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Elektrotechnik | Messen und Prüfen

Prüfung eingelagerter Austauschmotoren

ep2/2010, 1 Seite

In unserem Unternehmen wird zurzeit die Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel gemäß BGV A3 durchgeführt. In unserer Werkstatt sind Dreh- und Wechselstromgetriebemotoren eingelagert, die zum Teil neuwertig sind und zum Teil von eigenen Elektrofachkräften instandgesetzt wurden. Die Motoren kommen als Austauschmotoren der gesamten Fördertechnik (Gurtförderer, Rollenförderer) zum Einsatz und sind dort fest angeschlossen. Die derzeit fest eingebauten Motoren der Fördertechnik sind nach meiner Meinung Teil der bestehenden ortsfesten elektrischen Anlage. Elektrische Prüfungen werden im Rahmen der jährlichen Prüfung der Fördertechnik durch den Errichter allerdings nicht durchgeführt. Nach welcher Norm muss ein aus der Anlage ausgebauter Motor nach erfolgter Instandsetzung geprüft werden, bevor er wieder eingebaut wird?


Jedes elektrische Betriebsmittel – und hierzu zählen auch die beschriebenen Getriebemotoren – muss sich in einem sicheren Zustand befinden, wenn es mit einer elektrischen Anlage verbunden ist und erstmals mit ihr in Betrieb genommen wird. Dies muss der jeweilige Arbeitgeber oder ein von ihm damit beauftragte Mitarbeiter (z. B. verantwortliche Elektrofachkraft nach VDE 1000-10 [1] oder befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung [2]) sicherstellen. Wie diese Aufgabe erfüllt wird, muss dieser Verantwortliche entscheiden. Möglich wäre z. B., dass die fest anzuschließenden Betriebsmittel,
  • einer vollständigen Erst-/Eingangsprüfung unterzogen, dann in der Anlage montiert und nach einem nochmaligen Besichtigen erstmals in Betrieb genommen werden oder
  • nach ihrer Montage und vor ihrem ersten Einschalten gemeinsam mit der Anlage geprüft werden.
Ebenso hat der Verantwortliche festzulegen, welche der in den Normen DIN VDE 0701- 0702 [3] oder DIN VDE 0105-100 [4] aufgeführten Einzelprüfungen in diesen Fällen vorzunehmen sind.
Prüfung nach Instandsetzung. Betriebsmittel, bei denen eine Instandsetzung durchgeführt wurde, sind unmittelbar nach ihrer Instandsetzung zu prüfen, damit der gleiche sichere Zustand gewährleistet wird, der bei den vom Hersteller kommenden neuen Erzeugnissen und dann nach ihrer Erst-/Eingangsprüfung vorhanden ist.
Von der Anlage getrennte Betriebsmittel oder Geräte – und somit auch die beschriebenen Getriebemotoren – sollten nach [3] geprüft werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als ortsveränderliche oder für den ortsfesten Einsatz gedachte Geräte gelten können. Diese Möglichkeit wird in [3] ausdrücklich eingeräumt. Ob dann außer der Isolationswiderstandsmessung (L/N→PE) ebenfalls die anderen in der Norm genannten Messungen möglich sind, hängt von der Gestaltung und dem Zustand der Motoren ab. Dabrüber zu entscheiden hat wiederum der Prüfer.

Quellen

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV vom 27. September 2002.

DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702):2008-06 Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte – Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.


Autor
  • K. Bödeker
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