Infolge eines Auftrags aus dem Jahr 2001 waren für einen staubexplosionsgefährdeten Bereich Getriebemotoren zu installieren, und zwar unter der Vorgabe „Explosionsschutz für Zone 11“. Jetzt ergab eine Inspektion, dass im Jahr 2002 dort Aggregate in IP 54 ohne Ex-Bescheinigungen eingebaut worden sind, wobei aber nach aktuellen Bestimmungen an dieser Stelle nun Zone 21 vorliegt.
Bezogen auf die alte ElexV und DIN VDE 0165 von 1991 wäre für Zone 11 Schutzart IP 54 ausreichend gewesen. Die neuen, zum Errichtungszeitpunkt geltenden Bestimmungen – ElexV und ExV0 von 1996 – verlangen jedoch baumustergeprüfte Ex-Betriebsmittel. War der Einbau der Aggregate in der Schutzart IP 54 unter der Maßgabe „Zone 11“ konform mit den Vorschriften? Hätte nicht der Lieferant den Anfragenden, der keine Elektrofachkraft war, darauf hinweisen müssen, dass Zone 11 nicht mehr gilt, sondern durch Zone 21 zu ersetzten ist? Ist das ein verdeckter Mangel?