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Elektrotechnik | Fortbildung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Aufgaben

ep1/2001, 1 Seite

Dürfen „EIektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“ elektrotechnische Arbeiten ausführen, wenn in ihrem Gewerk eine verantwortliche Elektrofachkraft die Aufsicht führt?


· Wenn alle Anlagen und Geräte der Bundesrepublik regelmäßig jährlich und nach allen Regeln der Kunst geprüft werden, sind dafür schätzungsweise 100 000 Prüfer ständig erforderlich. Das zeigt, ohne ideenreiche und verantwortbare Kompromisse geht es nicht. · Jede von Ihnen angewiesene Verfahrensweise muss - aus Ihrer Sicht als ortskundige und verantwortungsbewußte Elektrofachkraft - für alle Benutzer der Geräte die Elektrosicherheit gewährleisten. Sie sollten folgende Hinweise beachten: · Betrachten Sie den Schreibtisch als eine elektrotechnische Baueinheit. Durch eine erste und gründliche Prüfung wird gesichert, dass alles in Ordnung ist und bei ordnungsgemäßer Behandlung keine Schäden eintreten können. · Eine Veränderung der Installation dieser „elektrotechnischen Baueinheit“ darf nur durch Sie bzw. eine entsprechend zuständige Elektrofachkraft (vielleicht auch durch eine entsprechend unterwiesene Person, den gut qualifizierten Hausmeister?) erfolgen. Alle Mitarbeiter des Betriebes sind entsprechend zu unterweisen. · Die Prüfung dieser elektrotechnischen Baueinheit erfolgt durch den Anschluss des (einzigen) Anschlusssteckers an das Prüfgerät. Dem Prüfer ist eine die Besonderheiten der betreffenden Baueinheit (Messpunkte, Prüfverfahren usw.) berücksichtigende Prüfanleitung vorzugeben. Deren Inhalt ergibt sich aus den Normen (DIN VDE 0702) und den hier jeweils auftretenden speziellen Bedingungen. · Die Prüffristen werden je nach Art und Beanspruchung festgelegt. Aus meiner Sicht genügen - erste gründliche Prüfung - erste Wiederholungsprüfung nach einem Jahr und dann - falls keine Fehler ermittelt werden - - Wiederholungsprüfungen alle 2 Jahre bzw. nach Umzug/Veränderung der Baueinheit oder nach besonderen Ereignissen (Überschwemmung durch umgefallenen Kaffeekocher) - Messen, u. a. immer auch des Schutzleiter- und/oder Berührungstroms, Dokumentieren der Messwerte und Berücksichtigung etwaiger Veränderungen der Messwerte bei dem Festlegen des nächsten Prüftermins. Literatur [1] Hochbaum, A.: Brandschutz bei Leuchten und Beleuchtungsanlagen. Elektropraktiker, Berlin 53(1999)10, S. 926-933. K. Bödeker EIektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Aufgaben ? Dürfen „EIektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“ elektrotechnische Arbeiten ausführen, wenn in ihrem Gewerk eine verantwortliche Elektrofachkraft die Aufsicht führt? ! Der Begriff der „Elektrofachkraft für festgelegte Tätligkeiten“ ist relativ neu. Aufgrund der EU-weiten Harmonisierungs- und Deregulierungstendenzen wurde im Jahr 1994 die bei uns geltende Handwerksordnung entsprechend geändert. Der § 5 der Handwerksordnung lautet jetzt: „Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Handwerks technisch oder fachlich zusammenhängen oder es wirtschaftlich ergänzen“. Es dürfen also Tätigkeiten ausgeführt werden, für die eine vollständige handwerkliche Ausbildung fehlt. Ein Nachweis der dazu erforderlichen Fähigkeiten wird in der Handwerksordnung nicht gefordert. Andererseits gilt aber für alle gewerblichen Betriebe die BGV A2 (bisher VBG 4) und insbesondere der § 3, wonach elektrotechnische Arbeiten nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. In den Durchführungsanweisungen zur BGV A2 vom Oktober 1996 (2. Auflage 1998) ist die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ausführlich kommentiert und zusätzlich erläutert (zu § 2 Absatz 3 - Definition der Elektrofachkraft). Der Anhang A enthält umfangreiche Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten. Bei den Aufgaben, die von einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten wahrgenommen werden können, handelt es sich um gleichartige, sich wiederholende Arbeiten, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt worden sind. Hierzu zählen die Inbetriebnahme und Instandsetzung elektrischer Betriebsmittel, z. B. das Anschließen eines Durchlauferhitzers an eine vorhandene elektrische Anlage. Es gilt daher folgende Definition, die sich nur hinsichtlich des erlaubten Tätigkeitsumfangs von der für die Elektrofachkraft unterscheidet: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, wer aufgrund seiner - fachlichen Ausbildung in Theorie und Praxis, - Kenntnisse und Erfahrungen sowie - Kenntnis der bei diesen Tätigkeiten zu beachtenden Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.“ In der Definition wird einerseits deutlich ausgedrückt, dass die erfordertiche Qualifikation dazu befähigen muss, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen. Andererseits darf nicht unbeachtet bleiben, dass die erforderliche Ausbildung dazu befähigen muss, die übertragenen Arbeiten zu beurteilen. Die Ausbildungsdauer ist so zu bemessen, dass die festgelegten Tätigkeiten in eigener Fachverantwortung sicher ausgeführt werden können. Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können. Es ist jedoch in jedem Falle erforderlich, dass bei der Arbeit der Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten eine verantwortliche Elektrofachkraft stets die Fachaufsicht durchführt und die Fachverantwortung übernimmt. W. Kathrein Hinweis zur Antwort im ep 10/00, S. 840 Verantwortliche Fachkraft Formulare für die Bestellung verantwortlicher Personen im Elektrobereich sind erhältlich bei: Technische Lehrmittel GbR Ringstr. 136, 52477 Alsdorf Tel.: 02 404/91 22-41, Fax: -42. Zur Verfügung stehen u. a.: · Verantwortliche Elektrofachkraft VDE 0105 Teil 10, drei Seiten regeln - den Verantwortungsbereich, - die Befugnisse und - die Rechtsgrundlage für die Bestellung · Anlagenverantwortliche VDE 0105-100 - sonst wie oben · Anweisungsberechtigung für „Arbeiten unter Spannung (AuS)“; VDE 0105 Teil 100 und BGV A2 · Generalanweisung für AuS · Einzelanweisung für AuS · Arbeitsanweisung für AuS - 23 Stück für Industrie und Dienstleistungsunternehmen - 29 Stück für Energieversorgungsunternehmen. D. Swoboda Leseranfragen Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 1 Ihre Meinung interessiert uns! Wir bedanken uns herzlich für alle Zuschriften, die uns im vierten Quartal erreichten. Ein Fachbuch bzw. eine Jahrgangs-CD-ROM der Fachzeitschrift ELEKTROPRAKTIKER haben gewonnen: Norbert Uttner, Steinen Markus Hönnige, Brackenheim Uwe Möller, Berlin Walter Horn, Schwaan Lektorat Verlag Technik ep-Verlosung 4. Verlosung 2000

Autor
  • W. Kathrein
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