Elektrotechnik
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufsichtsverantwortung der verantwortlichen Fachkraft
ep8/2003, 1 Seite
Leseranfragen Aufsichtsverantwortung der verantwortlichen Fachkraft ? Ich bin in einer größeren Behinderteneinrichtung vom Unternehmer als „Verantwortliche Elektrofachkraft“ beauftragt. Auf dem Betriebsgelände sind in den einzelnen Wohnbereichen verschiedene Hausmeister tätig, teils mit elektrotechnischer Ausbildung, teils ohne. Dieser Personenkreis darf an elektrischen Anlagen nur folgende Tätigkeiten selbständig ausführen: · Austausch von defekten Schalter- und Steckdosenabdeckungen, · Abklemmen und Abmontieren von Leuchten, wobei diese Tätigkeiten (korrekterweise!) ausschließlich im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden dürfen. Die Hausmeister werden einmal jährlich unterwiesen, das erforderliche Werkzeug wird zur Verfügung gestellt. Können diese Tätigkeiten von elektrotechnisch unterwiesenen Personen, ohne entsprechende Überwachung durch eine Elektrofachkraft, selbständig ausgeführt werden, oder ist eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit entsprechendem Schulungsaufwand notwendig? ! Bei den Hausmeistern mit elektrotechnischer Ausbildung - ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und damit um Elektrofachkräfte entsprechen Abschnitt 4.2 der Norm VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elekrotechnik tätigen Personen“ handelt - ist das überhaupt keine Frage. Die Fach- und Aufsichtsverantwortung obliegt natürlich der verantwortlichen Elektrofachkraft. Zu empfehlen ist, Hausmeister ohne elektrotechnische Ausbildung zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ auszubilden. Deren Definition lautet: „Elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde“. Da es sich im vorliegenden Fall um sehr eingeschränkte elektrotechnische Tätigkeiten handelt und eine jährliche Unterweisung stattfindet, ist das der einfachste und wirtschaftlichste Weg. Auch hier liegt natürlich die Fach- und Aufsichtsverantwortung bei der verantwortlichen Elektrofachkraft. Unter „Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft“ ist nach den Erläuterungen zu Abschnitt 5.1 nicht zu verstehen, dass diese ständig zugegen ist. Sie muss sich vielmehr in angemessenen Zeitabschnitten davon überzeugen, ob die erteilten Anweisungen beachtet werden und sicherheitsgerecht gearbeitet wird. Die Elektrofachkraft ist insoweit für die übertragenen Tätigkeiten verantwortlich. Eine Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ist unter diesen Umständen nicht erforderlich. Der Ordnung halber schlage ich vor, den Hausmeistern schriftlich mitzuteilen, welche Arbeiten entsprechend ihrer Qualifikation sie ausführen dürfen bzw. auszuführen haben. ? Wie ist mit Hausmeistern zu verfahren, die vor längerer Zeit ihre Ausbildung als Elektroinstallateur beendet haben und schon länger als Hausmeister tätig sind. Kann ein selbständiges Ausführen von Elektroarbeiten ohne entsprechende Überwachung durch eine verantwortliche Elektrofachkraft toleriert werden? ! Die Fach- und Aufsichtsverantwortung obliegt, wie bereits ausgeführt, der verantwortlichen Elektrofachkraft. Zu beachten sind ferner noch die Erläuterungen in DIN VDE 1000-10 zu Abschnitt 5.2: „Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ...“, die u. a. lauten: Die Qualifikation einer Elektrofachkraft kann auch erlöschen, wenn eine Person längere Zeit in einem berufsfremden Arbeitsgebiet tätig war, weil durch Fortschritte in Technik und Normen die aktuellen Kenntnisse und Erfahrungen dann nicht mehr vorliegen. Die fachliche Ausbildung oder auch neuerliche Erfahrungen ermöglichen es aber, diese wieder zu erwerben." ? Bei der Ausführung von Malerarbeiten (Abmontieren von Schalter- und Steckdosen-Abdeckungen und Leuchten sowie Wiedermontage) durch den betriebseigenen Malerbetrieb entsteht die Frage: Ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person, mit oder ohne entsprechende Überwachung, eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, oder ist generell eine Elektrofachkraft für das Ausführen dieser Tätigkeiten notwendig? ! Der Leiter des Malerbetriebes und die mit diesen Arbeiten betrauten Maler sind zur elektrotechnisch unterwiesenen Person für diese Arbeiten auszubilden. Wie eingangs erwähnt, dürfen diese Tätigkeiten nur im spannungsfreien Zustand ausgeführt werden, wobei dies für die gesamte Dauer der Malerarbeiten gilt, denn die Anschlussklemmen dieser Schalter und Steckdosen sind ja dann nicht mehr gegen direktes Berühren geschützt, sie sind frei zugänglich. W. Kathrein Wiederholungsprüfung im EDV-Bereich ? Der Einsatz von Daten- und Rechentechnik nimmt ständig zu. Besonders in Daten-Netzwerken ist es notwendig, Server und Computer im Dauerbetrieb zu belassen. Aus diesen Grund ist eine Wiederholungsprüfung laut DIN VDE 0702 in der Praxis immer schwerer zu realisieren. Welche Vorgehensweise empfehlen Sie für diese genannten Betriebsmittel, um die bestehenden Forderungen nach einer · Schutzleitermessung, · Berührungsstrommessung und bei der · Differenzstrommessung zu erfüllen? ! Bei dem von Ihnen geschilderten Problem der Prüfung ortsveränderlicher Geräte im EDV-Bereich kann ein Freischalten in der Tat nicht immer erfolgen. Zur Lösung des Problems gibt es aber verschiedene alternative Möglichkeiten, deren Anwendbarkeit von Fall zu Fall von der Elektrofachkraft vor Ort zu prüfen ist. Beispiel 1: Niederohmigkeit des Schutzleiters bei SKl. I-Geräten Messen Sie den Widerstand zwischen dem Körper (Gehäuse) des Geräts und dem PE einer anderen Steckdose, die jedoch vom selben Stromkreis gespeist wird, wie das zu prüfende Gerät. Vom Anzeigewert Ihres Prüfgeräts kann dann der Widerstandswert, der durch die Anlage verursacht wurde, abgezogen werden (Bild ). Beispiel 2: (Bewertung des Isoliervermögens durch Messung des Berührungsstromes nach DIN VDE 0701 Teil 240). Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 57 (2003) 8 594 Liebe Elektrotechniker/-innen! Wenn Sie mit technischen Problemen kämpfen, wenn Sie Widersprüche entdecken, Meinungsverschiedenheiten klären wollen oder Informationen brauchen, dann richten Sie Ihre Fragen an: ep-Leserservice 10400 Berlin oder Fax: (030) 42 151-251 oder e-mail: elster@elektropraktiker.de Wir beraten Sie umgehend. Ist die Lösung von allgemeinem Interesse, veröffentlichen wir Frage und Antwort in dieser Rubrik. Beachten Sie bitte: Die Antwort gibt die persönliche Interpretation einer erfahrenen Elektrofachkraft wieder. Für die Umsetzung sind Sie verantwortlich. Ihre ep-Redaktion Fragen an ELEKTRO PRAKTIKER
Autor
- W. Kathrein
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