Elektrotechnik
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Schutzmaßnahmen
Ergänzung: Potentialausgleich für Geräte in Großküchen
ep3/2010, 1 Seite
Natürlich kenne ich die Festlegungen
bezüglich eines verstärkten Schutzleiters
(nicht jedoch eines Potentialausgleichsleiters)
für fest angeschlossene Verbrauchsmittel
bei Schutzleiterströmen größer 10 mA,
die fälschlicherweise häufig als Ableitströme
bezeichnet werden. An der Norm DIN VDE
0100-540 [2] hatte ich selbst noch beim IEC
mitgewirkt.
Ursprünglich sollten Schutzleiterströme von mehr als 10 mA nicht zugelassen werden, jedoch wurde dies wegen der notwendigen EMV-Maßnahmen nicht realisiert. Es wäre sicher sinnvoll gewesen, wenn ich in der Anwort [1] auf die zwar doch eher seltene Möglichkeit hingewiesen hätte, dass Schutzleiterströme größer 10 mA auftreten können und somit ein zusätzlicher oder versträkter Schutzleiter notwendig sein kann. Normalerweise gebe ich bei solchen Antworten auch einen entsprechenden Hinweis, da aber von Potentialausgleich die Rede war, habe ich vermutlich darauf verzichtet.
Fakt ist, dass ein zusätzlicher Potentialausgleich nicht gefordert ist, aber für die Schutzleiterströme größer 10 mA ein zusätzlicher oder verstärkter Schutzleiter notwendig sein kann, nicht aber ein Potentialausgleichsleiter. Solche Schutzleiterströme größer 10 mA sind normativ z. B. nach den Normen der Reihe DIN EN 60335 (VDE 0700) bei Festanschluss zulässig – und zwar ab 1 mA pro kW Anschlussleistung. Bei Schutzleiterquerschnitten ab (einschließlich) 10 mm2 sind auch bei Schutzleiterströmen größer 10 mA zusätzliche Maßnahmen bezüglich des Schutzleiters nicht gefordert. Auch wenn ursprünglich daran gedacht war, den normalen Schutzleiteranschluss an den Betriebsmitteln so auszuführen, dass ein zweiter oder ein verstärkter Schutzleiter angeschlossen werden kann, ist die Anschluss-Stelle für den „sogenannten“ Potentialausgleich auch dafür geeignet.
Ursprünglich sollten Schutzleiterströme von mehr als 10 mA nicht zugelassen werden, jedoch wurde dies wegen der notwendigen EMV-Maßnahmen nicht realisiert. Es wäre sicher sinnvoll gewesen, wenn ich in der Anwort [1] auf die zwar doch eher seltene Möglichkeit hingewiesen hätte, dass Schutzleiterströme größer 10 mA auftreten können und somit ein zusätzlicher oder versträkter Schutzleiter notwendig sein kann. Normalerweise gebe ich bei solchen Antworten auch einen entsprechenden Hinweis, da aber von Potentialausgleich die Rede war, habe ich vermutlich darauf verzichtet.
Fakt ist, dass ein zusätzlicher Potentialausgleich nicht gefordert ist, aber für die Schutzleiterströme größer 10 mA ein zusätzlicher oder verstärkter Schutzleiter notwendig sein kann, nicht aber ein Potentialausgleichsleiter. Solche Schutzleiterströme größer 10 mA sind normativ z. B. nach den Normen der Reihe DIN EN 60335 (VDE 0700) bei Festanschluss zulässig – und zwar ab 1 mA pro kW Anschlussleistung. Bei Schutzleiterquerschnitten ab (einschließlich) 10 mm2 sind auch bei Schutzleiterströmen größer 10 mA zusätzliche Maßnahmen bezüglich des Schutzleiters nicht gefordert. Auch wenn ursprünglich daran gedacht war, den normalen Schutzleiteranschluss an den Betriebsmitteln so auszuführen, dass ein zweiter oder ein verstärkter Schutzleiter angeschlossen werden kann, ist die Anschluss-Stelle für den „sogenannten“ Potentialausgleich auch dafür geeignet.
Quellen
Hörmann, W.: Potentialausgleich für Geräte in Großküchen. Leseranfragen; Elektropraktiker, Berlin 64 (2010) 2; S. 104106.
DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen; Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Erdungsanlagen, Schutzleiter und Schutzpotentialausgleichsleiter.
Autor
- W. Hörmann
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