgefährdend sein können und auch solche Risiken, die ernsthafte finanzielle Engpässe nach sich ziehen. Für Risiken, die notfalls aus der eigenen Tasche bezahlbar sind, kann man auf Versicherungsschutz verzichten. Anbieter und Angebote Gegenwärtig konkurrieren rund 130 Gesellschaften am Markt, darunter etwa 50 mit umfassender Angebotspalette für Elektroinstallationsfirmen und Planungsbüros. Ein Teil der Gesellschaften hat sich zusätzlich auf bestimmte Risiken sowie auch Branchen spezialisiert - wie beispielsweise Signal Iduna und Münchener Verein auf Handwerksbetriebe, die VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung sowie die R+V auf das Bauhandwerk und die DBV Winthertur vor allem auf Elektroinstallationsbetriebe. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sie in jedem Fall auch den günstigsten Versicherungsschutz bieten. Die Spezialisierung kann dafür immer nur ein Anhaltspunkt von vielen sein. Darüber hinaus haben auch Makler ihre Spezialstrecken. So kümmern sich einige wenige Fachmakler vorwiegend um Planer und Architekten und stellen entsprechend passgerechten Versicherungsschutz zusammen (siehe Kasten!). Haftpflichtversicherung Eine Haftpflichtversicherung ist nur für einige Berufsgruppen gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch gehört diese zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Gewerbetreibender und Händler verzichten kann. Unternehmen sind im Fall der Fälle oft per Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet - in unbegrenzter Höhe (Paragraph 823 BGB). Das kann die Firma ruinieren. "Manche Firmen schließen in ihren Geschäftsbedingungen bestimmte Haftungsgründe aus und meinen, sie wären damit aus dem Schneider. Das ist ein Irrtum. Alles, was im BGB steht, lässt sich nicht ausschließen", so der gerichtlich zugelassene Versicherungs-berater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin. Betriebliche Haftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden ab, die Kunden, Lieferanten, Besuchern usw. versehentlich zugefügt wurden. Damit sind Sie als Firmeninhaber/Selbstständiger und Ihre Mitarbeiter während der Arbeit versichert. Auch wenn die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall ihre Aufwendungen zurückfordert, weil grobe Fahrlässigkeit daran schuld war, steht die Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der Versicherungsbedingungen dafür gerade. Häufiger als andere sind Architekten und Beratende Ingenieure mit Haftungsansprüchen Dritter konfrontiert. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefern das BGB, die HOAI, Verträge, die sie mit den Bauherren schließen, und nicht zuletzt die einschlägige Rechtsprechung, die sich in den letzten Jahren erheblich verschärft hat. Beispiel: Einem Architekten/Ingenieurbüro unterläuft ein schwerwiegender Planungsfehler. Infolgedessen wird der Umbau des Gebäudes nötig. Es entstehen Kosten von mehreren hunderttausend Euro. Der Bauherr macht den Architekten dafür haftbar. Planer halten dabei nicht nur für eigene Fehler den Kopf hin, sondern oft genug Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 4 262 So viel Versicherung muss sein C. Fritz, Berlin Widrige Umstände können jeder Elektrofirma ins Handwerk pfuschen, sämtliche Planungen eines Planungsbüro über den Haufen werfen und die Existenz des Unternehmens in Frage stellen. Versicherungen helfen aus dem Schneider. Vorausgesetzt, man hat die richtigen Policen. Nur allzu oft gehen die Verträge am konkreten Bedarf vorbei. Lücken im Versicherungsschutz bei gleichzeitiger Überversicherung sind die Folge. Dieser Beitrag soll dem Inhaber einer Elektroinstallationsfirma sowie dem Planer und Architekten einen Überblick geben, was in diesem Zusammenhang zu beachten ist. Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) Cremon 33, 20457 Hamburg Tel: 040 / 36 98 20-0, Fax: -22 Geschäftsstelle: Käthe-Bauer-Weg 17 II, 80686 München Tel.: 089/ 89 16 16 02 Fax: 089/ 89 16 16 04 Internet: www.vdvm.de BVVB e.V. (Bundesverband der Versicherungsberater) Hohenstaufenring 17, 50674 Köln Tel.: 0180/525 75 89 Fax: 0221 / 92 11 737, Internet: www.bvvb.de. Oder zu Versicherungsberatern, die nicht Mitglied des BVVB e. V. sind: VERS Versicherungsberater-Gesellschaft mb H Kienhorststr. 130, 13403 Berlin Tel.: 030-41777325, Fax: - 326, Internet: www.vers-berater.de Kontakte: Carla Fritz, ist freie Fachjournalistin, Berlin Autor auch für fremde Fehlleistungen. Von den vielen Risiken, die Planer von Berufs wegen zu tragen haben, ist die Haftpflicht am problematischsten, weil sie existenzbedrohend sein kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist daher für sie unerlässlich. In einigen Bundesländern ist diese ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Diese Grundabsicherung reicht aber oft nicht aus. Elektroinstallationsfirmen wie auch Planungsbüros sind oftmals mit weiteren Haftpflichtrisiken konfrontiert, die extra versichert werden müssen. Nötig können u.U. sein: Umwelthaftpflicht-Police, Produkthaftpflicht-Police und nicht zuletzt eine Kfz-Haftpflicht-Police für Firmenwagen/-Lkw, die generell gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine Produkthaftpflichtversicherung kommt vor allem dann in Frage, wenn z. B. eine Elektroinstallationsfirma Waren beim Großhändler einkauft, weiter verändert bzw. veredelt und anschließend beim Kunden einbaut. Dann ist diese Firma automatisch in der Haftung und muss im Schadensfall zahlen. Wichtig: Haftpflichtversicherungen wehren auch unberechtigte Ansprüche ab - notfalls auf dem Gerichtsweg - und übernehmen dafür die Kosten. Insofern bieten sie auch gewissen Rechtsschutz. Prämienbeispiel: Ein Leipziger Elektroinstallationsbetrieb zahlt für ein Maximal-Paket in der Firmen-Haftpflichtversicherung - einschließlich Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung, Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden, Privathaftpflicht und weiteren Bausteinen, - insgesamt 603 Euro jährlich (bei einer Lohn- und Gehaltssumme von 50 000 Euro für handwerkliche Tätigkeiten und 33 000 Euro für Bürotätigkeiten). Versichert sind dabei Personen- und Sachschäden bis zu jeweils 2,5 Millionen Euro sowie Vermögensschäden bis zu maximal 500 000 Euro. Bei einem anderen Anbieter hatte die Firma zuvor mehr als das Doppelte an Haftpflicht-Prämie gezahlt.Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen hatte sich bei den Vertragsverhandlungen für seinen Klienten den Wettbewerb der Anbieter zunutze gemacht. Sachversicherungen Schäden an der betrieblichen und kaufmännischen Einrichtung, Vorräten und Waren, vor allem auch durch Feuer, lassen sich oft nur schwer aus eigener Tasche verkraften. Auch Einbruchdiebstahl- oder große Wasserschäden können ggf. schwer ins Kontor schlagen. Dafür gibt es die so genannten Sachversicherungen - häufig auch als Inhalts- oder Inventarversicherung bezeichnet- die nach speziellem Bedarf abgeschlossen werden sollten. Feuerversicherung: Ersetzt nicht nur die zerstörten Sachen, zahlt auch für Lösch- und Aufräumungsarbeiten sowie Maßnahmen, die der Schadensminderung dienen. Einbruchdiebstahlversicherung mit Vandalismusrisiko: Zahlt für alles, was Einbrecher mitgehen lassen, oder wenn Mitarbeiter inner- oder außerhalb des Grundstücks beraubt wurden. Übernimmt Instandsetzungskosten, wenn Gebäude beschädigt wurden und die Geschäftseinrichtung demoliert wurde. Leitungswasserversicherung: Kommt u.a. dann in Frage, wenn Rohrbruch z.B. das gesamte Warenlager vernichten könnte. Versichert sind Schäden durch Wasser aus Wasserleitung und Heizung, aber keine Regen- und Hochwasserschäden. Sturmversicherung: Ob man sie braucht oder nicht, ist regional verschieden geregelt. Sie zahlt erst ab Windstärke 8. Die Versicherungssumme der Inventarversicherung - sollte auf jeden Fall mit dem tatsächlichen Wert der versicherten Sachen (Warenbestand, Vorräte, betriebliche und kaufmännische Einrichtung bzw. EDV-Technik etc.) übereinstimmen. Ist sie höher, gibt es im Schadensfall trotzdem nicht mehr Geld. Man zahlt nur zu viel Beitrag. Ist sie geringer, sind Sie unterversichert. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 4 263 Betriebsführung Betriebsunterbrechungsversicherung Ein Schaden kommt selten allein. Nach einem Feuerschaden können Sie mit Ihrer Firma bzw. Ihrem Planungsbüro am Rande der Pleite stehen. Auch ein Einbruchdiebstahl in Verbindung mit Vandalismus kann den Betrieb für geraume Zeit lahm legen. Löhne, Miete, Zinsen, Pachten laufen jedoch weiter. Dafür kommt die Sachschadenversicherung nicht auf- ebenso wenig wie für entgangenen Gewinn. In diese Deckungslücke springt die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU). Sie ersetzt die fortlaufenden Kosten wie Gehälter, Löhne einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben und freiwilliger Sozialleistungen bis zur Wiederherstellung des normalen Geschäftsbetriebs. Außerdem übernimmt sie Schadensminderungskosten wie Überstundenzuschläge und Mieten für Leihgeräte, Geschäfts- und Lagerräume. Auf Wunsch kann zusätzlich auch der Ertragsausfall abgesichert werden. Das wird allerdings sehr teuer. Zudem ersetzt die Versicherung den Ertragsausfall nur, sofern er nicht wieder aufgeholt werden kann. Für kleine Installationsfirmen kommt erfahrungsgemäß die so genannte Klein-BU in Frage - mit einer Versicherungssumme bis zu einer Million Euro. Sie kann immer nur gemeinsam mit einer Sachversicherung abgeschlossen werden. Die "Mittlere BU-Versicherung" wird in der Regel für Versicherungssummen bis 2,5 Millionen Euro angeboten. Sie kann unabhängig von einer Sachversicherung abgeschlossen werden. Das sollten Sie außerdem wissen Geschäfts- und Betriebsversicherung - was ist drin? Unter diesem Label wird Ihnen der Vermittler den Firmen-Versicherungsschutz in aller Regel anbieten. Es handelt sich dabei nicht um eine einzige Police, sondern vielmehr um ein ganzes Paket verschiedener Versicherungen. Nicht in jedem Paket ist allerdings das gleiche drin. Die klassische Geschäftsversicherung besteht aus den Schutzbausteinen Feuer-, Einbruchdiebstahl- mit Vandalismus, Leitungswasser- sowie Sturm-/Hagelversicherung. Zum Standard gehört bei fast allen Versicherern auch die Betriebsunterbrechungsversicherung (Klein-BU) für die vier genannten Risiken. Darüber hinaus wird dieser klassische Vierpack plus BU häufig durch die Glasversicherung ergänzt. Auch die Betriebshaftpflicht ist zuweilen mit eingeschnürt. Versicherungsverträge - wie lange? Vertreter raten aus Provisionsgründen i.d.R. zu den maximal möglichen fünf Vertragsjahren. Vorteilhafter sind jedoch meist Einjahres-Policen. Man kann vom Wettbewerb der Branche profitieren und so schneller zu günstigeren Anbietern wechseln. Das bringt oft mehr als ein Rabatt für 5-Jahres-Verträge. Für Existenzgründer bieten einige Versicherer in den ersten Jahren spezielle Rabatte an. Bei einer teuren Gesellschaft hebt sich das aber u.U. wieder auf. Dazu kommt bekanntlich, dass man drei oder fünf Jahre an den Vertrag gebunden ist. Wenn es am Markt inzwischen noch günstigere Angebote gibt, kann man dann nicht einfach aussteigen. Unterversichert - welche Konsequenzen? Der versicherte Wert ist geringer als der tatsächliche. Häufiger Denkfehler: Nicht nur bei Totalschaden zahlt der Versicherte drauf. Auch bei Teilschäden hat die Firma das Nachsehen, weil die Versicherung dann nur anteilig zahlt. Beispiel: Eine Lagerhalle ist mit 40 000 Euro gegen Feuer versichert. Der tatsächliche Wert bei einem eventuellen Wiederaufbau beträgt jedoch 50 000 Euro. Beim Brand wird die Hälfte des Gebäudes zerstört. Schaden: 25 000 Euro. Die Versicherung ersetzt aber nur 20 000 Euro, weil das 80 Prozent des Schadens entspricht. Die Halle war ja auch nur zu 80 Prozent ihres Wertes versichert. Die Unterversicherung betrug 20 Prozent. Tipp: Es macht sich bezahlt, wenn man den Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen von unabhängigen Versicherungsberatern auf ein Zuwenig oder Zuviel checken lässt. Die gerichtlich zugelassenen Berater verlangen zwar ein ansehnliches Honorar, sind aber nur Ihnen und keiner Versicherung verpflichtet (siehe Kasten!). Tipps zum Versicherungsschutz Der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen, Berlin, gibt dazu folgende Ratschläge: Fristgemäß antworten: Der Haftpflicht-Versicherer schickt jährlich einen so genannten Prämienregulierungsbogen - zusammen mit der Beitragsberechnung. Er fragt dort nach Veränderungen der Lohn-und Gehaltssumme bzw. der Mitarbeiteranzahl und nach neuen Risiken. Antworten Sie genau und fristgemäß innerhalb von vier Wochen. Sonst droht Unterversicherung, bzw. Sie riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz gänzlich - und das rückwirkend. Umsatz und Mitarbeiterzahl können sich im Prinzip jedes Jahr ändern: Statt vier Mitarbeitern sind jetzt vielleicht sieben tätig. Dann steigt die Prämie. Es kann aber auch sein, dass Sie aufgrund der Konjunkturflaute nur noch vier - anstelle von bisher sieben - Angestellten beschäftigen. In dem Fall wird Prämie erstattet, und Sie zahlen künftig weniger. Geben Sie alle Mitarbeiter an - auch die mit Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 4 264 Versicherung Stellenwert Betriebliche Haftpflichtversicherung/ unverzichtbar für alle Firmen/Planungsbüros Berufshaftpflichtversicherung Berufshaftpflichtersicherung teilweise (Grundabsicherung) weitere Haftpflichtversicherungen vorgeschrieben (Umwelt, Produkt, Kfz) ggf. unverzichtbar bzw. gesetzlich vorgeschrieben (Kfz) je nach Risikolage Feuerversicherung plus BU zumeist unverzichtbar Leitungswasserversicherung plus BU häufig wichtig bis ggf. unverzichtbar Einbruchdiebstahl häufig wichtig bis unverzichtbar mit Vandalismus plus BU Sturmversicherung Gebäude ggf. wichtig, Inhalt ggf. bedenkens für Gebäude und für Inhalt wert z.B. in bestimmten gefährdeten Regionen Glasversicherung ggf. bedenkenswert für Büros/Firmen mit großen Schaufensterfronten, Vitrinen im Inneren Elektronikversicherung ggf. wichtig, v.a. für Planer häufig unverzichtbar plus Datenträgerversicherung Transportversicherung ggf. wichtig Rechtsschutzversicherung ggf. bedenkenswert z.B. für Verkehrsstreitigkeiten bei Firmen mit großem Fuhrpark oder für Arbeitsrechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Betriebs-unterbrechungsversicherung, Firmengebäudeversicherung und zur Betriebsinventarversicherung (= Sachversicherungen) ggf. wichtig, je nach regionalem Standort, aber nicht immer versicherbar Hans-Hermann Lüschen, Berlin, arbeitet als gerichtlich zugelassener und unabhängier Versicherungsberater. Tafel Firmenpolicen: Prioritäten setzen Halbtagsjob. Die Gesellschaften zählen dann bei der Prämienberechnung i.d.R. zwei Halbstagskräfte als eine Volltagskraft. Informieren Sie den Versicherer auch dann, wenn in Ihrer Firma/Ihrem Büro alles beim Alten geblieben ist. Ausreichend hohe Deckungssummen vereinbaren: In der betrieblichen Haftpflichtpolice sollten Elektroinstallationsfirmen Personenschäden und Sachschäden mit 2,5 Millionen Euro versichern. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Planer sollten hier so hohe Deckungssummen wie möglich vereinbaren. Vermögensschäden absichern: Die Absicherung von Vermögensschäden sollte außerdem in der Haftpflichtpolice eingeschlossen sein. Dabei so hohe Deckungssummen wie möglich vereinbaren - Elektrofirmen mindestens 500 000 Euro. Das ist allerdings nicht immer so ohne Weiteres durchsetzbar. Planer sollten wiederum höher herangehen - abhängig vom Einzelfall und nach gründlicher Expertenberatung. Kosten minimieren: Insbesondere Existenzgründer sollten abwägen, ob sich die zusätzliche Absicherung des Ertragsausfalls bei der Betriebsunterbrechungsversicherung vom Preis her lohnt. Wenn es gebrannt hat, bleibt die Firma ja nicht ein Jahr dicht, sondern i.d.R. zwei bis drei Wochen - so lange wie der In-haber sonst vielleicht Jahresurlaub macht. Im Fall der Fälle müsste der Firmeninhaber/Planer also maximal seinen Jahresurlaub opfern. Auf den Gewinn kann man notfalls eine kurze Zeit verzichten. Unverzichtbar dagegen ist der Ersatz der laufenden Kosten über die Betriebsunterbrechungsversicherung. Aus den Schadensaktender Versicherer: Im Rückwärtsgang Bei Erdarbeiten für den Bau eines neuen Supermarktes klemmte plötzlich die Gangschaltung des Schaufelbaggers. Im Rückwärtsgang rollte er über die Straße und schlitzte dort einen Tanklastzug auf. 2000 Liter Dieselöl ergossen sich auf die Landstraße. 200 Quadratmeter Erdreich wurden verseucht. Das Ufer eines Baches war auf einer Länge von 3 km kontaminiert. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers zahlte allein für Entsorgung und Wiederaufbereitung des verseuchten Erdbodens über 50 000 Euro. Massensterben im Hühnerstall Eine Elektronikfirma hatte in einer Hühnerfarm einen Computer zur automatischen Temperaturüberwachung installiert. Wegen eines Gerätefehlers funktionierte die Alarmanlage jedoch nicht, so dass die Temperatur unbemerkt über den zulässigen Wert stieg und 75 000 Hühner zugrunde gingen. Für den Haftpflichtversicherer entstand ein Schaden von ca. 600 000 Euro. Feuchte Theaterferien Für die Klimaanlage eines Theaters lieferte eine Firma die Luftbefeuchtungsanlage. Aufgrund eines Montagefehlers schaltete sich in den Theaterferien die Befeuchtungsanlage selbstständig ein. Die Feuchtigkeit kondensierte an den Wänden, vor allem aber an der mit Glasstäben ausgestatteten Geschossdecke des Theaters. Die Holztäfelung quoll auf. Abtropfendes Wasser zerstörte zum großen Teil die Bestuhlung. Reinigungs- und Malerarbeiten in erheblichem Umfang waren erforderlich. Die Betriebshaftpflichtversicherung kam mit rund 350 000 Euro für den durch den Installationsfehler verursachten Schaden auf. "Brandgefährliche" Fernsehgeräte Eine Serie von Leiterplatten, die ein Zulieferer an mehrere Fernsehgerätehersteller geliefert hatte, wies einen Materialfehler auf, der mehrfach Fehlfunktionen auslöste, ja unter Umständen sogar zu Bränden bei den damit bestückten Fernsehgeräten hätte führen können. Die fehlerhaften Bauteile mussten ausgebaut und durch einwandfreie ersetzt werden. Zuvor war es jedoch notwendig, in einem aufwändigen und kostspieligen Verfahren die unsicheren Fernsehgeräte zu ermitteln. Der durch die Produkthaftpflicht-Versicherung des Herstellers abgedeckte Schaden betrug nahezu eine halbe Million Euro. Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 6

Autor
  • C. Fritz
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