Betriebsführung
Katastrophenpolicen für Elektrofirmen und Planer
ep7/2003, 3 Seiten
1 Elementarschäden absichern Wer seine Firma oder sein Planungsbüro entsprechend absichern will, merkt recht bald: Ein „Rundum-Sorglos-Paket“ allein nur für Elementarschäden gibt es nicht. Risikoschutz gegen Hochwasser und andere Unbilden der Natur wird zumeist nur als Ergänzungsbaustein zu anderen Policen angeboten. Für einen ausreichenden Katastrophenschutz sind daher oft folgende Basisbausteine notwendig: · eine Inventarversicherung oder auch Inhalts- bzw. Sachversicherung, · eine Gebäudeversicherung sowie eine · Betriebsunterbrechungsversicherung. 1.1 Betriebsinventar-Versicherung Bei Flutschäden an Waren sowie betrieblicher und kaufmännischer Einrichtung hilft die Betriebsinventar-Versicherung - jedoch auch nur, wenn die zusätzliche Elementarschadenversicherung mit eingebaut ist. Dann werden auch die Kosten für Aufräumarbeiten und Entsorgung nach der Flut mit übernommen. Gerade Planungs-und Ingenieurbüros sollten beim Elementarschadenschutz für Einrichtung und Waren auf die Position Akten, Pläne und Geschäftsbücher achten. „Zwar ist dort i.d.R. eine Pauschale für die Wiederherstellung der Unterlagen vorgesehen. Diese Summe dürfte aber gerade bei Planungsbüros, die wichtige Akten und Planungsunterlagen - z. B. aus Gewährleistungsgründen - jahrelang aufheben müssen, oft nicht ausreichen. Hier müsste gegebenenfalls aufgestockt werden“, so Versicherungsexperte Hans-Hermann Scheel, Abteilungsdirektor Firmenversicherung der Allianz. 1.2 Gebäudeversicherung Wenn das Firmendomizil in den Fluten versinkt, kommt die Gebäudeversicherung für den Schaden auf - sofern Elementarschäden dort mit abgedeckt sind. Der gerichtlich zugelassene Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin rät: „Firmeninhaber sollten darauf achten, dass in der Gebäude- und Inhaltsversicherung auch Rückstauschäden mit versichert sind - d. h. wenn infolge von Witterungseinflüssen Wasser durch die Kanalisation von unten ins Gebäude drückt. Nur ein Teil der Gesellschaften versichert dieses Risiko mit.“ Wer die Geschäftsräume gemietet hat, hat damit einen Rechtsanspruch auf ordentliche normale Räumlichkeiten. Im Falle eines Hochwassers ist der Vermieter hier in der Pflicht. Handelt er nicht schnell genug, kann der Mieter in diesem Fall Mietminderung (Bild ) bis auf Totalausfall geltend machen - notfalls Regress, d. h. Schadenersatzforderung (s. a. unten). 1.3 Betriebsunterbrechungsversicherung Muss die Firma oder das Planungsbüro wegen der Hochwasserschäden eine Zeit lang dichtmachen, sind die Inhaber mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Elementarschäden finanziell weitestgehend aus dem Schneider. Sie kommt dann für die fortlaufenden Kosten wie Gehälter, Löhne einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben und freiwilliger Sozialleistungen auf und ersetzt den entgangenen Gewinn. Außerdem übernimmt sie Schadenminderungskosten wie Überstundenzuschläge für notwendige Sonn- und Feiertagsarbeit, damit die Firma schnell wieder fit ist. Auch die Mietzahlungen für Leihgeräte, Geschäfts- und Lagerräume sind darüber abgesichert. Vor allem für Planer und Handwerksbetriebe mit angeschlossenem Geschäft sowie Handwerker, die vorwiegend in der Werkstatt arbeiten, ist der Betriebsunterbrechungsschutz unverzichtbar. Anders liegt der Fall, wenn die Elektrofirma hauptsächlich auf Baustellen zugange ist. Dann kann man u.U. auf diesen Schutz verzichten: Risikolage hier am besten vom Fachmann checken lassen. Jedoch sollte auch bei der Betriebsunterbrechungspolice darauf geachtet werden, dass in jedem Fall der Zusatz „nach Elementarschaden“ enthalten ist. Nur dann besteht hierfür tatsächlich Versicherungsschutz. 1.4 Versicherungen für Geräte Bei Bauhandwerksfirmen benötigt man noch eine Baumaschinenversicherung. Sie bietet eine Allgefahrendeckung für stationäre Geräte, die in der Werkstatt oder auf dem Firmengrundstück im Einsatz sind. Diese Police schützt auch gegen die Folgen von Überschwemmungen und anderen Elementarschäden. Für fahrbare Geräte, die auf Baustellen im Einsatz sind, gibt es eine Maschinen- und Kaskoversicherung. Das Material der Firma auf der Baustelle ist über eine Bauleistungsversicherung gegen Überschwemmungen versicherbar. Diese Police wird in den meisten Fällen vom Bauherrn abgeschlossen, und die Prämie auf die beteiligten Firmen umgelegt. Das ist oft in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Ist das nicht der Fall, sollten sich Handwerksfirmen gegebenenfalls selbst Risikoschutz für das Baumaterial besorgen. Die Elementarschadenversicherung gibt es nur im Paket im Zusammenhang mit anderen Versicherungen. Abgesichert sind damit meist folgende Naturkatastrophen - Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck, teilweise auch Vulkanausbruch und witterungsbedingter Rückstau. Auf den Zusatz „nach Elementarschäden“ in der Police sollte unbedingt geachtet werden, um auch tatsächlich Versicherungsanspruch geltend machen zu können. 2 Gewässerschadenhaftpflicht Immer wieder verursachen aufgetriebene Öltanks immense Schäden. Installationsfirmen und Ingenieurbüros mit Heizöltanks auf dem Firmen-Grundstück benötigen daher - neben der Absicherung eigener Schäden - unbedingt eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung. Diese zahlt, wenn Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 7 534 Carla Fritz ist freie Fachjournalistin, Berlin. Autor Mietminderung - ein schwacher Trost Quelle: Tomicek/LBS Katastrophenpolicen für Elektrofirmen und Planer C. Fritz, Berlin Noch sind die Bilder der Hochwasserkatastrophe im letzten Sommer deutlich vor Augen: Unternehmer und Selbstständige in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern standen vor den Trümmern ihrer Existenz, darunter auch betroffene Elektrofachunternehmen und Planungsbüros. Nur wenige Firmen sind hierzulande gegen derartige Naturkatastrophen ausreichend versichert, obwohl Verbraucherschützer immer wieder dazu raten. Entwarnung für die Zukunft kann es leider nicht geben. Der Beitrag gibt Hinweise zu Vorsorgemöglichkeiten. beispielsweise durch eine Flutwelle der Heizöltank weggerissen wurde und dabei leck geschlagen wird. Ohne Versicherung hätte der Eigentümer des Öltanks die Kosten für die Beseitigung dadurch entstandener Schäden, beispielsweise bei Verseuchung des Erdreichs oder Trinkwassers, selbst zu tragen. Schon ein Liter Heizöl kann enormen Schaden anrichten, wenn er - was durchaus im Bereich des Möglichen liegt - eine Million Liter Trinkwasser unbrauchbar macht. Dabei ist es unerheblich, ob den Besitzer des Öltanks ein Verschulden trifft oder nicht. Eine Vielzahl von Versicherern bieten für diesen erforderlichen Risikoschutz ihre Produkte an. Für die Auswahl des geeigneten Versicherungsunternehmens in der Nähe liefert die Produkt-Datenbank des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Internet unter der Adresse: www.gdv.de einen guten Überblick. 3 Risikoschutz hat seinen Preis Wie teuer der Risikoschutz für Hochwasser-und andere Elementarschäden wird, hängt vor allem von der Höhe der Versicherungssumme ab sowie vom Gefährdungsgrad am Standort der Firma. Bei der Betriebsunterbrechungs-Police spielt außerdem die Zeitdauer, für die eine Betriebsunterbrechung absichert werden soll, eine Rolle: Von drei bis 48 Monaten ist alles möglich. Jedoch in den üblichen Standardpolicen sind meist zwölf Monate vereinbart. Darüber hinaus koppelt ein Teil der Gesellschaften die Prämien für diese Police an den Umsatz. Bei der Allianz beispielsweise kostet der zusätzliche Risikoschutz in der Inventarversicherung im Schnitt - je nach Region und Versicherungssumme - jährlich zwischen 74 Cent bis 1,15 pro 1000 Versicherungssumme. Mitversichert sind hier außerdem Aufräumkosten - und zwar genau nochmals in Höhe der gesamten Versicherungssumme. Diese Regelung gilt für Versicherungssummen bis 3 Mio. . Wer sein Büro höher versichert hat, bekommt maximal 3 Mio. für Entsorgung etc. ersetzt. Weitere ausgewählte Prämienbeispiele, die allerdings nicht von allgemeiner Gültigkeit sind, findet man in Tafel . 4 Selbstbeteiligung Die Gesellschaften fordern bei der Absicherung von Hochwasser- und anderen Naturkatastrophen zudem eine Selbstbeteiligung im Schadensfall - sowohl bei Gebäude- und Inventar- als auch bei der Betriebsunterbrechungsversicherung: Wer sein Firmengebäude versichern will, muss je nach Gefährdungszone durchschnittlich mit 38 Cent bis 1,25 pro 1000 Versicherungssumme rechnen. Dazu kommt ein Selbstbehalt von 1000 , 5 500 oder auch 10 000 im Schadensfall, je nach Gefährdungsgebiet. War die Firma im letzten Jahr vom August-Hochwasser bereits betroffen, wird ein prozentualer Selbstbehalt von zehn Prozent verlangt. In der Betriebsunterbrechungsversicherung sind Planer genauso wie Handwerker bei der Allianz - je nach Region und Geschäftsart - im Schnitt jährlich mit 47 Cent bis 70 Cent pro 1000 Versicherungssumme dabei. Dazu kommen wieder Selbstbehalte von zehn Prozent der Schadenssumme in den August-Hochwasserregionen. In anderen Regionen liegt dieser Selbstbehalt entweder bei 5000 oder 10 000 . Vereinfachtes Rechenbeispiel: Angenommen ein Planer oder Elektrohandwerker will Inventar und Waren im Wert von 1 Mio. versichern und hat sein Büro in der am geringsten gefährdeten Zone. Dann zahlt er jährlich 770 für die Absicherung gegen Elementarschäden und im Katastrophenfall 500 des Schadens aus eigener Tasche. Bei einem Totalschaden hätte er dann 500 selbst zu zahlen und bekäme 999500 von der Versicherung. 5 Chancen mit „ZÜRS“ Wer sich im vergangenen Jahr - aufgeschreckt durch die Flutbilder - noch im Katastrophenmonat August oder Anfang September Risikoschutz besorgen wollte, war in diesem Fall vorerst chancenlos. Annahmestopp landauf, landab. So wurde die Situation nicht nur vom Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen aus Berlin beobachtet, sondern auch durch den Allianz-Firmenversicherungsexperten Betriebsführung Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 7 535 Bauhandwerker in München Versicherungssumme: 100000 Versicherte Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar. Brutto-Jahresbeitrag: 398,39 Sanitärinstallationsbetrieb in Alsdorf Versicherungssumme: 200000 Versicherte Gefahren: Feuer inkl. Klein-Ertragsausfall, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar Brutto-Jahresbeitrag: 1402,80 Elektroinstallationsbetrieb in Leipzig Versicherungssumme: 150000 Versicherte Gefahren: Feuer inkl. Klein-Ertragsausfall, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementar Brutto-Jahresbeitrag: 1347,26 *) nicht allgemeingültig Tafel Beispiele aus der Praxis für verschiedene Versicherungspolicen zur Absicherung von Elementarschäden*) Hans-Hermann Scheel. Jedoch können Firmen inzwischen auch in Überschwemmungsgebieten wieder Risikoschutz für Elementarschäden bekommen. Planer und Elektroinstallationsfirmen, die ihr Büro jedoch in einem extrem hochwassergefährdeten Gebiet haben, erhalten entweder nur schwer oder gar keinen Versicherungsschutz. Allerdings hat die Assekuranz jetzt ein neuartiges, sehr feines Raster entwickelt, das die Chancen auf Versicherungsschutz erhöht: Die Versicherungs-Software ZÜRS. Die Abkürzung „ZÜRS“ steht für das elektronische „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“. Mit ZÜRS sind die Gesellschaften neuerdings in der Lage, ganz Deutschland straßengenau in drei Gefährdungsklassen einzuteilen und Gefahrengebiete bei Überschwemmungen äußerst präzise zu lokalisieren. Ganz Deutschland wird damit bis auf die Hausnummer genau drei verschiedenen Gefahrenzonen zugeordnet. Je nachdem, wie häufig Städte und Gemeinden von Hochwasser betroffen sind, sind das (Bild ): Gefährdungsklasse 1: Überschwemmungen seltener als einmal in 50 Jahren Gefährdungsklasse 2: Überschwemmungen häufiger als einmal in 50 Jahren, aber seltener als einmal in zehn Jahren Gefährdungsklasse 3: Überschwemmungen häufiger als einmal in zehn Jahren. Gebäude der Gefährdungsklassen eins und zwei gelten demnach als versicherbar. Gefährdungsklasse drei dürfte in der Regel außen vor bleiben. Gebäude dort stehen in extrem Hochwasser gefährdeten Gebieten. Dabei kann es durchaus passieren, dass in ein- und derselben Straße ein Gebäude noch versicherbar ist, das andere schon nicht mehr. Mit ZÜRS wird nach Dafürhalten der GDV-Schadenexperten ein fast flächendeckender Risikoschutz für Überschwemmungen und eine risikogerechtere Annahmepolitik für stark gefährdete Gebiete möglich. „Dabei sind über 90 Prozent aller Gebäude nicht in der höchsten Gefährdungsklasse und ohne weiteres versicherbar“, so Stefan Richter, Geschäftsführer Schadenversicherung im GDV. Die restlichen zehn Prozent haben allerdings denkbar schlechte Karten. Sie würden - so Richter - einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. „Häuser, die jedes Jahr unter Wasser stehen, können aber nicht versichert werden“, stellt er klar. Die überschwemmten Gebäude in Dresden wären aber mit wenigen Ausnahmen nicht in der höchsten Gefährdungsklasse gewesen. Dresdner Händler, die ihr Firmengebäude jetzt gegen Hochwasser versichern wollten, haben diesen Schutz bekommen, wie von der Allianz zu erfahren war. Sie wurden nach dem neuen ZÜRS-System in die Gefährdungsklasse 2 eingestuft - mit einem Selbstbehalt von zehn Prozent des Schadens, mindestens jedoch 5 500 . Etwa sieben bis zehn Prozent der Firmen fallen nach Scheels Schätzung mit der Software ZÜRS durch das neue Risikoraster. 6 Weiterer Handlungsbedarf Handlungsbedarf sehen die Versicherer ebenfalls bei der Politik. Die Verantwortlichen müssten bei der Ausweisung von Siedlungsgebieten oder bei der Gestaltung von Bauvorschriften die Überschwemmungsgefahr berücksichtigen (Bild ), heißt es von Seiten des GDV. Aber auch der Bau von Deichen oder Dämmen gehört nach Ansicht von GDV-Experten zu einer öffentlichen Hochwasservorsorge. Nicht zuletzt müssten auch die Betroffenen ihre Hausaufgaben machen und über Vorsorgemaßnahmen Bescheid wissen. 7 Vermieter in der Pflicht Gericht hält Mietminderung um 100 Prozent für angemessen. Ein knappes Jahr ist es her, da beherrschten die Meldungen von der Flut im Osten Deutschlands die Medien. Inzwischen sind die schlimmsten Schäden beseitigt. Aber nun müssen sich die Juristen mit den mietrechtlichen Folgen der Jahrhundertflut befassen. Das Amtsgericht Grimma spielte den Vorreiter. Es sprach nach Mitteilung des LBS-Informationsdienstes „Recht und Steuern“ einem Gewerbemieter das Recht auf hundertprozentige Mietminderung und fristlose Kündigung zu (Az. 2 C 0983/02, nicht rechtskräftig) (Bild ). Der Fall: Der 13. August 2002 war ein schwarzer Tag für Grimma. Ein großer Teil der Stadt wurde vom Hochwasser überflutet - darunter auch die gemieteten Gewerberäume eines Unternehmers. Die Immobilie konnte unbestreitbar über einen längeren, kaum überschaubaren Zeitraum nicht mehr genutzt werden. Ohne gründliche Austrocknung der Wände und anschließende Renovierung war nicht an einen Wiedereinzug der Firma zu denken. Deswegen weigerte sich der Mieter, seine monatlichen Zahlungen zu leisten. Außerdem sprach er eine fristlose Kündigung aus, da ihm die Wartezeit nicht zuzumuten sei. Es kam zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Grimma, weil der Vermieter das alles nicht hinnehmen wollte. Er vertrat die Meinung, seine Immobilie habe im streng juristischen Sinne keinen Mangel aufgewiesen. Für solch außergewöhnliche Naturgewalten sei er nicht haftbar zu machen. Das Urteil: Der zuständige Amtsrichter stellte sich auf die Seite des Mieters. Der Gesetzgeber habe ausdrücklich eine so genannte Garantiehaftung des Vermieters für Mängel vorgesehen. Dieses Risiko dürfe nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Der Firmeninhaber sei darauf angewiesen, seine Geschäfte schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können, sonst hätte dies seine Existenz bedroht. Bei Abwägung beider Interessen habe in diesem Fall dem Mieter Vorrang gelten müssen. Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 7 536 Mit ZÜRS wird die Gefahrenzone genau lokalisiert. Quelle: GDV Auch öffentliche Hochwasservorsorge ist wichtig. Quelle: M.Nowack Betriebsführung
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Autor
- C. Fritz
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