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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Potentialausgleich für Geräte in Großküchen

ep2/2010, 3 Seiten

Ist es notwendig, Großküchengeräte an den bauseitigen Potentialausgleich anzuschließen?


Die Frage kann ganz einfach beantwortet werden und die Antwort lautet: Nein! Bei diesem Thema, das immer wieder auftaucht, reagiere ich mittlerweile etwas allergisch, da es eine solche allgemeine Forderung in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nicht gibt. Auch ist unklar, welcher Potentialausgleich gemeint sein könnte.
Trotzdem wird diese Frage nach dem Schutzpotentialausgleich, wie der neue Begriff in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) nun anstelle von Hauptpotentialausgleich bzw. vom zusätzlichen (örtlichen) Potentialausgleich lautet, immer wieder gestellt. Der Grund dafür ist wahrscheinlich, dass für die meisten dieser Betriebsmittel/Verbrauchsmittel entsprechend ihrer Betriebsmittelnorm eine Anschlussstelle für einen Potentialausgleichsleiter gefordert wird. Warum diese Forderung in der Betriebsmittelnorm nach wie vor enthalten ist – obwohl ich schon des Öfteren das zuständige Unterkomitee darauf hingewiesen hatte – kann ich nicht nachvollziehen.
So gibt es z. B. im Abschnitt 27.2 von DIN EN 60335-2-37 (VDE 0700-37) [1] folgende Textpassage:
Ortsfeste Geräte müssen mit einer Anschlussklemme für die Verbindung mit einem äußeren Potentialausgleichsleiter ausgerüstet sein. Diese Anschlussklemme muss in gut leitender Verbindung mit allen befestigten und frei zugänglichen Metallteilen des Gerätes stehen und den Anschluss eines Leiters mit einem Nennquerschnitt bis 10 mm2 zulassen. Sie muss so angeordnet sein, dass der Anschluss des verbindenden Leiters nach der Aufstellung des Gerätes möglich ist.“
Dieser Text wiederholt sich auch in anderen Teilen der Normen der Reihe DIN EN 60335 (VDE 0700), enthält aber vernünftigerweise keine Anforderungen, die besagen, dass ein solcher Potentialausgleich auch durchgeführt werden muss. Dies würde auch keinen Sinn machen, weil derartige Forderungen den Errichtungsnormen, also den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) vorbehalten sein müssen. Schließlich kann den Elektrofachkräften, die eine Anlage errichten, nicht zugemutet werden, auch noch die Betriebsmittelnormen zu studieren.
Interessanterweise besteht die Forderung nach einer solchen Anschlussstelle für einen Potentialausgleichsleiter – zumindest soweit es mir bekannt ist – nur für ortsfeste Verbrauchsmittel. Somit kann wohl davon ausgegangen werden, dass diese Forderung in den Normen ein Relikt aus früheren Zeiten ist, in denen die Betriebsmittel noch große Ableit-/ Schutzleiterströme hervorgerufen haben. In solchen Fällen konnte ein Potentialausgleichsleiter als Unterstützung für den Schutzleiter wirken. Außerdem sehe ich bei solchen zusätzlichen Leitern, die ja an den einzelnen Verbrauchsmittel anzuschließen wären, aufgrund der dabei notwendigen freien Verlegung eine Erhöhung der „Stolpergefahr“.
 Es sei noch angemerkt, dass es auch in der BGV A3 [2] diesbezüglich keine besonderen Festlegungen gibt und auch in den „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in Küchen“ in BGR 111 [3] gibt es eine Forderung bezüglich eines notwendigen Potentialausgleichs/Schutzpotentialausgleichs nicht.

Quellen

DIN EN 60335-2-37 (VDE 0700-37):2008-12 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Teil 2-37: Besondere Anforderungen für elektrische Friteusen für den gewerblichen Gebrauch.

BGV A3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift fur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in der aktuellen Nachdruckfassung 2005. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGR 111 vom Oktober 2006; Arbeiten in Küchenbetrieben.


Autor
  • W. Hörmann
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