Bevor eine Photovoltaikanlage vom Elektrofachbetrieb errichtet wird, ist es sinnvoll, mit dem Kunden einen genau formulierten Auftrag abzuschließen. Ob der Kunde später berechtigt einen Sachmangel beanstanden kann, wird dann hauptsächlich an dieser konkreten Vereinbarung gemessen. Aufwändigen Rechtsstreitigkeiten kann damit vorgebeugt werden.