Mitunter findet man Anlagenteile, von denen man vermuten muss, dass sie von einem Nichtfachmann der Anlage hinzugefügt wurden. Gilt der Bestandsschutz auch in diesen Fällen? Wie muss der Prüfer bei einer Erstprüfung oder einer Wiederholungsprüfung entscheiden, wenn er nicht sicher
sein kann, ob die Anlage bzw. ein Anlagenteil von dem Nichtfachmann normgerecht bzw. fachgerecht errichtet und geprüft wurde?