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Elektrotechnik | Messen und Prüfen | Fortbildung

Prüfungen durch EFK für festgelegte Tätigkeiten

ep7/2010, 1 Seite

Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sowie an ortsveränderlichen elektrischen Geräten dürfen nur von befähigten Personen gemäß TRBS 1203-3 vorgenommen werden, die über eine entsprechende Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügen. Würde eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten diesen Anforderungen genügen, wenn u. a. auch die Prüftätigkeiten in einem 80-Stunden-Seminar behandelt wurden? Kann man von Berufserfahrung sprechen, wenn die oben genannten Personen bereits vor Inkrafttreten der TRBS 1203-3 diese Prüftätigkeiten durchgeführt haben? Dürfen die Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten selbständige Prüftätigkeiten an elektrischen Betriebsmitteln ausüben?




„Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen.“

Literatur

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS 1203 Teil 3 „Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Elektrische Gefährdungen“ vom 5. September 2006.

BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.


Autor
  • W. Kathrein
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