Bei der komplexen Sanierung bestehender Hochhäuser handhaben die Bauaufsichtsämter verschiedener Städte Sachsens die Einhaltung der Hochhausrichtlinie und der DIN VDE 0108 Teile 1 und 4 aus Kostengründen zu Gunsten der Bauherren sehr unterschiedlich. Im Ergebnis weicht die Ausführung, insbesondere der Sicherheitsstromversorgung vergleichbarer sanierter Hochhäuser, stark voneinander ab. Ist die Bauaufsichtsbehörde einer Stadt berechtigt, erhebliche sicherheitsrelevante Abweichungen von Normen und Richtlinien zu sanktionieren?