Betriebsführung
Wenn das Wetter verrücktspielt
ep8/2012, 3 Seiten
BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 8 639 Wenn das Wetter verrückt spielt Die Deutschen müssen sich in den kommenden Jahrzehnten auf immer häufiger und heftiger auftretende Wetterextreme einstellen. Das ist das Ergebnis einer gemeinsamen Studie des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und führender Klimaforscher. Wer als Handwerker eine eigene Immobilie und Werkstatt besitzt, kann sich im Fall von Risiken möglicher Elementarschäden absichern. Nicht immer sind die Schäden versicherbar Foto: GDV Wetterextreme häufen sich Die Wetterfront „Bert“ im August 2011, im September der Hagelsturm „Frank“, dazu Hochwasser in ganz Deutschland im Januar. Unwetter über Deutschland, alle Jahre wieder und immer öfter. Diese immer häufiger und heftiger auftretenden Wetterextreme sind offensichtlich Anzeichen für einen Klimawandel - so auch das Ergebnis einer Studie des GDV. Elementarschäden absichern Damit stehen Gefahren ins Haus, gegen die sich Handwerker als Immobilienbesitzer absichern sollten. Die Wohngebäudeversicherung deckt derartige Risiken auch bei Kellerflutung durch Starkregen nämlich nur, sofern der Baustein Elementarrisiken eingeschlossen ist. Was den privaten Bereich anbetrifft, hat sich gerade einmal jeder vierte Haushalt bundesweit bis jetzt in dieser Form abgesichert. Kein automatischer Schutz Bis auf wenige Angebote am Markt (Ausnahmen) gehört der Elementarschutz nicht automatisch zur Wohngebäudepolice - wie irrtümlicherweise oft angenommen. In der Regel wird dieser Baustein nur auf ausdrücklichen Wunsch des Immobilienbesitzers aufgestockt. Auch die Werkstatt im Wohnhaus kann bei vielen Versicherern ggf. mit in die Wohngebäudepolice eingeschlossen werden, sofern die gewerblich genutzte Fläche nicht mehr als 50 % ausmacht. Autorin Carla Fritz, freie Wirtschaftsjournalistin, Berlin Entsprechende Angaben müssen im Versicherungsantrag stehen. Was Experten aus Erfahrung sagen Wenn es stürmt oder Hochwasser (Bild ) gibt, ist das leider erfahrungsgemäß auch die beste Werbung für die Elementarschadenversicherung, erfährt man von Versicherern und Vermittlern. „Bei den starken Schneefällen im Bayrischen Wald mit meterhohem Schnee auf den Dächern beispielsweise stieg die Nachfrage sprunghaft. Plötzlich wollten sich viele mit Elementarschutz eindecken“, so Dirk Kahle vom Maklerpool Dema aus Regensburg. „Sobald Entwarnung gegeben wird, ebbt das Interesse allerdings genauso schnell wieder ab.“ Vielen erscheint das Risiko - abseits von Flüssen - sehr weit weg. Doch treffen kann es jeden. Starkregen gibt es auch in der Innenstadt. Etwa die Hälfte aller Überschwemmungsschäden ist dem inzwischen geschuldet - so die Erkenntnis des GDV. In Bayern beispielsweise waren im Jahr 2010 von knapp 2500 gemeldeten Überschwemmungsschäden allein 2300 durch Starkregen verursacht. Sturzfluten - die unterschätzte Gefahr „Hochwasser, Schneedruck und Starkregen sind in unseren Breitengraden bei den Elementargefahren die häufigsten Risiken - und Gebäude dadurch noch stärker gefährdet als durch Feuer“, berichtet Thomas Bundschuh von der Versicherungskammer Bayern. „Es kann sehr schnell zu Sturzfluten kommen. Das wird oft unterschätzt.“ Land unter hieß es deswegen im Sommer 2007 im mittelfränkischen Baiersdorf. Sehr viele Gebäude waren betroffen, darunter versichert jedoch nicht einmal drei Prozent. „Dabei wäre es bei fast allen möglich gewesen, denn nur unter ein Prozent der Wohngebäude ist bei der Versicherungskammer Bayern nicht versicherbar“, erklärt Bundschuh. Bundesweit trifft das nach GDV-Angaben auf ungefähr ein bis 1,5 Prozent der Wohngebäude zu. Das ist die Crux bei der Absicherung von Naturgefahren: „In gefährdeten Gebieten ist es schwierig, überhaupt noch Versicherungsschutz zu bekommen. Und selbst wenn, vielen ist es dann oftmals zu teuer“, stellt Kahle fest. Schwierige Absicherung in Problemregionen Doch auch mit Elementarschutz ist man nicht ein für alle Mal auf der sicheren Seite. „In Problemgebieten - wie hier im Südwesten mit ganz unterschiedlichen Gefahren wie Erdbeben, Überschwemmung und Schneedruck - trennen sich Gesellschaften in letzter Zeit von solchen Policen“, beobachtet Dr. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Da bedarf es nicht mal einer außerordentlichen Kündigung. Auch 5-Jahres-Verträge laufen dann eben mal aus.“ Neuer Versicherungsschutz ist nach seiner Erfahrung dann nur noch zu schlechteren Bedingungen erhältlich - oft mit hohen Selbstbehalten von 5000 bis 10000 Euro oder mit hohen Beitragszuschlägen, bei der Wohngebäudeversicherung gerne mal 100 % mehr. Hohe Selbstbehalte. Lässt sich nach intensiver Suche wirklich kein günstigeres Angebot auftreiben, sollte man auch hohe Selbstbehalte tatsächlich akzeptieren, rät er. Zumindest bei einem Totalschaden ist man dann geschützt. Ausgewählte Risiken. Besser als gar nichts ist für Immobilieneigentümer in Problemregionen unter Umständen auch ein abgespeckter Versicherungsschutz. Abgedeckt sind dann beispielsweise keine echten Hochwasserschäden, sondern nur Überschwemmungen durch Starkregen. Kein Risikoschutz. So gut wie ausgeschlossen ist der Risikoschutz in der gefährlichsten Hochwasserzone 4. Unwetterwarnung aufs Handy „Von den einheitlich und starr geschnürten Sicherheitspaketen ist die Branche mittlerweile teilweise abgekommen“, so Verbraucherschützer Grieble. „Inzwischen sind die Kombinationen unterschiedlich und immer feiner aufgefächert - Erdfall, Erdrutsch, Rückstau mit und ohne Sicherungsklappe.“ Dazu kommt bei einigen Anbietern als „Schmankerl“ noch die kostenlose frühzeitige Unwetterwarnung aufs Handy. „Ein guter Service“, findet Versicherungsberater Hans-Herrmann Lüschen. „Aber es darf dann nicht 640 Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 8 BETRIEBSFÜHRUNG zum Nachteil des Kunden sein, wenn der eventuell keine Vorkehrungen dafür trifft.“ Das Kleingedruckte - z. B. Dachüberprüfung. An anderer Stelle nageln die Gesellschaften den Hauseigentümer hier nämlich sehr schnell fest, weiß er. Die jährlich regelmäßige fachmännische Dachüberprüfung ist so ein Punkt. „Selbst wenn dazu nicht der geringste Anlass besteht, ein Teil der Gesellschaften erwartet das in diesem Turnus.“ Ein solcher Passus im Kleingedruckten kann - da oftmals übersehen - so im Ernstfall zum Sargnagel für die Leistung werden. Frühwarnsystem WIND (weather information on demand) heißt das elektronische Unwetter-Frühwarnsystem, das eine ganze Reihe öffentlicher Versicherer ihren Privat- und Gewerbekunden zur Verfügung stellt. Dabei nach Wahl: In welchen Fällen soll gewarnt werden, wie lange vorher und in welchem Postleitzahlgebiet? „Jeder erstellt sein Nutzerprofil“, erklärt Thomas Bundschuh. Die Versicherungskammer Bayern bietet in ihrer Klimakasko-Police „gegen alle Wetter“ diesen Service kostenfrei an. Für Bauhandwerker könne dieses Warnsystem in der täglichen Planung ihrer Arbeit eine große Hilfe sein, meint der Experte. Wohngebäudeversicherung und Elementarschutz Abgedeckte Risiken. Die Wohngebäudeversicherung deckt im klassischen Dreierpack die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Wer noch Elementarschutz dazu will, muss dies ausdrücklich angeben. Ausnahmen. Viele Policen für Hausrat und Wohngebäude in Ostdeutschland verfügen über Elementarschutz. Er war in den alten DDR-Policen, die von der Allianz übernommen wurden, bedingungsgemäß mit abgedeckt. Daher ist angeraten: „Wer einen solchen Vertrag ändern will, sollte genau abwägen. Natürlich sind in neuzeitlichen Tarifen ein paar Pluspunkte dazugekommen. Aber man sollte auch nicht verschweigen, dass unter Umständen bei der Umstellung auch so manches wegfällt“, so Lüschen. Neue Musterbedingungen Die neuen Musterbedingungen des GDV, an denen sich viele Gesellschaften orientieren, dürften die Sache in Zukunft vereinfachen. Dort wird empfohlen, den Elementarschutz von vornherein mitzuversichern. Sofern nicht gewollt, muss er dann aktiv abgewählt werden. Elementarschutz. Abgedeckt sind in den klassischen Elementarschutzpaketen die Gefahren Überschwemmung - auch durch Starkregen - und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen sowie Vulkanausbruch. In einigen neueren Angeboten kann man einzelne Risiken inzwischen ausklammern. Gefahrenzonen. Beim Hochwasserrisiko richten sich die meisten Versicherer nach dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) wie folgt: · in der höchsten Gefährdungsklasse 4 ist danach, statistisch gesehen, einmal in zehn Jahren mit Hochwasser zu rechnen · in Gefährdungsklasse 3 einmal in zehn bis 50 Jahren · in Zone 2 passiert das laut Statistik in 50 bis 200 Jahren höchstens einmal · und in Zone 1 seltener als einmal in 200 Jahren. In der Zone 2 liegen etwa 10 bis 12 % der Gebäude. Etwa 3 % der Gebäude liegen in den Zonen 3 und 4. Außerdem kennt ZÜRS zusätzlich eine Bachzone. Welcher Wert versichert ist Gleitender Neuwert. Bei der Wohngebäudeversicherung handelt sich in der Regel um eine gleitende Neuwertversicherung. Zur Umrechnung wird der jeweils aktuelle Baupreisindex des statistischen Bundesamtes herangezogen, der sich an den derzeitigen Baukosten orientiert. Wenn das Haus beispielsweise abbrennt wird, finanziert die Versicherung ein neues Haus zu aktuellen Kosten. Das gilt beim zusätzlich vereinbarten Elementarschutz genauso, wenn das Haus z. B. durch Hochwasser zerstört wurde. Voraussetzung ist aber, dass die ursprünglich angesetzte Versicherungssumme stimmt. In Deutschland wird eine durchschnittliche Steigerung der Schäden für die Jahre 2011 bis 2040 um 7 % angenommen, davon überdurchschnittlich in den Sommerhalbjahren Quelle: GDV BETRIEBSFÜHRUNG Elektropraktiker, Berlin 66 (2012) 8 641 Fachzeitschrift für die Elektrofachkräfte in Handwerk, Planung und Industrie www.elektropraktiker.de HUSS-MEDIEN Gmb H Ein Unternehmen der Huss-Verlagsgruppe Berlin · München Postanschrift: 10400 Berlin Hausanschrift: Am Friedrichshain 22 10407 Berlin Telefon: 030 42151-0 Telefax: 030 42151-251 Herausgeber: Dipl.-Ing. (FH) Christoph Huss Redaktion: E-Mail: redaktion@elektropraktiker.de Dipl.-Ing. Rüdiger Tuzinski, verantwortlich Chefredakteur Telefon: 030 42151-304 Dipl.-Ökon. Marion Buchheister stellv. Chefredakteurin Telefon: 030 42151-397 Dipl.-Ing. (FH) René Drescher Telefon: 030 42151-359 Dipl.-Ing. (FH) Holger Kötzsch Telefon: 030 42151-418 Dipl.-Ing. (FH) Sascha Richter Telefon: 030 42151-236 Stefan Winterfeldt, M. A. 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Sollten sich die Baukosten ändern, gibt es hier keine Angleichung. Versicherungssumme. Versichert werden muss das, was es kosten würde, das Haus heute wieder komplett neu aufzubauen. „Wenn man neu baut, hat man das noch in den Akten.“, kommentiert Versicherungsberater Lüschen. Aber bei Gebrauchthäusern verwechseln die Leute diesen Wiederaufbauwert häufig mit dem Preis, für den sie das Haus gekauft haben, und sind so oft vom Start weg unterversichert. Sinkende Immobilienpreise in einer bestimmten Region ändern ja nichts an den Wiederaufbaukosten nach einem Hochwasser oder Brand. Genauso kann es in einer teuren Gegend bei steigenden Grundstückskosten zu einer verzerrten Darstellung kommen, wenn der Grundstückspreis, der stets herausgerechnet werden muss, einfach vom Gesamtkaufpreis des „Secondhand-Hauses“ abgezogen wird. Wichtig: Vor Vertragsabschluss sind auf jeden Fall mehrere Angebote einzuholen und kritisch zu vergleichen - siehe Checkliste mit 31 Punkten unter www. gebaeude-bedingungen.de. Die Wettermaschine schaltet einen Gang höher In den nächsten Jahrzehnten werden extreme Stürme und Schäden durch Überschwemmungen in Deutschland zunehmen. Dieses Bild zeichnet eine gemeinsame Klimastudie des GDV und führender Klimaforscher. Mit Hochwassern, wie sie Deutschland heute im Durchschnitt alle 50 Jahre erlebt, ist künftig alle 25 Jahre zu rechnen. Bei Extremstürmen kann sich dieser Zeitraum von durchschnittlich 50 auf zehn Jahre verkürzen. Hochwassergefahren Die größten Risiken liegen auch in Zukunft an den Ufern der großen Flüsse Deutschlands und in den Folgen von Starkregen. Im Durchschnitt aller Berechnungen steigt die Zahl der Schäden durch Flussüberschwemmungen und Sturzfluten bis Ende des Jahrhunderts auf mehr als das Doppelte der heutigen Schäden, auch eine Verdreifachung ist möglich. Das gilt im Fall der Flussüberschwemmungen für alle untersuchten Flussläufe an Rhein, Elbe, Weser, Ems und Donau. Stürme Die Sturmschäden dürften bis zum Jahr 2100 voraussichtlich um über die Hälfte zunehmen - in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Teilen von Niedersachsen dabei voraussichtlich am stärksten. Besonders die Winterstürme dürften hier doppelt so viel Schaden anrichten. Großflächige Sturmereignisse, wie sie der Westen Deutschlands in den letzten Jahren durch Stürme wie „Jeanette“, „Lothar“ und „Kyrill“ erlebte, werden bis zum Jahr 2100 wahrscheinlich deutlich häufiger wüten. Infolge des Klimawandels dürften die Schäden durch sommerliche Unwetter besonders in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts steigen. Der Osten bekommt das - wie weiter aus der Untersuchung hervorgeht - in Form von Sommergewittern mit Starkniederschlägen und Hagelschlag zu spüren. Von 2011 bis 2040 steigen in den Sommermonaten die Schäden aller Wahrscheinlichkeit nach um mehr als 25 %, zwischen 2041 und 2070 dürften es sogar 60 % sein (Bild ). Naturgefahren per Mausklick erkennen Eine Konsequenz, die die Versicherer im Hinblick auf den vorbeugenden Risikoschutz für Wohngebäude und Hausrat ziehen: Das in den 90er-Jahren geschaffene ZÜRS-System , das der Risikoprüfung beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung dient, wird nunmehr schrittweise für jedermann öffentlich zugänglich gemacht - und zwar übers Internet als „ZÜRS Public“. Wer bauen will, kann sich also vorher kundig machen, ob sein künftiges Haus besonders durch Stürme, Starkregen oder Hochwasser gefährdet ist. Die Testphase wurde Ende April im Freistaat Sachsen gestartet.
Autor
- C. Fritz
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